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M 216-2022 Grüne (Dubler, Bern) Brauchwasser aus Regenwasser gewinnen. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 216-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.334

Eingereicht am: 14.09.2022

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Grüne (Dubler, Bern) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 27/2023 vom 11. Januar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Brauchwasser aus Regenwasser gewinnen

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Er erlässt Vorschriften für Neubauten, um Regenwasser in Tanks zu sammeln und dieses als Brauchwasser einsetzen zu können, damit die Trinkwasserreserven geschont werden können.

2. Er arbeitet einen Fördermechanismus für den Einsatz von Brauchwasser aus Regenwasser für Neu- und Bestandesbauten aus und sorgt für finanzielle Anreize zum Sparen von Trinkwasser.

Begründung:

Die Trockenheit in diesem Sommer hat es deutlicher denn je gezeigt: Auch im Kanton Bern wird Wasserknappheit zu einem wichtigen Thema. Angesichts der rascher als angenommen voranschreitenden Klimakrise braucht es deshalb so rasch wie möglich Massnahmen zur Anpassung auf allen Ebenen. Toiletten, Waschmaschinen oder im Garten: In Privathaushalten kommt hierfür heute meistens Trinkwasser zum Einsatz. Dabei lässt sich der kostbare Rohstoff durch Brauchwasser ersetzen, das sich in Regenwassertanks sammeln lässt. Die Brauch- wasseranlage muss dann getrennt vom Trinkwasserkreislauf installiert werden. Bei Neubauten ist der Aufwand für die Installation eines Tanks und eines parallelen Kreislaufs angesichts der Probleme, die sich bei einer sich abzeichnenden Trinkwasserknappheit ergeben, vertretbar. Mit einem Fördermechanismus lässt sich die finanzielle Belastung für Bauherren zudem abfedern. Dieser kann zum Beispiel aus einer kleinen, mengenabhängigen Abgabe auf die Trinkwasser- nutzung gespiesen werden, die einen zusätzlichen Anreiz zum Wassersparen bietet.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Die Motion zielt gemäss Wortlaut auf Massnahmen, die der Regierungsrat in eigener Kompetenz erlassen kann. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Auch in der Schweiz, dem «Wasserschloss Europas», wird die Versorgung mit ausreichend Trink- und Brauchwasser zunehmend zur Herausforderung. Trockene Sommer, Überschwemmungen und das fortschreitende Abschmelzen der Gletscher beeinflussen den Wasserhaushalt stark. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Bevölkerung aufgrund der klimatischen Veränderungen zunehmend für die Thematik des Wassersparens sensibilisiert wird. Damit die Wasserversorgung langfristig sichergestellt werden kann, gilt es in erster Linie die einzelnen Versorger zu vernetzen und die Wasserbezugsorte insbesondere die Grundwasserfassungen zu sichern. Mit der kantonalen Wasserversorgungsstrategie zielt der Regierungsrat genau in diese Richtung.

Die vorgeschlagene Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschinen oder für den Garten ist grundsätzlich ein interessanter Ansatz. Auch wäre Regenwasser für diese Anwendungen geeignet. Der Regierungsrat verweist in diesem Zusammenhang jedoch darauf, dass solche Regenwasseranlagen in den 1990er Jahren auf Betreiben der Konsumierenden ausser Betrieb genommen wurden (Ablagerungen in Toiletten- Schüsseln, Grauschimmer der Weisswäsche). Zudem werden über 90 Prozent des Trinkwasserbedarfs im Kanton Bern aus Grund- und Quellwasser gedeckt. Durch die konsequente Versickerung des Regenwassers, wo immer möglich, kann ein wichtiger Beitrag zur kontinuierlichen Erneuerung des Grundwassers geleistet werden. Folgende weitere Aspekte sind zu beachten:

‒ Die Versorgungssicherheit muss in Trockenperioden gewährleistet sein, deshalb würde die Regenwassernutzung keine Verkleinerung der öffentlichen Wasserversorgungen erlauben. Wassersparmassnahmen in den Sommermonaten sind wesentlich wirkungsvoller. ‒ Die Installation eines zweiten Rohrnetzes für das Brauchwasser verursacht Kosten und führt zu einem höheren Stromverbrauch, da das Regenwasser vom Tank in den meisten Fällen gepumpt werden muss. Das führt zu einem Zielkonflikt mit der Energiestrategie. ‒ Das Wasserangebot für die Trinkwasserversorgung ist regional verschieden. Daher sind und werden auch in Zukunft die Regionen und Gemeinden im Kanton Bern bei längerer Trockenheit in ganz unterschiedlichem Masse von Wasserknappheit betroffen sein. Dies erfordert an die örtliche Situation angepasste Lösungen. Eine generelle Pflicht für Regenwassertanks bei Neubauten ist deshalb nicht zielführend.

Die Förderung eines naturnahen Wasserhaushalts ist aus Sicht des Regierungsrats von grosser Bedeutung. Anstelle der Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser kann mit einer hohen Versickerungsquote effizienter zur Neubildung des Grundwassers als Trinkwasserreserve beigetragen werden. Hier können die Gemeinden mit der Ausgestaltung ihrer Bau- und Gebührenreglemente wirksam auf die Umsetzung eines naturnahen Wasserhaushalts hinwirken und bei Bedarf finanzielle Anreize schaffen. Weiter werden durch die Versickerung, Verdunstung oder Rückhaltung Abflussspitzen reduziert, was sowohl die Kanalisationen als auch Kläranlagen entlastet. In dicht überbauten Gebieten kommen dem intelligenten Umgang

mit dem Regenwasser zusätzlich weitere positive Aspekte wie Reduktion von Hitzeinseln, Förderung der Biodiversität und Nutzung als Gestaltungselement hinzu.

Aus diesen Gründen und weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu hoch ist, erachtet der Regierungsrat flächendeckende kantonale Vorschriften zur Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser nicht als zielführend. Er lehnt deshalb auch entsprechende Fördermechanismen auf Ebene Kanton ab.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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