Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt». Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
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RRB Nr.: 732/2026 1. Juli 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nach haltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunter nehmen — zum Schutz von Mensch und Umwelt» Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
. Wie bereits bei der Vorlage «Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligati onenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)» aus dem Jahr 2024, zielt auch diese Vorlage darauf ab, die Verpflichtungen von grossen, inter national tätigen Firmen bezüglich ihres Umgangs mit wichtigen Themen der Nachhaltigen Ent wicklung zu stärken. Themen sind dabei unter anderem Klimaschutz, Kinderarbeit und die Ver wendung von nicht erneuerbaren Ressourcen. Im vorliegenden Gegenvorschlag werden nun Vorgaben zu Berichtspflichten mit Sorgfaltspflichten kombiniert.
Die ursprüngliche Revision wurde aufgrund der Überarbeitung der Vorgaben in der EU sistiert. Die neuen Vorgaben der Schweiz sollten mit der nun vorliegenden Vorlage besser bzw. aktuel ler auf diejenigen der EU abgestimmt werden. Die Stärkung der Verantwortung der international tätigen Unternehmen für die genannten Themen und deren Verpflichtung darüber zu berichten, wäre ein wichtiges Instrument, um die globalen Ziele der Agenda 2030 der UNO zu erreichen. Die Vorlage nimmt Ziele der Konzernverantwortungsinitiative auf. Dieser Initiative hat das Schweizer Stimmvolk am 29. November 2020 knapp zugestimmt, sie scheiterte jedoch am Ständemehr. Die Zustimmung im Kanton Bern lag bei knapp 55 Prozent.
Aus all diesen Gründen begrüsst der Regierungsrat im Grundsatz, dass der Bundesrat einen Gegenvorschlag erarbeitet hat. Insbesondere unterstützt er die Absicht, nicht über die beste henden bzw. absehbaren Regulierungen der EU hinauszugehen (kein «Swiss Finish»). Leider ist dies mit dem vorliegenden Gegenvorschlag nicht gelungen.
Der Gegenvorschlag referiert auf ein EU-Regelwerk, welches derzeit in Überarbeitung ist und in den Mitgliedstaaten bisher noch nicht umgesetzt wurde. Die Vorlage des Bundesrates ist daher
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verfrüht. Bei der Zivilhaftung wird dies besonders deutlich: Die EU hat das harmonisierte Haf tungsregime gestrichen. Der Gegenvorschlag will hingegen ein eigenständiges schweizerisches Spezialhaftungssystem einführen.
Der Regierungsrat kann deshalb dem vorliegenden Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ver antwortungsvolle Grossunternehmen — zum Schutz von Mensch und Umwelt» in dieser Form nicht zustimmen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des R^i^ungsrates
Pierp rain Schnegg Christoph Auer Re^:^ungspräsident Staatsschreiber
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