I 184-2022 Soder (Biel, Grüne) Steigende Schüler- und Schülerinnenzahlen im besonderen Volksschulangebot: Was gedenkt der Kanton Bern zu tun? Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 184-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.302
Eingereicht am: 05.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Soder (Biel/Bienne, Grüne) (Sprecher/in) Blum (Melchnau, SP) Widmer (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 204/2023 vom 22. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Steigende Schüler- und Schülerinnenzahlen im besonderen Volksschulangebot: Was ge- denkt der Kanton Bern zu tun?
Bildungsstatistiken der letzten Jahre zeigen ein Wachstum der Anzahl Schülerinnen und Schü- ler, die ein besonderes Volksschulangebot besuchen. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch auf das Schuljahr 2023/2024 der Bedarf an besonderen Volksschulangeboten stei- gen wird. Gleichzeitig ist es immer schwieriger, ausgebildete Fachpersonen zu finden. Auch das Abdecken des Bedarfs an pädagogisch-therapeutischen Massnahmen wie Logopädie und Psychomotorik wird immer herausfordernder und kann bereits aktuell nicht immer gewährleistet werden. Auch hier fehlen Fachpersonen. Durch die steigenden Schüler- und Schülerinnenzah- len werden immer mehr Modelle nötig sein, bei denen Sozialpädagogen und Sozialpädagogin- nen oder Schulhilfen sichernde, fördernde und strukturierende Betreuung übernehmen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche proaktiven Schritte hat der Kanton Bern bereits unternommen, um der steigenden Nachfrage nach Sonderschulplätzen gerecht zu werden?
2. Was unternimmt der Kanton, um dem drohenden Fachkräftemangel im Sonderschulbereich entgegenzuwirken?
3. Wie viele Schüler und Schülerinnen müssen derzeit auf ein indiziertes pädagogisch-thera- peutisches Angebot verzichten, da keine Kapazitäten bestehen?
4. Die besonderen Volksschulen haben den Auftrag ihr Angebot sowohl im pädagogischen wie im pädagogisch-therapeutischen Setting bedarfsgerecht zu steuern und ihre Mittel ent-
sprechend einzusetzen. Was unternimmt der Kanton, um das Angebot von pädagogisch-
therapeutischen Massnahmen weiterhin flächendeckend, sowohl in der Volksschule wie auch in der besonderen Volksschule, anbieten zu können?
5. Wird eine Gesamtstrategie für kommende Jahre gemeinsam mit Schulleitungen und Fach- personen ausgearbeitet? Und wie bindet der Kanton dabei die verschiedenen Akteure in die Skizzierung einer mittel- und langfristigen Planung im Bereich Angebotsplanung ein?
6. Wie werden Schulstandorte im Finden und Suchen von zusätzlichen Räumlichkeiten unter- stützt?
7. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Möglichkeit der Gewährung von zusätzlichen Förderle- ktionen im Bereich der besonderen Volksschule?
8. Welche Haltung nimmt der Regierungsrat ein in Bezug auf die Einstellung von pädagogi- schen Mitarbeitenden/Klassenassistenzen z. B. Sozialpädagog/-innen oder FaBe K in der separativen Sonderschulung?
9. Welche zusätzlichen Angebote werden in Erwägung gezogen?
Antwort des Regierungsrates
Neben der steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler im besonderen Volksschulangebot und im Regeschulangebot stellt der Regierungsrat auch eine Zunahme der komplexen Beein- trächtigungen fest. Diese Herausforderungen bedingen heilpädagogische und sozialpädagogi- sche Antworten durch die besonderen Volksschulen. Wie in vielen Wirtschaftsbereichen auch, wird es auch an Schulen zunehmend schwieriger, ausgebildete Fachpersonen zu finden.
Zu Frage 1: Die seit 1. Januar 2022 zuständige Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) nimmt die Situation ernst und beobachtet die Entwicklungen. Kurzfristig konnten, wo nötig, bereits auf das Schuljahr 2022/2023 einzelne neue Plätze in besonderen Volksschulen geschaffen werden. Dies war not- wendig, um den Bedarf decken zu können. Mittelfristig wird eine Gesamtübersicht erstellt, die in eine Angebotsplanung mündet. Alle relevanten Partner werden in diesen Prozess einbezogen (vgl. Antwort auf Frage 5).
Zu Frage 2: Die ausreichende heilpädagogische Versorgung der Volksschule ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Dazu sind auch die besonderen Volkschulangebote auf genügend verfügba- res Fachpersonal, z. B. Lehrpersonen angewiesen, die über eine Zusatzausbildung in Schuli- scher Heilpädagogik verfügen. Erfreulicherweise sind die Studierendenzahlen am Institut für Heilpädagogik der PHBern in den letzten Jahren stark angestiegen (von 226 Studierenden im Jahr 2016 auf 346 im Jahr 2021). Um die Absolvierung des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Schulische Heilpädagogik am Institut für Heilpädagogik der PHBern besser mit dem Unterricht zu vereinbaren und somit at- traktiver zu gestalten, gewährt das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) Lehrpersonen der Sekundarstufe I auf Gesuch hin und unter bestimmten Bedingungen einen bezahlten Teilurlaub. Zudem bietet die PHBern die Möglichkeit, anstelle eines regulären Mas- ters Sekundarstufe I einen sogenannten Master S1+ mit einem Schwerpunkt in Heilpädagogik an. Diese Ausbildung geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Heilpädagogik. Zudem wird die Vereinbarung mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik so ange- passt, dass der Kanton Bern die Studienplätze in Psychomotoriktherapie ab dem Herbstsemes- ter 2023 beinahe verdoppelt.
Zu Frage 3: Der Regierung sind keine Kinder bekannt, welche auf ein indiziertes pädagogisch-therapeuti- sches Angebot verzichten müssen. Er geht davon aus, dass die Mittel im besonderen Volks- schulangebot bedarfsgerecht und gemäss Indikation eingesetzt werden. (Vgl. auch Antwort zu Frage 4.)
Zu Frage 4: Jeder Gemeinde im Kanton Bern steht für das Regelschulangebot ein Lektionenpool für die Um- setzung der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen zur Verfügung. Dadurch sollen möglichst alle Schülerinnen und Schüler in der Regelschule die Ziele des Volks- schullehrplans erfüllen können. Die Gemeinden müssen einen Teil der zugeteilten Lektionen für pädagogisch-therapeutische Massnahmen einsetzen, namentlich für Logopädie und Psychomo- torik.
Im separativen besonderen Volksschulangebot werden die pädagogisch-therapeutischen Mass- nahmen über die Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern sichergestellt. Durch den Abschluss der Leistungsvereinbarung ist die besondere Volksschule für die Bereitstellung der notwendigen pädagogisch-therapeutischen Massnahmen verantwortlich. Beim Integrativen besonderen Volksschulangebot werden die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen explizit in der Verfügung ausgewiesen.
Zu Frage 5: Aktuell erstellt das AKVB eine Gesamtübersicht über die gemachten Erfahrungen seit 1.1.2022. Es erarbeitet eine kurz- und mittelfristige Strategie zur Angebotsplanung. Dazu werden die ver- schiedenen Akteure wie Erziehungsberatungsstellen, Schulinspektorate und Leistungserbringer einbezogen. Da viele Schulplätze von Schulheimen angeboten werden und oftmals neben ei- nem Schulplatz auch Wohnplätze für die Kinder und Jugendlichen gesucht werden, findet die Planung auch in Absprache und Zusammenarbeit mit dem kantonalen Jugendamt (Aufsichtsbe- hörde für stationäre sozialpädagogische Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich) statt.
Massnahmen werden innerhalb des Fachamtes auch mit dem Bereich für Regelschulen erarbei- tet. Da alle Bildungsangebote neu unter dem Dach der Bildungs- und Kulturdirektion sind, eröff- net dies neue Möglichkeiten und Synergien. Dabei steht eine Stärkung der Tragfähigkeit der Volksschule im Zentrum.
Als weitere Partner werden die Verbände wie Bildung Bern, der Berufsverband Schulleitungen Bern (VSLBE), die Berufsverbände Logopädie/ Psychomotorik und Socialbern einbezogen.
Zu Frage 6: Die Abteilung besonderes Volksschulangebot des AKVB ist in engem Austausch mit den Schul- inspektoraten und den besonderen Volksschulen, Institutionen im Erwachsenenbereich und Ge- meinden, um freien Schulraum oder Infrastrukturen, die sich in Schulraum umwandeln lassen, zu finden und baut ein Monitoring für ausserschulische geeignete Räumlichkeiten auf.
Zu Frage 7: Förderlektionen dienen zur bedarfsgerechten Unterstützung und Ermöglichung des Unterrichts. Die besonderen Volksschulen haben je nach Ausrichtung und Zielgruppe einen unterschiedli- chen Bedarf für die zusätzlichen Mittel. Entsprechend sind die Förderlektionen in den Leistungs- verträgen pro Institution so geregelt, dass der Bildungsauftrag erfüllt werden kann. Da sich die Situationen in den besonderen Volksschulen verändern können, können die Institutionen be- gründete Anträge um Erhöhung der Förderlektionen beim AKVB einreichen. Diese werden durch das Fachamt geprüft und bei entsprechender Anerkennung und vorhandenen finanziellen Ressourcen in der Leistungsvereinbarung aufgeführt.
Zu Frage 8: Der Regierungsrat ist offen gegenüber Anstellungen von Fachpersonen aus angrenzenden Fachgebieten. Es steht den besonderen Volksschulen frei, Fachpersonen aus anderen Fach- richtungen in ihren Angeboten einzubeziehen. Die besonderen Volksschulen beschreiben den Einbezug weiterer Fachpersonen in ihren Konzepten. Die Finanzierung von unterrichtsunterstüt- zenden Fachpersonen ist im Leistungsvertrag geregelt.
Zu Frage 9: Die Institutionen haben in den Leistungsverträgen die Möglichkeit, unter der Rubrik «weitere An- gebote» zusätzliche spezifische Angebote, die den Bildungsauftrag der Zielgruppe unterstützen, zu prüfen und einzubringen. Wenn solche Angebote eingebracht werden, werden diese unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Ressourcen durch das AKVB näher geprüft. Der Kanton begrüsst die Weiterentwicklung eines am Bedarf der Schülerinnen und Schüler orientier- ten Bildungsangebots, insbesondere für Angebote, die zur Stärkung und Tragfähigkeit der be- sonderen Volksschule beitragen, damit in komplexen Situationen die Stabilität der Schullauf- bahn und die Bildungsziele der Teilhabe und Befähigung der Schülerinnen und Schüler gewähr- leistet werden können.
Verteiler ‒ Grosser Rat