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Der Disziplinarbeklagte liess sich einerseits als Verteidiger einer AG mandatieren und übernahm anderseits die Verteidigung einer Person, welche beschuldigt wird, sie habe zum Nachteil besagter AG Überweisungen in der Höhe von CHF 650'000.- auf ihr Privatkonto getätigt. Die Anwaltsaufsichtsbehörde kam zum Schluss, dass eine Interessenkollision vorliegt.