Ersigen, Gewässerrevitalisierung, Ösch, Oberlauf, Kantonsbeitrag. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 340.0302)
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1407/2025 Datum RR-Sitzung: 17. Dezember 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2022.BVD.6657 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Ersigen, Gewässerrevitalisierung, Ösch, Oberlauf; Kantonsbeiträge, Verpflichtungs- kredit (SAP Nr. 540.0302)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 1 016 540 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) sollen der Kantonsbeitrag Wasserbau und die Kantonsbeiträge aus dem Renaturierungsfonds an die Gemeinde Ersigen für die Realisierung des Wasserbauprojekts «Revitalisierung Oberlauf Ösch» an der Ösch im Gebiet «Moos» auf einer Länge von rund 990 m in der Gemeinde Ersigen finanziert werden.
Das Projekt sieht Sanierung und den Ausbau des Gerinnes nach den neuesten ökologischen Kenntnissen vor.
Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Gemeinde Ersigen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, ‒ Programmvereinbarung vom 11. Juni 2025 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ver- treten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programm - ziele im Bereich «Revitalisierungen» 2025–2028 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 36a ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff. ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ff. ‒ Gesetz vom 15. Juni 2022 über den Finanzhaushalt (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Verordnung vom 16. November 2022 über den Finanzhaushalt (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Projekt CHF 1 950 000
./. nicht beitragsberechtigte Kosten (2 Wellstahldurchlässe) – CHF 32 000
Beitragsberechtigte Kosten CHF 1 918 000
Kantonsbeitrag Wasserbau 50 % (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 959 000 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds 10 % für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den CHF 191 800 Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD CHF 537 040 Total Kantonsbeiträge, max. CHF 1 687 840
./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Revitalisierungen» – CHF 671 300 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 ff. FHaV CHF 1 016 540 (Nettobetrag Kanton) / Zu bewilligender Kredit
davon Teilkredit zu Lasten Tiefbauamt CHF 287 700 davon Teilkredit zu Lasten Renaturierungsfonds / Amt für Landwirtschaft CHF 728 840
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 Bst. a FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zu Lasten Kanton für den Kantonsbeitrag Wasserbau CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Neben dem Beitrag gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD leistet der Kanton einen weiteren Beitrag von 10 % aus dem Renaturierungsfonds an die beitragsberechtigten Kosten für zusätzliche ökolo-gische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen (LI 2.3.b Teil 1: Mittlerer Nutzen für Natur und Landschaft. Der weitere Beitrag aus dem Renaturierungsfonds kann vorliegend ausrichtet werden, weil ein erhebliches öffentliches Interesse an der Realisierung der Massnahme besteht und im Fonds genügend Mittel vorhanden sind.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 2. Quartal 2024; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 und 33 FHG
Produktgruppen Kanton Infrastrukturen Natur
Programm und Programmziel Bund Revitalisierungen, PZ 2: Revitalisierungsprojekt, LI 2.1: Grundbeitrag
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2025 und im Finanzplan 2026–2028 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 363200000 Tiefbauamt, Betriebsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 2025 CHF 300 000 2026 CHF 420 000 2027 CHF 360 000 2028 CHF 70 800 15512 363200000 Renaturierungsfonds 2025 CHF 200 000 2026 CHF 200 000 2027 CHF 100 000 2028 CHF 37 400 Total CHF 1 687 840
Der Bundesbeitrag von CHF 671 300 wird über das Konto 4960 46300000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Betriebsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
Der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds von 10 % für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen wird zusammen mit dem Kantonsbei- trag Wasserbau ausbezahlt. Dazu erfolgt eine interne Verrechnung (IV) aus dem Renaturierungsfonds über das Konto 15512 an das Konto 4960 49801000, Übertragung von Spezialfinanzierung an Leistungsrechnung.
5. Begründung
Die Sohle der Ösch ist heute im Gebiet «Moos» auf einer Strecke von rund 990 m mit alten einem Holzladenboden gesichert, der sanierungsbedürftig ist. Zudem führen Biberaktivitäten seit Jahren zu Uferanrissen und Schäden an Infrastrukturanlagen.
Der Holzladenboden darf wegen der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes nicht vollständig ersetzt werden. Es werden daher nur die am stärksten beschädigten Ladenböden entfernt und das Gerinne an diesen Stellen mit Kies und Holzelementen ausgebaut. Zusätzlich wird eine künstliche Biberbaute erstellt. Die bestehenden Bewirtschaftungsübergänge werden ersetzt und der Fussgä nger- steg auf neue Widerlager (Fundamente) gesetzt. Eingangs des Projektperimeters wird ein Geschiebe- sammler erstellt. Das entnommene Geschiebe soll der Ösch bei der neuen Eingabestelle wieder zu- geführt werden.
Ohne die geplanten Massnahmen würden die Böschungen der Ösch zunehmend in sich zusammen- fallen, worunter die Abflusskapazität leiden würde. Es müsste vermehrt mit Überflutungen des Kultur- landes (Fruchtfolgeflächen) gerechnet werden. Im Unterlauf des Gewässers wäre durch das Material aus den Böschungsanrissen mit stärkeren Auflandungstendenzen und erhöhtem Unterhaltsaufwand zu rechnen.
Der Kantonsbeitrag Wasserbau (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) und der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen setzen sich wie folgt zusammen: PZ 2: Grundbeitrag Revitalisierung 50 %, LI 2.3.b Teil 1: Mittlerer Nutzen für Landschaft und Natur 10 %.
6. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und ermächtigt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantons- beitrag Wasserbau an die Gemeinde Ersigen zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion