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Entscheid

13258/18_15500/18_57303/18_9078/20-judgments-chamber-2023-07-04-15

CASE OF B.F. AND OTHERS v. SWITZERLAND - [German Translation] summary by the Austrian Institute for Human Rights (ÖIM)

4. Juli 2023Deutsch (+ 2 weitere Sprachen)32 min

nen erhoben, die in der Schweiz als Flüchtlinge iSd GFK blieb ihre 2001 geborene Tochter bei deren Großeltern

Source coe.int

NLMR 4/2023-EGMR

1

© Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Übersetzung wurde bereits in Newsletter Menschenrech-

te 2023/4 veröffentlicht] Die erneute Veröffentlichung wurde allein für die Aufnahme in die HUDOC-Datenbank des

EGMR gestattet. Diese Übersetzung bindet den EGMR nicht.

© Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Translation already published in Newsletter Menschen-

rechte 2023/4] Permission to republish this translation has been granted for the sole purpose of its inclusion in the

Court's database HUDOC. This translation does not bind the Court.

© Jan Sramek Verlag (http://www.jan-sramek-verlag.at). [Traduction déjà publiée dans Newsletter Menschenrechte

2023/4] L’autorisation de republier cette traduction a été accordée dans le seul but de son inclusion dans la base de

données HUDOC de la Cour. La présente traduction ne lie pas la Cour.

Ausschluss vom Familiennachzug wegen Abhängigkeit

von Sozialhilfe

B. F. ua gg die Schweiz, Urteil vom 4.7.2023, Kammer III, 13258/18 ua

Sachverhalt

Sachverhalt

Die vorliegenden vier Beschwerden wurden von Perso-

Als Frau B. F. (Bsw 13258/18) 2012 Eritrea verließ,

nen erhoben, die in der Schweiz als Flüchtlinge iSd GFK blieb ihre 2001 geborene Tochter bei deren Großeltern

anerkannt, jedoch nur vorläufig aufgenommen wur- zurück. Die Tochter lebt mittlerweile alleine im Sudan.

den, weil die Verfolgungsgründe erst durch ihre Ausrei- Frau B. F. kann aus gesundheitlichen Gründen keiner

se aus dem Herkunfsstaat oder wegen ihres Verhaltens Erwerbstätigkeit nachgehen und bezieht daher in der

nach der Ausreise entstanden waren.1 Aufgrund die- Schweiz Sozialhilfe.

ses Status haben sie anders als Asylberechtigte keinen

Herr J. K. (Bsw 15500/18) stammt aus China und ist

Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Diese Angehöriger der ethnischen Minderheit der Tibeter. Er

liegt vielmehr im Ermessen der Behörde, ist frühestens wurde im Dezember 2010 in der Schweiz vorläufig aufge-

nach drei Jahren möglich und hängt von der Erfüllung nommen. Sein Antrag auf Familienzusammenführung

bestimmter materieller Voraussetzungen ab.2

bezog sich auf seine Frau und seine beiden Kinder, die

seit 2014 in Indien leben. Herr J. K. ist berufstätig, sein

Einkommen reicht jedoch nach Ansicht der Behörden

nicht für den Unterhalt einer vierköpfigen Familie aus,

weshalb diese auf Sozialhilfe angewiesen wäre.

Frau S. Y. (Bsw 57303/18) kam 2008 in die Schweiz, nach-

dem sie Eritrea 2006 verlassen und sich zunächst im

Sudan und in Libyen aufgehalten hatte. Sie beantragte

im März 2010 die Familienzusammenführung mit ihrer

ältesten Tochter X., die im Jahr 2000 geboren wurde und

im Sudan lebt. Frau S. Y. hat drei weitere Kinder, die bei

ihr in der Schweiz leben. Zu deren Vater besteht kein

Kontakt mehr. Sie geht einer Halbtagsbeschäfigung in

1

Gemäß Art 54 des schweizerischen Asylgesetzes wird Flücht-

lingen »kein Asyl gewährt, wenn sie erst durch ihre Ausreise

aus dem Heimat- oder Herkunftsstaat oder wegen ihres Ver-

haltens nach der Ausreise Flüchtlinge [...] wurden.« Art 83 Aus-

länder- und Integrationsgesetz (AIG) sieht für diese Flüchtlin-

ge die sogenannte »vorläufige Aufnahme« vor.

2

Nach Art 84 Abs 7 AIG können Ehegatten und ledige Kinder

unter 18 Jahren von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen

frühestens drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Auf-

nahme nachziehen. Zudem muss die Familie unter anderem

über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügen und sie darf

nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein.

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einem Krankenhaus nach, ist aber auf Sozialhilfe ange- einen fairen Ausgleich zwischen den widerstreitenden

wiesen. Interessen der einzelnen Personen und der Gemein-

Auch Frau S. M. (Bsw 9078/20) stammt aus Eritrea. Ihr schaf insgesamt getroffen haben, als sie die Anträ-

2014 gestellter Antrag auf Familiennachzug bezieht sich ge auf Familiennachzug mit der Begründung abwie-

auf ihre beiden 1999 bzw 2007 geborenen Töchter, die sen, die Familien wären nicht finanziell selbständig.

seit 2015 in einem Flüchtlingslager in Äthiopien leben. Während die Bf ein Interesse daran hatten, wieder mit

Frau S. M. leidet an gesundheitlichen Problemen, ist ihren Familienmitgliedern vereint zu werden, hatte der

jedoch nicht arbeitsunfähig. Dennoch ist es ihr bis- schweizerische Staat ein Interesse daran, die Einwande-

lang nicht gelungen, eine Beschäfigung zu finden. Sie rung zu kontrollieren, um dem allgemeinen Interesse

bezieht daher Sozialhilfe.

am wirtschaflichen Wohl des Landes zu dienen.

Alle diese Anträge auf Familiennachzug wurden

vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgewie-

sen, weil die Familien von Sozialhilfe abhängig wären.

1. Umfang des Ermessensspielraums

Zudem war in einigen Fällen die dreijährige Wartefrist (94) In M. A./DK [...] kam der GH zu dem Schluss, dass

noch nicht abgelaufen. Das Bundesverwaltungsgericht den Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über die Ein-

(BVGer) bestätigte diese Entscheidungen.

führung einer Wartefrist für die Familienzusammen-

führung zu Personen, denen nicht der Flüchtlingssta-

tus zuerkannt wurde, sondern subsidiärer oder [...]

vorübergehender Schutz, ein weiter Ermessensspiel-

raum zuzugestehen ist.

Rechtsausführungen

Die Bf behaupteten Verletzungen von Art 8 (hier: Recht

(95) [...] Mit der vom vorliegenden Fall aufgeworfenen

auf Achtung des Familienlebens) alleine und iVm Art 14 Frage, ob und inwiefern Mitgliedstaaten die Familien-

EMRK (Diskriminierungsverbot).

zusammenführung im Bezug auf Flüchtlinge iSd GFK,

deren Furcht vor Verfolgung erst nach Verlassen des

Herkunfslands und als Folge ihrer eigenen Handlun-

gen – wie im vorliegendem Fall der illegalen Ausreise

I.ꢀ VerbindungꢀderꢀBeschwerden

(67) Angesichts ihres ähnlichen Gegenstands erachtet [...] – entstanden ist, von der finanziellen Selbständig-

es der GH als angemessen, die Beschwerden in einem keit der Familie abhängig machen dürfen, hat sich der

einzigen Urteil gemeinsam zu behandeln (einstimmig). GH bislang nicht befasst. [...]

(96) Wie der GH feststellt, sind gewisse Faktoren,

auf die er sich in M. A./DK zur Begründung eines wei-

ten Ermessensspielraums [...] stützte, auch im vorlie-

II.ꢀ Zulässigkeit

Die Beschwerden sind weder offensichtlich unbegrün- genden Fall gegeben. Erstens gibt es unter Art 8 EMRK

det noch aus einem anderen Grund unzulässig. Sie keine absoluten Rechte. Insb kann aus dieser Bestim-

müssen daher für zulässig erklärt werden (einstimmig). mung, wenn es um Migration geht, keine allgemeine

Verpflichtung eines Staats abgeleitet werden, die Wahl

des ehelichen Wohnsitzstaats eines Ehepaars zu res-

pektieren oder eine Familienzusammenführung auf

III.ꢀ ZurꢀbehauptetenꢀVerletzungꢀvonꢀArtꢀ8ꢀEMRK

(68) Die Bf [...] brachten vor, die Abweisung ihrer Anträ- seinem Territorium zu gestatten. Der GH hat bei zahl-

ge auf Familienzusammenführung hätten ihr Recht auf reichen Gelegenheiten festgehalten, dass die Einwan-

Achtung des Familienlebens [...] verletzt. [...]

derungskontrolle ein legitimes Ziel ist, das staatliche

(92) Da sich die Familienmitglieder, auf die sich die Eingriffe in das Recht auf Achtung des Familienlebens

Anträge des in der Schweiz aufältigen Bf auf Fami- [...] rechtfertigen kann. Dasselbe gilt hinsichtlich posi-

lienzusammenführung bezogen, zuvor nicht in der tiver Verpflichtungen. Zweitens hat der GH anerkannt,

Schweiz aufgehalten hatten, wirf diese Rechtssache die dass die Einwanderungskontrolle dem allgemeinen

Frage auf, ob die schweizerischen Behörden verpflich- Interesse der Wahrung des wirtschaflichen Wohls des

tet waren, den Anträgen stattzugeben und damit den Bf, Landes dient, in Bezug auf welches dem Staat üblicher-

die alle in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt waren, weise ein weiter Spielraum gewährt wird.

und ihren Familienmitgliedern ein Familienleben auf

(97) Allerdings unterscheiden sich die beiden Fälle

ihrem Territorium zu ermöglichen. Die Rechtssache [...] im Hinblick auf andere wichtige Faktoren. Insb betraf

betrif somit die Behauptung eines Versäumnisses des die gesetzliche Wartefrist, um die es in der Sache M. A./

belangten Staats, seine positiven Verpflichtungen nach DK ging, Personen, denen nicht der Flüchtlingsstatus

Art 8 EMRK zu erfüllen.

gewährt wurde. [...] Während es einen internationalen

(93) Der springende Punkt ist daher, ob die schweizeri- und europäischen Konsens über ein günstige-

schen Behörden innerhalb ihres Ermessensspielraums res Verfahren zur Familienzusammenführung für

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Flüchtlinge [...] gab, war die Haltung hinsichtlich subsi- wurden] sei erstens angesichts der unterschiedlichen

diär Schutzberechtigten nicht genau gleich. [...] Art und Dauer des Aufenthalts [...] gerechtfertigt. Diese

(98) Im Gegensatz dazu waren im vorliegenden Fall Behauptung scheint jedoch [...] nicht ausreichend [...]

die Bf alle als Flüchtlinge iSd GFK anerkannt. Der GH untermauert zu sein. Ein Bericht des Schweizerischen

nimmt die Stellungnahme des UNHCR zur Kenntnis, Bundesrats von 2016 stellte fest, dass auf lange Sicht die

wonach die GFK nicht unterscheidet zwischen Perso- Mehrheit der vorübergehend aufgenommenen Flücht-

nen, die ihr Herkunfsland aus Furcht vor Verfolgung linge in der Schweiz blieb. Auch der Menschenrechts-

verlassen haben, und Personen, die zu einem späte- kommissar des Europarats hielt fest, dass rund 90%

ren Zeitpunkt zu Flüchtlingen wurden, [...] und wonach der vorläufig aufgenommenen Personen lange Zeit in

die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen der Schweiz blieben. Der UNHCR brachte vor, [...] es

sur place wie den Bf – auch was das Recht auf Famili- gebe keine Belege dafür, dass das Schutzbedürfnis vor-

enzusammenführung betrif – durch keine sachlichen läufig aufgenommener Personen anders geartet wäre

Gründe gerechtfertigt sei. Auf Ebene der EU – an deren oder schneller enden würde als jenes von Flüchtlingen

Standard die Schweiz nicht gebunden ist – unterliegt mit Asylstatus. [...]

die Familienzusammenführung von Flüchtlingen iSd

(101) Wie der Aufenthalt der Bf in der Schweiz unter-

GFK keinen Voraussetzungen, solange der Antrag [...] mauert, tendiert der Aufenthalt vorläufig aufgenom-

binnen drei Monaten nach Gewährung des Flüchtlings- mener Flüchtlinge zu einer langen Dauer: Sie kamen

status gestellt wird, und es wird nicht zwischen ver- zwischen 2008 und 2012 ins Land und wurden mit Ent-

schiedenen Konventionsflüchtlingen unterschieden. scheidungen, die zwischen 2010 und 2014 ergingen, vor-

Die in anderen europäischen Staaten für Nutznießer läufig als Flüchtlinge aufgenommen. Das BVGer stellte

internationalen Schutzes vorgesehenen Einschränkun- fest, dass sie alle ein faktisches Aufenthaltsrecht hatten,

gen des Rechts auf Familienzusammenführung bezie- da ein Widerruf ihrer vorläufigen Aufnahme unwahr-

hen sich nicht auf Personen, die als Flüchtlinge iSd GFK scheinlich war. Folglich ist der GH [...] nicht von dem

anerkannt sind [...]. Folglich kann nach Ansicht des GH Argument überzeugt, mit dem die Regierung die unter-

ein gemeinsamer Nenner auf nationaler, internationa- schiedliche Behandlung rechtfertigen wollte. Die Situ-

ler und europäischer Ebene dahingehend festgestellt ation im vorliegenden Fall ist eine andere als in M. A./

werden, bei den Voraussetzungen für die Familienzu- DK und M. T. ua/SE, wo der GH im Hinblick auf War-

sammenführung nicht zwischen verschiedenen Flücht- tefristen für die Familienzusammenführung keinen

lingen iSd GFK zu unterscheiden. Eine solche gemein- Grund sah, die Unterscheidung zwischen Personen [...]

same Grundlage verringert den Ermessensspielraum, mit Flüchtlingsstatus [...] und solchen [...] mit vorüber-

der den Mitgliedstaaten zugestanden wird, ebenso wie gehendem oder subsidiärem Schutz in Frage zu stellen.

der oben genannte Konsens [...], wonach Flüchtlin-

(102) Das zweite zur Rechtfertigung der Unterschei-

ge iSd GFK, wie die in der Schweiz lebenden Bf, in den dung [...] vorgebrachte Argument bezieht sich darauf,

Genuss eines günstigeren Verfahrens zur Familienzu- dass vorübergehend aufgenommene Flüchtlinge ihr

sammenführung kommen müssen als andere Fremde.

Land aus freien Stücken verlassen und sich freiwillig

(99) Der umstrittene Ansatz des belangten Staats [...] von ihrer Familie getrennt hätten, während Flüchtlinge

scheint somit innerhalb des internationalen, europäi- mit Asylstatus zur Flucht gezwungen worden wären. Die

schen und vergleichenden Spektrums einzigartig zu Bf bestritten, ihre Herkunfsländer freiwillig verlassen

sein. Wie der GH zur Kenntnis nimmt, wurde die in den zu haben [...]. Der GH bekräfigt erstens, dass er selbst

schweizerischen Gesetzen vorgesehene unterschiedli- keine Asylanträge prüf, und zweitens, dass [...] bei der

che Behandlung von Flüchtlingen, denen Asyl gewährt Feststellung, ob ein Vater, dessen Asylantrag später von

wurde, und solchen, die vorübergehend aufgenommen den Behörden des belangten Staats abgewiesen wurde,

wurden, im Hinblick auf die Voraussetzungen für die sein Kind »aus eigenem Willen« zurückgelassen hat,

Familienzusammenführung von der Menschenrechts- Vorsicht geboten ist (El Ghatet/CH, Rz 48).

kommissarin des Europarats, vom UNHCR und vom

UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskrimi- zu stellen, dass ihre Abreise aus ihren Herkunfslän-

nierung als diskriminierend kritisiert. dern und ihre Trennung von ihren Familienmitglie-

(103) Dennoch ist der GH nicht in der Lage, in Frage

(100) Ein weiterer sich auf den Umfang des Ermes- dern unter anderen Umständen erfolgten, als jene von

sensspielraums auswirkender Faktor ist die Quali- Flüchtlingen, die vor Verfolgung [...] fliehen mussten.

tät der parlamentarischen und gerichtlichen Prüfung Während die Rsp des GH nicht verlangt, bei der Ein-

[...]. Die Voraussetzung, nicht auf Sozialhilfe angewie- schätzung, ob ein Staat nach Art 8 EMRK zur Gewäh-

sen zu sein, [...] wurde mit 1.1.2007 vom Gesetzgeber rung einer beantragten Familienzusammenführung

eingeführt [...]. Die Regierung brachte vor, die Unter- verpflichtet ist, zu berücksichtigen, unter welchen

scheidung [zwischen Flüchtlingen, denen Asyl gewährt Umständen das Herkunfsland verlassen wurde und

wurde und Flüchtlingen, die vorläufig aufgenommen es zur Trennung von den Familienmitgliedern kam,

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kann es der GH auch nicht als offensichtlich unsach- die nationalen Gerichte in Frage kommt.3 Allgemei-

lich betrachten, dies zu tun. In diesem Kontext erinnert ner formuliert bemerkt der GH, dass von Flüchtlingen,

der GH dran, dass er ein absolutes und bedingungslo- einschließlich jenen, deren Furcht vor Verfolgung [...]

ses Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlin- erst nach ihrer Ausreise aus dem Herkunfsland und in

ge iSd GFK bislang nicht anerkannt hat. Vielmehr hat er Folge ihrer eigenen Handlungen entstanden ist, nicht

eine Reihe von Elementen dargelegt, die bei der Beur- verlangt werden sollte, »das Unmögliche zu tun«, um

teilung, ob ein Staat nach Art 8 EMRK zur Gewährung eine Familienzusammenführung gewährt zu bekom-

der beantragten Familienzusammenführung verpflich- men. Insb könnte die völlig unflexible Anwendung der

tet ist, zu berücksichtigen sind. Der GH bemerkt wei- Voraussetzung der Unabhängigkeit von Sozialhilfe im

ters, dass die GFK keine Bestimmung über die Famili- Lauf der Zeit potentiell zu einer dauerhafen Trennung

enzusammenführung [...] enthält [...].

von Familien führen, wenn der im Gaststaat aufältige

(104) In Anbetracht der oben in Rz 94–104 dargelegten Flüchtling nicht in der Lage ist, den Einkommenserfor-

Überlegungen ist der GH einerseits der Ansicht, dass dernissen zu entsprechen, und sich daran auch nichts

die Mitgliedstaaten im Hinblick darauf einen gewissen ändern wird.

Ermessensspielraum genießen, die Familienzusam-

(106) Der GH ist [...] nicht dazu aufgerufen zu bestim-

menführung im Fall von Flüchtlingen, [...] bei denen men, ob und ggf in welchem Umfang diese Überle-

die Gründe für den Flüchtlingsstatus erst nachträglich gungen auch in Szenarien gelten, in denen Flüchtlin-

[...] entstanden sind, vom Fehlen eines Angewiesen- ge solche Anforderungen erfüllen müssen, weil sie den

seins auf Sozialhilfe abhängig zu machen. Andererseits Antrag auf Familienzusammenführung nicht innerhalb

ist dieser Spielraum erheblich enger als jener, der den einer bestimmten Frist nach Anerkennung als Asylbe-

Mitgliedstaaten in Bezug auf die Einführung von Warte- rechtigte gestellt haben [...]. Das relevante schweizeri-

fristen für die von Personen mit subsidiärem oder vorü- sche Recht trif keine solche Unterscheidung [...].

bergehendem Schutzstatus [...] beantragte Familienzu-

sammenführung zukommt.

(107) Art 74 der Verordnung über Zulassung, Auf-

enthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)4 und die Rsp der

(105) [...] Die Situation der besonderen Verletzlich- innerstaatlichen Gerichte sehen vor, dass bei der Beur-

keit, in der sich Flüchtlinge sur place befinden – näm- teilung, ob die Voraussetzung der Unabhängigkeit von

lich die durch die mittlerweile bestehende Verfol- Sozialhilfe erfüllt ist, der besonderen Situation des

gungsgefahr unüberwindbaren Hindernisse für eine Flüchtlingsstatus Rechnung zu tragen ist, und dass es

Wiedervereinigung mit ihren Familienmitgliedern in im Hinblick auf die Familienzusammenführung als aus-

ihrem Herkunfsland – muss bei der Anwendung einer reichend angesehen werden muss, wenn ein anerkann-

Voraussetzung (wie dem fehlenden Angewiesensein ter Flüchtling alles unternommen hat, was vernünfi-

auf Sozialhilfe) auf ihren Antrag auf Familienzusam- gerweise von ihm erwartet werden kann, um ein für sich

menführung berücksichtigt werden. Der GH erinnert und seine Familie ausreichendes Einkommen zu erzie-

daran, dass Flüchtlinge in den Genuss eines Verfahrens len, und er auf dem Arbeitsmarkt wenigstens bereits

zur Familienzusammenführung kommen müssen, das teilweise Fuß gefasst hat.5 Im Fall einer vorläufig auf-

günstiger ist als jenes für andere Fremde. [...] Unüber- genommenen Person, die aus gesundheitlichen Grün-

windbare Hindernisse für ein Familienleben im Her- den arbeitsunfähig war, stellte das BVGer fest, dass der

kunfsland gewinnen im Lauf der Zeit zunehmend an Antragsteller alles ihm Zumutbare getan hatte, um die

größerer Bedeutung für die Interessenabwägung. Da Abhängigkeit von Sozialhilfe zu vermeiden oder zumin-

die Beurteilung eines faires Ausgleichs Teil eines Ent- dest zu verringern, und ordnete die Gewährung des

scheidungsfindungsprozesses sein sollte, der unter Familiennachzugs an. Diese Flexibilität bei der Anwen-

anderem die für die Wahrung des Rechts eines Flücht- dung der Voraussetzung der Unabhängigkeit von Sozi-

lings auf Familienleben gebotene Flexibilität sicher- alhilfe im Fall von Anträgen vorläufig aufgenommener

stellt, muss die Voraussetzung der Unabhängigkeit von Flüchtlinge auf Familienzusammenführung entspricht

Sozialhilfe als ein Element der umfassenden und indi- den Anforderungen der EMRK [...].

viduellen Interessenabwägung mit ausreichender Fle-

xibilität angewendet werden, da die Zeit vergeht und

unüberwindbare Hindernisse für ein Familienleben im

Herkunfsstaat bestehen bleiben. Angesichts der War-

tefrist, die nach schweizerischem Recht bei der Fami-

lienzusammenführung zu vorläufig aufgenommenen

Flüchtlingen anzuwenden ist, gilt diese Überlegung ab

jenem Zeitpunkt, ab dem eine Familienzusammenfüh-

rung zu vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen nach

dem innerstaatlichen Recht in seiner Auslegung durch

(108) Zugleich übersieht der GH nicht, dass die Rsp

3

Das BVGer stellte in einem Urteil vom 24.11.2022 (F-2739/2022)

die Notwendigkeit einer Änderung der Verwaltungspraxis zur

Sicherstellung der Beachtung des Urteils M. A./DK fest. Dem-

nach können die Behörden bei der Anwendung der dreijähri-

gen Wartefrist gemäß Art 85 Abs 7 AIG verpflichtet sein, eine

individuelle Prüfung vorzunehmen, sobald sich die effektive

Dauer der Wartefrist zwei Jahren nähert.

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AS 2007 5497.

BVGer 26.7.2015, F-2043/2015, Rz 5.2.

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der innerstaatlichen Gerichte selbst bei vorläufig aufge- sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz auf. In den

nommenen Flüchtlingen, die zumindest teilweise auf anderen drei Fällen war die Wartefrist von drei Jahren

dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, für die Gewäh- schon lange vor dem Zeitpunkt der Entscheidung des

rung von Familiennachzug verlangt, dass der Betrag, BVGer abgelaufen. [...]

um den das Familieneinkommen unter der Grenze für

(112) In allen vier Beschwerden waren die Bf somit

den Bezug von Sozialhilfe liegt, eine vertretbare Höhe erheblich länger in der Schweiz aufältig, als der Bf in

nicht überschreitet und in absehbarer Zeit vermut- M. A./DK und der ZweitBf in M. T. ua/SE in den jewei-

lich ausgeglichen werden kann.6 Es ist offenkundig, ligen Ländern. Tatsächlich stellte das BVGer in allen

dass diese Bedingungen die Flexibilität bei der Anwen- vorliegenden Fällen fest, dass die Bf als vorläufig auf-

dung der Voraussetzung der Sozialhilfeunabhängigkeit genommene Flüchtlinge angesichts der Tatsache, dass

begrenzen, die Teil der umfassenden, individuellen eine Aufebung ihres rechtlichen Status in absehbarer

Interessenabwägung ist. Der GH nimmt die Stellung- Zukunf nicht anzunehmen sei, ein faktisches Aufent-

nahme des UNHCR zur Kenntnis, wonach vorläufig auf- haltsrecht hätten, was illustriert, dass der Aufenthalt

genommene Flüchtlinge in der Praxis of nicht in der vorläufig aufgenommener Flüchtlinge im Allgemeinen

Lage waren, die Voraussetzungen für die Familienzu- eher von langer Dauer ist. Dies spricht für die Annah-

sammenführung zu erfüllen [...].

me einer positiven Verpflichtung seitens des belangten

Staats, die Familienzusammenführung zu gewähren.

(113) Zusätzlich zur Dauer des Aufenthalts der Bf in

der Schweiz beurteilten die innerstaatlichen Behör-

2. Zu den individuellen Fällen der Bf

(109) Die Aufgabe des GH besteht im vorliegenden Fall den auch ihre Bindungen zu diesem Land, wobei sie

nicht darin, die einschlägige Gesetzgebung des belang- sich auf die berufliche Integration und ihre Bemühun-

ten Staats in abstracto zu beurteilen, sondern vielmehr gen um das Erlernen der Amtssprache konzentrierten.

darin zu bestimmen, ob die Art und Weise, wie sich Die Ergebnisse variierten bei den einzelnen Bf, wobei

diese tatsächlich auf die Bf auswirkte, deren Rechte der Grad der Integration bei der ErstBf der Bsw 13258/18

gemäß Art 8 EMRK verletzte. Der GH wird daher nun und der Bf der Bsw 9078/20, die beide in der Schweiz

prüfen, ob die Anträge der Bf auf Familienzusammen- nie rechtmäßig erwerbstätig waren, als am geringsten

führung von den innerstaatlichen Behörden mit jener beurteilt wurde. Die Einschätzung war etwas positiver

Flexibilität behandelt wurden, die erforderlich ist, um [...] im Hinblick auf die Bf der Bsw 15500/18 und 57303/18,

ihrem Recht auf Achtung des Familienlebens zu ent- die rechtmäßig berufstätig waren [...]. In allen vier Fäl-

sprechen, und ob dies eine individuelle Interessenab- len hatten sich die Familienmitglieder, deren Nachzug

wägung [...] im Licht der konkreten Situation der betrof- beantragt wurde, nie in der Schweiz aufgehalten und

fenen Personen umfasste. Zu diesem Zweck wird er abgesehen von ihren dort [...] lebenden Angehörigen

zunächst die für diese Beurteilung relevanten Elemente keine Bindungen zu diesem Land.

der vier Beschwerden rekapitulieren.

b. Zeitpunkt der Begründung des Familienlebens

a. Dauer des Aufenthalts der Bf, Status und Bindungen

(114) In allen vier Fällen hatten die [...] Bf seit langem

ein Familienleben mit ihren im Ausland lebenden

zur Schweiz

(110) Die Bf [...] hatten sich unterschiedlich lang in der Familienmitgliedern [...], was ebenfalls dafür spricht,

Schweiz aufgehalten, als sie den Antrag auf Familien- eine positive Verpflichtung seitens des belangten Staats

zusammenführung stellten. Dies liegt erstens an den anzunehmen, den Familiennachzug zu gestatten. Auch

unterschiedlichen Zeitspannen zwischen ihrem Asyl- wenn es für die vorliegende Rechtssache nicht relevant

antrag und ihrer vorläufigen Aufnahme, die zwischen ist, möchte der GH an dieser Stelle betonen, dass [...] es

einem Monat [...] und mehr als zwei Jahren [...] betra- keine Rechtfertigung dafür gibt, Flüchtlinge, die nach

gen, und zweitens daran, dass die Anträge auf Famili- der Flucht geheiratet haben, im Hinblick auf einen

ennachzug entweder nach Ablauf der für den Famili- Anspruch auf Nachzug zu dem im Gaststaat als Flücht-

ennachzug zu vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen ling anerkannten Ehepartner bzw der Ehepartnerin

geltenden dreijährigen Wartefrist oder bereits vor die- anders zu behandeln als jene, die bereits vor der Flucht

sem Zeitpunkt gestellt wurden.

verheiratet waren.

(111) Als das BVGer über die Beschwerden der Bf gegen

die Abweisung ihrer Anträge auf Familiennachzug ent-

schied, war die dreijährige Wartefrist in Bsw 13258/18

c. Möglichkeit, das Familienleben anderswo zu führen

beinahe abgelaufen und die ErstBf dieses Falls hielt (115) [...] Die schweizerischen Behörden anerkannten

die in der Schweiz aufältigen Bf als Flüchtlinge iSd

GFK, weil sie Gefahr liefen, im Fall einer Rückkehr in

6

BVGer 26.7.2015, F-2043/2015, Rz 5.2.

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ihre Herkunfsländer misshandelt zu werden. Folglich würde, müssen die innerstaatlichen Gerichte das Kin-

stehen einem Zusammenleben [...] in den Herkunfs- deswohl in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellen

ländern [...] unüberwindbare Hindernisse entgegen.

(116) Da sich die Familienmitglieder, deren Nachzug

und ihm wesentliche Bedeutung einräumen. [...]

(120) Es ist nicht Aufgabe des GH, die Rolle der

beantragt wurde, [...] in Drittstaaten aufalten, vertrat zuständigen Behörden bei der Bestimmung der Inter-

die Regierung [...] die Ansicht, diese könnten in diesen essen des Kindes einzunehmen, sondern sich zu verge-

Ländern bleiben und dort von den in der Schweiz leben- wissern, ob die innerstaatlichen Gerichte die Garantien

den Bf zumindest besucht werden [...]. [...]

des Art 8 EMRK gewährleisteten, insb durch die Berück-

(117) In Fällen, die den begehrten Nachzug von Fami- sichtigung des Kindeswohls, was sich ausreichend in

lienmitgliedern betrafen, die [...] sich als Flüchtlinge in ihrer Begründung widerspiegeln muss. Allerdings kann

einem Drittstaat aufielten [...] stellte der GH fest, [...] der GH nicht übersehen, dass in den innerstaatlichen

dass der Nachzug [...] in den belangten Staat der einzige Verfahren entweder von den Behörden festgestellt oder

Weg zu einer Wiederaufnahme des Familienlebens war. angenommen (Bsw 13258/18 und 9078/20) oder von den

[...] Er betonte, dass »die Familieneinheit ein grundle- Bf vorgebracht und von den Behörden nicht bestritten

gendes Recht von Flüchtlingen [sei] und die Familien- (Bsw 57303/18) wurde, dass der zweite Elternteil des Kin-

zusammenführung ein wesentliches Element, um vor des in diesen Fällen vermisst wurde oder tot war. Da

Verfolgung geflohenen Personen die Wiederaufnahme sich das BVGer mit diesem spezifischen Aspekt nicht

eines normalen Lebens zu ermöglichen« (Tanda-Muzin- befasst hat und keine Hinweise auf das Gegenteil vorlie-

ga/FR, Rz 74 f; Mugenzi/FR, Rz 53 f).

gen, geht der GH davon aus, dass es unabhängig davon,

(118) Unter den Umständen des vorliegenden Falls ob die Kinder in den Drittstaaten bei anderen Verwand-

bekräfigen die folgenden Überlegungen hinsichtlich ten leben oder dort in einer Pflegefamilie untergebracht

der Gelegenheit der Familien, in den jeweiligen Dritt- werden könnten, ihren besten Interessen zu entspre-

staaten zu leben – oder ihres Fehlens – die Feststellung, chen scheint, mit ihrem einzigen Elternteil vereint zu

dass der beantragte Nachzug der Familienangehörigen werden, der in der Schweiz lebt. [...] Zudem scheint es

der Bf [...] in die Schweiz der einzige Weg zur Wiederauf- auch dem Wohl der Kinder der Bsw 15500/18 zu entspre-

nahme eines Familienlebens ist. Auch dies spricht für chen, die zum Zeitpunkt der Abweisung der Beschwerde

die Annahme einer positiven Verpflichtung des belang- des Bf durch das BVGer noch minderjährig waren und

ten Staats, den Familiennachzug zu gewähren.

sich mit ihrer Mutter (der Frau des Bf) in Indien aufal-

Selbst wenn Tibetern keine Abschiebung aus Indi- ten, [...] mit beiden Elternteilen in der Schweiz zu leben.

en nach China drohen würde [...] und die Frage, wel- Diese Überlegungen sprechen für die Feststellung einer

chen Einschränkungen die Frau und die Kinder des Bf positiven Verpflichtung seitens des belangten Staats,

der Bsw 15500/18 bei der Ausübung bestimmter Rechte die Familienzusammenführung zu gewähren.

in Indien unterliegen, nicht umstritten wäre, hat Indi-

(121) Es stimmt, dass die ZweitBf in Bsw 13258/18 und

en die GFK und das Protokoll von 1967 nicht ratifiziert. die Tochter der Bf in Bsw 57303/18 zum Zeitpunkt der

Zudem wurde das Vorbringen des Bf, wonach der Auf- Entscheidung des BVGer [...] ein Alter erreicht hatten, in

enthalt seiner Frau und seiner Kinder in Indien rechts- dem sie zunehmend unabhängig wurden. Die ZweitBf

widrig sei und er sich selbst ebenfalls nicht rechtmäßig in Bsw 13258/18 war damals 16 Jahre alt, die Tochter der

aufalten könne [...], von der Regierung nicht entkräfet. Bf in Bsw 57303/18 beinahe 18. Die Mädchen waren aller-

Die ZweitBf der Bsw 13258/18 und die Tochter der Bf dings erst 14 (Bsw 57303/18) bzw 15 (Bsw 13258/18) Jahre

der Bsw 57303/18 sind beide im Sudan. Auch wenn sie alt, als ihre Mütter den Familiennachzug beantragten.

dort vielleicht um Asyl ersuchen und ihren Aufenthalt Wie der GH zudem feststellt, dauerte das Asylverfah-

legalisieren könnten, bestritt die Regierung nicht, dass ren der ErstBf in Bsw 13258/18 mehr als zwei Jahre. Das

die ErstBf der Bsw 13258/18 und die Bf der Bsw 57303/18 Verfahren über den Familiennachzug wurde rund drei

sich nicht rechtmäßig im Sudan niederlassen könnten.

Jahre später abgeschlossen und dies fiel mit der Vollen-

Das BVGer befasste sich in Bsw 9078/20 nicht mit dem dung der dreijährigen Wartefrist für den Familiennach-

Vorbringen der Bf, wonach ihre Kinder in Äthiopien zug zu vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zusam-

nicht außerhalb eines Flüchtlingslagers leben dürfen. men, die von den Bf nicht abgewartet worden war, ehe

Die Regierung äußerte sich auch nicht zu ihrer Behaup- sie den Antrag stellten. In Bsw 57303/18 stellte die Bf den

tung, die Familie könne dort nicht leben [...].

[...] Antrag auf Familiennachzug nach Ablauf der [...]

Wartefrist. Das Verfahren wurde dreieinhalb Jahre spä-

ter abgeschlossen. Die gesetzliche Wartefrist von drei

Jahren, die erst mit dem Zeitpunkt der [...] vorläufigen

d. Das Wohl der Kinder

(119) Während das Kindeswohl keine »Trumpfarte« Aufnahme als Flüchtling zu laufen beginnt [...] führt

sein kann, die eine Aufnahme aller Kinder verlangt, dazu, dass eine mehrjährige Trennung von Familien

denen es in einem Konventionsstaat besser gehen vor der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung

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über ihren Antrag auf Familiennachzug unvermeid-

bar ist, insb wenn sie den Ablauf der Frist abwarten,

e. Die Voraussetzung der Unabhängigkeit von Sozialhilfe

bevor sie den Antrag stellen. Kinder werden in der Zwi- (126) Die innerstaatlichen Behörden stützten ihre Ent-

schenzeit unvermeidbarerweise älter und unter diesen scheidungen, mit denen die Anträge der Bf auf Famili-

Umständen kann der Tatsache, dass die Kinder in den enzusammenführung abgewiesen wurden, auf die Fest-

Bsw 13258/18 und 57303/18 – die jahrelang von ihrem ein- stellung, dass die Bf nicht finanziell unabhängig wären,

zigen überlebenden Elternteil getrennt waren – im Zeit- wenn ihren Familienmitgliedern der Nachzug in die

punkt der endgültigen [...] Entscheidung im Familien- Schweiz gestattet würde. [...] Der GH bekräfigt, dass die

nachzugsverfahren ein Alter erreicht hatten, in dem sie Voraussetzung der Unabhängigkeit von Sozialhilfe mit

zunehmend selbständig waren, nach Ansicht des GH ausreichender Flexibilität angewendet werden muss [...]

nur sehr beschränktes Gewicht beigemessen werden.

[...] Dasselbe gilt [...] im Hinblick auf die ältere Toch- genden Fälle folgende Feststellungen.

ter der Bf in Bsw 9078/20, die minderjährig war, als der i. Bsw 15500/18

und trif im Hinblick auf die unterschiedlichen vorlie-

Antrag auf Familiennachzug gestellt wurde, und eine (127) Der Bf in Bsw 15500/18 war zur Zeit seines [...]

junge Erwachsene, als das Verfahren mehr als fünf Antrags auf Familienzusammenführung und auch in

Jahre später abgeschlossen wurde. [...]

weiterer Folge ganztags berufstätig. Dennoch stellten

(122) Zudem kann nicht übergangen werden, dass die die innerstaatlichen Behörden fest, er würde die Ein-

ZweitBf in Bsw 13258/18 eine unbegleitete Minderjähri- kommenserfordernisse für seine vierköpfige Familie

ge im Sudan war, was sie ohne Zweifel verletzlich mach- nicht erfüllen können [...]. Das BVGer entschied drei

te. Zweitens müssen ihre gesundheitlichen Probleme, Jahre nach dem Antrag und sieben Jahre nach der vor-

selbst wenn deren Schwere [...] umstritten ist, berück- läufigen Aufnahme des Bf als Flüchtling [...] über seine

sichtigt werden. Drittens wurde von den zuständigen Beschwerde im Familiennachzugsverfahren. Unter die-

schweizerischen Behörden anerkannt, dass die ErstBf sen Umständen muss der GH feststellen, dass der Bf,

dieser Bsw aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfä- der selbst seit Jahren in den Arbeitsmarkt integriert

hig ist. [...] Die Bf der Bsw 13258/18 haben somit nach war, alles ihm Zumutbare getan hat, um ein für sich

Ansicht des GH gezeigt, dass sie besonders auf einander und seine Familie ausreichendes Einkommen zu erzie-

angewiesen sind und die Trennung besondere Schwie- len.

rigkeiten mit sich brachte.

(128) Der GH ist angesichts der obigen Überlegungen

(123) Ohne zu übersehen, dass im innerstaatlichen [...] ungeachtet ihres Ermessensspielraums nicht davon

Verfahren nicht geklärt werden konnte, ob die Toch- überzeugt, dass die Behörden [...] bei der Anwendung

ter der Bf in Bsw 57303/18 zum Zeitpunkt des Urteils des der Voraussetzung der Sozialhilfeunabhängigkeit einen

BVGer eine unbegleitete Minderjährige war, und dass gerechten Ausgleich trafen zwischen dem Interesse des

sie bereits erwachsen war, als die Beschwerde an den Bf an einer Wiedervereinigung mit seiner Ehefrau und

GH erhoben wurde, nimmt der GH das Vorbringen der seinen Kindern in der Schweiz auf der einen Seite und

Bf zur Kenntnis, wonach die Lebensbedingungen ihrer dem Interesse der Gemeinschaf insgesamt an der Ein-

Tochter als Mädchen, das als Flüchtling im Sudan lebt, wanderungskontrolle zum Schutz des wirtschaflichen

prekär seien, was die sich aus der Trennung von der Bf Wohls des Landes auf der anderen Seite. Folglich hat

ergebenden Schwierigkeiten illustriere.

eine Verletzung von Art 8 EMRK stattgefunden (einstim-

(124) Was die besondere Abhängigkeit von einan- mig).

der und die besonderen Schwierigkeiten aufgrund der

Erwägungen

ii. Bsw 57303/18

Trennung betrif, nimmt der GH das unbestrittene (129) Das BVGer nahm zur Kenntnis, dass die Bf der Bsw

Vorbringen der Bf in Bsw 9078/20 zur Kenntnis, wonach 57303/18 eine Teilzeitbeschäfigung (auf 50%-Basis) auf-

es ihren Kindern nicht erlaubt sei, das Flüchtlings- genommen hatte, während ihr Antrag auf Familien-

lager Adi-Harush in Äthiopien zu verlassen, die dorti- nachzug vor den Behörden anhängig war, stellte aber

gen Lebensbedingungen schwierig seien und die ande- fest, dass sie weitgehend auf Sozialhilfe angewiesen

ren Familienmitglieder das Lager inzwischen verlassen blieb und aller Voraussicht nach nicht in der Lage sein

hätten. Ebenso unbestritten sind die gesundheitlichen würde, in absehbarer Zeit finanziell unabhängig zu wer-

Probleme, unter denen die Bf selbst leidet.

den, insb weil sie als alleinerziehende Mutter drei Kin-

(125) In Bsw 15500/18 wurde die besondere Abhängig- der großzog und kein hohes Einkommen hatte. Der GH

keit der Frau und der Kinder des Bf von diesem durch stimmt insofern zu, als es für einen alleinerziehenden

das [...] unbestrittene Vorbringen belegt, dass diese zur Elternteil mit drei minderjährigen Kindern tatsäch-

Gänze von seinem in der Schweiz erzielten Einkommen lich schwierig ist, ganztags zu arbeiten. Indem die Bf

abhingen und er jedes Monat CHF 800,– bis 1.000,– an einer Teilzeitbeschäfigung (auf 50%-Basis) nachging,

sie überwies.

hat sie nach Ansicht des GH alles getan, was von ihr

vernünfigerweise erwartet werden konnte, um für sich

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8.

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selbst und ihre Kinder aufzukommen. Angesichts ihres hängigkeit im Fall dieser Bf insofern flexibel anwenden

Gehalts erscheint es unwahrscheinlich, dass sie das für konnte, als es für die Bf ausreichend sein könnte nach-

den Unterhalt einer fünföpfigen Familie ohne Rück- zuweisen, dass sie die ihr zumutbaren Schritte gesetzt

griff auf Sozialhilfe erforderliche Einkommen verdie- hat, um zumindest eine Teilzeitbeschäfigung zu finden

nen kann. Unter diesen Umständen stellt die Voraus- und damit ihre Abhängigkeit von Sozialhilfe zu verrin-

setzung der Sozialhilfeunabhängigkeit, wenn sie ohne gern. Das BVGer kam jedoch zu dem Schluss, dass die

Flexibilität gehandhabt wird, im Fall der Bf und ihrer Bf überhaupt keine Bemühungen unternommen hatte,

Tochter X. ein dauerhafes Hindernis für die Familien- um eine solche Beschäfigung zu finden. Unter diesen

zusammenführung dar, obwohl sie alles getan hat, was Umständen kann der GH nicht zum Ergebnis gelangen,

ihr unter den gegebenen Umständen zumutbar war.

das BVGer hätte [...] seinen Ermessensspielraum über-

(130) Daher ist der GH unter Berücksichtigung aller schritten. Daraus folgt, dass keine Verletzung von Art 8

oben zu dieser Beschwerde angestellten Überlegungen EMRK stattgefunden hat (einstimmig).

ungeachtet des diesen zukommenden Ermessensspiel-

raums nicht davon überzeugt, dass die Behörden des

belangten Staats bei der Anwendung der Voraussetzung

3.

Schlussfolgerung

der Sozialhilfeunabhängigkeit einen fairen Ausgleich (134) In den Bsw 15500/18, 57303/18 und 13258/18 hat eine

[...] getroffen haben. Folglich hat eine Verletzung von Verletzung von Art 8 EMRK durch die Verweigerung der

Art 8 EMRK stattgefunden (einstimmig).

von den Bf beantragten Familienzusammenführung

stattgefunden. In Bsw 9078/20 hat diese Verweigerung

iii. Bsw 13258/18

(131) Die Situation in Bsw 13258/18 unterscheidet sich keine Verletzung von Art 8 EMRK begründet.

insofern von den beiden oben genannten Beschwer-

den, als die ErstBf [...] in der Schweiz nie erwerbstätig

IV.ꢀ ꢀZurꢀbehauptetenꢀVerletzungꢀvonꢀArtꢀ8ꢀEMRKꢀ

war. [...] Nach Abschluss des Familiennachzugsverfah-

durchꢀdieꢀDauerꢀdesꢀVerfahrens

rens wurde sie von den zuständigen schweizerischen

Behörden als vollständig erwerbsunfähig anerkannt. (135) Die Bf der Bsw 15500/18, 57303/18 und 9078/20 brach-

Sie brachte daher vor, dass sie nicht aus eigenem Ver- ten vor, die Dauer des Verfahrens über den Familien-

schulden auf Sozialhilfe angewiesen sei und die Voraus- nachzug hätte nicht den Anforderungen des Art 8 EMRK

setzung der Sozialhilfeunabhängigkeit in ihrem Fall ein entsprochen, solche Anträge rasch zu behandeln.

dauerhafes Hindernis für eine Wiedervereinigung mit

ihrer Tochter darstelle. [...] Der GH ist nicht davon über-

zeugt, dass das BVGer [...] ausreichend geprüf hat, ob

1.

Zu den Bsw 15500/18 und 57303/18

es der Bf angesichts ihres Gesundheitszustands mög- (136) Angesichts seiner Feststellungen [...], wonach die

lich wäre, zumindest in einem gewissen Umfang zu Verweigerung des [...] Familiennachzugs eine Verlet-

arbeiten, und ob folglich die Voraussetzung der Sozial- zung von Art 8 EMRK begründete, erachtet es der GH

hilfeunabhängigkeit angesichts ihres Gesundheitszu- nicht als notwendig, gesondert zu prüfen, ob die Dauer

stands flexibel anzuwenden sei [...].

des Verfahrens [...] der Anforderung einer raschen Erle-

(132) Daher und unter Berücksichtigung aller oben zu digung derartiger Anträge widersprach (einstimmig).

dieser Bsw dargelegten Überlegungen ist der GH unge-

achtet des diesen zukommenden Ermessensspielraums

nicht davon überzeugt, dass die Behörden des belang-

2.

Zur Bsw 9078/20

ten Staats bei der Anwendung der Voraussetzung der (137) Im Gegensatz dazu muss der GH angesichts sei-

Sozialhilfeunabhängigkeit einen fairen Ausgleich [...] ner Feststellung, wonach die Verweigerung des Famili-

getroffen haben. Folglich hat eine Verletzung von Art 8 ennachzugs in Bsw 9078/20 keine Verletzung von Art 8

EMRK stattgefunden (einstimmig).

EMRK begründete (siehe oben Rz 133f) prüfen, ob die

Dauer des Familiennachzugsverfahrens in diesem Fall

iv. Bsw 9078/20

(133) Die Situation der Bf der Bsw 9078/20 ähnelt insofern diese Bestimmung verletzt hat.

jener der ErstBf der Bsw 13258/18, als sie ebenfalls nie in

(141) Während die sich auf die Behandlung von Anträ-

der Schweiz erwerbstätig war und gleichermaßen einen gen auf Familienzusammenführung beziehenden pro-

schlechten Gesundheitszustand behauptete. In diesem zeduralen Anforderungen auch verlangen, dass der Ent-

Fall unternahm das BVGer allerdings Schritte zur Beur- scheidungsfindungsprozess die Flexibilität, Raschheit

teilung ihrer Gesundheit und stellte anhand ärztlicher und Effizienz gewährleisten muss, um mit dem Recht

Atteste fest, dass ihre Arbeitsfähigkeit durch gesund- der Bf auf Achtung des Familienlebens vereinbar zu

heitliche Probleme eingeschränkt war, sie jedoch sein, erinnert der GH daran, dass in diesem Kontext ein

zumindest Teilzeit arbeiten könnte. Damit zeigte das Ermessensspielraum gilt.

BVGer, dass es die Voraussetzung der Sozialhilfeunab-

(142) [...] Das SEM erließ seine Entscheidung rund drei

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9.

Jahre und vier Monate nachdem die Bf ihren Antrag auf

Familiennachzug gestellt hatte. Die Dauer dieses Ver-

fahrens war offenbar zum Teil auf die gesetzliche War-

tefrist von drei Jahren zurückzuführen, die neun Mona-

te vorher abgelaufen war, und zum Teil auf die Zeit,

welche die Bf benötigte, um angeforderte weitere Unter-

lagen vorzulegen. [...]

(143) Während die Gesamtdauer des Familiennach-

zugsverfahrens als solche Besorgnis [...] erregt, kann

der GH angesichts der oben genannten Umstände des

gegenständlichen Falls und des dem Staat zustehen-

den Ermessensspielraums nicht zum Schluss gelangen,

dass es die innerstaatlichen Behörden verabsäumten,

den prozeduralen Anforderungen [...] zu entsprechen.

(144) Folglich hat die Dauer des Verfahrens [...] keine

Verletzung von Art 8 EMRK begründet (einstimmig).

V.ꢀ ꢀZurꢀbehauptetenꢀVerletzungꢀvonꢀArtꢀ14ꢀiVmꢀArtꢀ8ꢀ

EMRK

(145) Die ErstBf der Bsw 13258/18 und die Bf der Bsw

15500/18 und 57303/18 brachten auch vor, die Ablehnung

ihrer Anträge auf Familiennachzug habe gegen Art 14

iVm Art 8 EMRK verstoßen.

(146) Angesichts seiner Begründung und seiner Fest-

stellungen zu Art 8 EMRK [...] sieht der GH keine Not-

wendigkeit, die Vorbringen der Bf unter Art 14 iVm Art 8

EMRK gesondert zu prüfen (einstimmig).

VI.ꢀ EntschädigungꢀnachꢀArtꢀ41ꢀEMRK

Je € 5.125,– an jede der Bf der Bsw 13258/18 und € 15.375,–

an den Bf der Bsw 15500/18 für immateriellen Schaden;

€ 15.325,– an die Bf der Bsw 13258/18 gemeinsam und

€ 10.788,– an den Bf der Bsw 15500/18 für Kosten und

Auslagen (einstimmig).

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