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I 193-2022 Michel (Schattenhalb, SVP) Umsetzung der Pflegeinitiative. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 193-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.311

Eingereicht am: 12.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Michel (Schattenhalb, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 01.12.2022

RRB-Nr.: 119/2023 vom 01. Februar 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Umsetzung der Pflegeinitiative

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren massiv zugespitzt. Verschiedene Faktoren haben dazu geführt, dass es immer schwieriger wird, offene Stellen zu besetzen, so dass heute zahlreiche Spitäler im Kanton Bern wegen Personalmangels sogar ein- zelne Betten oder ganze Bettenstationen schliessen mussten. Unter den Gründen für die pre- käre Situation lässt sich die tiefe Verweilzeit im Beruf eruieren, der Trend zu mehr Teilzeitarbeit oder die Pensionierung der Babyboomer-Generation, der keine zahlenmässig gleich starke Ge- neration folgt. Ausserdem sinkt bei den jungen Frauen tendenziell das Alter bei der ersten Ge- burt, was zu einem früheren Übergang in die Familienphase und die Teilzeitarbeit führt. Mit der Annahme der Pflegeinitiative haben Volk und Stände Bund und Kantonen den Auftrag erteilt, Massnahmen zur Behebung der Situation zu ergreifen. Die Institutionen des Gesund- heitswesens warten ungeduldig auf die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen. Wichtiges Element zur Behebung der angespannten Situation ist die Sicherstellung einer quali- tativ guten und angemessenen Ausbildung der medizinischen Fachpersonen. In der Fachwelt hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass die sehr langen Ausbildungszeiten für den Mangel an gut ausgebildetem Personal mitverantwortlich sind. So dauert die Ausbildung für die besonders vom Fachkräftemangel betroffene Stufe HF ab Abschluss der obligatorischen Schulzeit nicht weniger als fünf Jahre, was für viele Angehörige der jungen Generation eine zu lange Zeitdauer darstellt. Es besteht Handlungsbedarf.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Bis wann ist im Kanton Bern mit ersten Schritten für die Umsetzung der Pflegeinitiative zu rechnen?

2. Welche Massnahmen können für die Bekämpfung des Fachkräftemangels im Gesundheits- wesen erwartet werden?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Dauer von fünf Jahren für die Erlangung eines HF-Dip- loms, und sieht er Potenzial für die Verkürzung dieser Ausbildung?

Begründung der Dringlichkeit: Der aktuell sehr grosse Notstand bei den Pflegefachkräften erfordert rasches Vorange- hen.

Antwort des Regierungsrates

Vorab stellt der Regierungsrat fest, dass die Akademisierung und Regulierung der Gesundheits- berufe in den letzten Jahren zu weit gegangen ist und zum aktuellen Fachkräftemangel beige- tragen hat. Ohne Korrekturen am aktuellen System wird es nicht gelingen, die notwendigen Fachpersonen ausbilden zu können. Der Regierungsrat ist bestrebt – sofern es in seinen Kom- petenzen liegt – auch neue, unkonventionelle Wege zu gehen, um dem Fachkräftemangel ent- gegenwirken zu können.

Zu Frage 1: Der Kanton Bern erfüllt die Vorgaben in Bezug auf die Ausbildungsoffensive der Pflegeinitiative in Form der Ausbildungsverpflichtung bereits heute vollumfänglich. Dies geht aus einem Bericht hervor, den das BAG in Auftrag gegeben hat 1. Neben Bern sind einzig die Kantone Wallis und Tessin auf dem gleichen hohen Stand.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes (01.07.2024) der Bund für die nächsten acht Jahre Beiträge an die kantonalen Ausbildungsentschädigungen leis- ten wird.

Hinsichtlich der Umsetzung der Pflegeinitiative ist die GSI auf Stufe Bund in der Arbeitsgruppe Verordnungsrecht vertreten. Auf kantonaler Ebene finden erste Gespräche mit der OdA Ge- sundheit Bern und den betroffenen Ämtern der BKD statt.

Zu Frage 2: Im Frühling 2023 startet das BZ Pflege mit einem Programm für Spätberufene und Quereinsteigende, welches sich auf die Motion «Fachkräftemangel in der HF Pflege: Jetzt braucht es einen zusätzlichen Schub» von Grossrätin Anita Herren-Brauen stützt. Mit der im Budget eingestellten CHF 1 Mio. können jährlich zehn Studierende während fünf Jahren mit ei- nem erhöhten Ausbildungslohn finanziert werden. Der vorgesehene Monatslohn beträgt CHF 3'500 und gilt als existenzsichernd.

Der Kanton Bern wird im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative ausserdem prüfen, ob die Anzahl Personen für das Förderprogramm erhöht werden kann und ob für weitere Zielgruppen, welche heute die Pflegeausbildung aus verschiedenen Gründen nicht absolvieren können, ge- eignete Projekte entwickelt werden können. Insbesondere gilt dies für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Bern.

Im Weiteren engagiert sich die GSI seit 2002 in der Nachwuchsförderung. Per 2007 wurde diese Aufgabe mittels einem Leistungsvertrag der OdA Gesundheit Bern übertragen. Ziel dieser Massnahme ist, die Ausbildungen im Gesundheitswesen bzw. die Gesundheitsberufe bei den potentiellen Lernenden/Studierenden und ihren Hauptbeeinflussern bekannter zu machen, de- ren Wissen zu vertiefen und das Image der Gesundheitsberufe zu verbessern.

Umsetzung Pflegeinitiative: Bestandesaufnahme Rechtsetzung Kantone; Nikola Stosic, Beat Sottas; formative works: 21.09.2022

Für Pflegefachpersonen, welche nach einem längeren beruflichen Unterbruch wieder in ihren Beruf zurückkehren möchten, bieten der Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal, Sek- tion Bern (SBK) und die Lindenhof-Schule der Lindenhofgruppe AG Kurse für Wiedereinsteige- rinnen und Wiedereinsteiger an. Diese Kurskosten werden vollumfänglich durch den Kanton ge- tragen.

Zu Frage 3: Im Vergleich zur ehemaligen Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann Diplomni- veau II, welche man erst im Alter von 18 Jahren beginnen konnte und vier Jahre dauerte, kann die FaGe-Ausbildung ab Vollendung der Sekundarstufe I während drei Jahren und anschlies- send die zweijährige verkürzte HF-Pflegeausbildung absolviert werden. Gemäss heutiger Aus- bildung ist man somit bereits im Alter von 21 Jahren im Besitz eines Eidgenössischen Fähig- keitszeugnisses (EFZ | Sekundarstufe II) und eines Diploms auf Tertiärstufe B (HF). Zudem ist es möglich, während der FaGe-Ausbildung gleichzeitig die Berufsmatura zu erlangen, so dass danach ein dreijähriges Vollzeitstudium mit anschliessendem zehnmonatigen Praktikum auf Fachhochschulniveau angestrebt werden kann. Zu beachten ist zudem, dass gemäss Rückmel- dungen des BZ Pflege eine signifikante Anzahl von FaGe-Absolventinnen und -Absolventen auf die mögliche Verkürzung der HF-Pflegeausbildung verzichtet. Grund dafür ist, dass das HF-Stu- dium als anspruchsvoll und herausfordernd gilt.

Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels erachtet der Regierungsrat die Überprüfung der Ausbildungssystematik in der Pflege als angezeigt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Möglichkeiten hierzu auf kantonaler Ebene sehr begrenzt sind. Anpassungen können nur auf nationaler Ebene erfolgen. Dazu ist zu erwähnen, dass die OdASanté als nationale Organisa- tion das Projekt «Abschlüsse Pflege» initiiert hat, in welchem die Thematik der Interpellation diskutiert wird. Auf kantonaler Ebene werden permanent Lösungen gesucht, um eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels abzuwenden. Sollten Akteure der Gesundheitsversorgung und Ausbildungsinstitutionen ein Pilotprojekt realisieren wollen, wird der Regierungsrat eine mögliche Unterstützung prüfen, unter Beachtung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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