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M 251-2022 Wenger (Spiez, EVP) Anpassung der Wasserstrategie. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 251-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.391

Eingereicht am: 28.11.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Wenger (Spiez, EVP) (Sprecher/in) Gerber (Reconvilier, EVP) Rüegsegger (Riggisberg, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 325/2023 vom 22. März 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Anpassung der Wasserstrategie

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Wasserstrategie des Kantons Bern zu überarbeiten und in folgenden Punkten zu ergänzen:

Erwägungen

1. Der Wasserbedarf von Landwirtschaft, Industrie, Tourismus (Beschneiung) und Haushalten ist zu ermitteln.

2. Es sind regional differenzierte Szenarien zur Wasserversorgung in Trockenperioden zu er- arbeiten.

3. Zur Sicherung des Wasserbedarfs ist der Bau von Retentionsspeichern zu prüfen.

4. Retentionsspeicher sollen, wenn möglich, auch zur Reduktion von Naturgefahren dienen.

5. Im Idealfall kann die Infrastruktur auch für die Stromproduktion eingesetzt werden.

Begründung:

Der Sommer 2022, gefolgt auf einen schneearmen Winter, hat exemplarisch aufgezeigt, wie die Herausforderungen der Zukunft aussehen können. Die Fachleute erwarten im Kanton Bern zwar keine markanten Veränderungen bei den Jahresniederschlagsmengen. Allerdings wird eine sai- sonale Umverteilung der Niederschläge erwartet: mehr im Winter, weniger im Sommer. Deshalb sind vermehrte Trockenheiten im Sommer zu erwarten. Sie werden noch verschärft durch die abnehmenden Abflüsse aus der Schnee- und Eisschmelze. Im Sommer steht somit einem ab- nehmenden Wasserdargebot ein zunehmender Wasserbedarf gegenüber, was in Zukunft mehr und mehr zu Engpässen und Knappheitssituationen führen wird. Um solche Engpässe zu meis- tern, ist es sinnvoll, grössere Regenmengen zu lagern und später bei Bedarf abfliessen zu las-

sen. Durch die Möglichkeit, Wasser zurückzuhalten, können zudem Schäden durch Hochwasser verhindert oder reduziert werden. Denn mit der Klimaerwärmung werden auch die Hochwasser

zunehmen. Würden wir zum Beispiel beim Harzisbode im Hohgantgebiet ein Retentionsbecken bauen, könnten die Niederschläge bei einem Gewitter gestaut und je nach Pegelstand bei tro- ckenem Wetter abgegeben werden. Im Idealfall kann das gespeicherte Wasser auch zur Gewin- nung von Strom genutzt werden.

Damit solche Massnahmen sinnvoll geplant werden können, sind Grundlagen zum Wasserbe- darf zu erarbeiten. Aufgrund der hydrologischen Gegebenheiten und des Bedarfs können dann entsprechende wasserwirtschaftliche Massnahmen geplant und umgesetzt werden.

Bei den regionalen Szenarien sind ebenfalls die Bewässerungssysteme, der Bewässerungszeit- punkt und der Wasserbedarf verschiedener Pflanzen sowie mögliche Alternativen zu berück- sichtigen.

Die Erarbeitung der erforderlichen Grundlagen und die Umsetzung der Ergebnisse sind für un- sere Bevölkerung existentiell. Es ist wichtig, dass wir den Auswirkungen der Klimaveränderun- gen die nötige Aufmerksamkeit schenken und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständig- keitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Ent- scheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Bedarf für eine Überarbeitung der Wasserstrategie 2010 ist erkannt. Die Überarbeitung der Wasserstrategie ist eingeleitet und durch den Regierungsrat am 14. Dezember 2022 beschlos- sen worden (RRB 1333/2022). Der Zeitplan sieht vor, diese im Jahr 2025 dem Grossen Rat zur Kenntnis zu bringen, zusammen mit den Massnahmenprogrammen 2026-2031.

Ziffer 1 und 2 der Motion betreffen direkt Aufgaben des Gewässerschutz- bzw. des Wasserver- sorgungsgesetzes, sie standen bereits in der Wasserstrategie 2010 bzw. den dazugehörigen Massnahmenprogrammen im Fokus. Die immer deutlich spürbareren Auswirkungen des Klima- wandels akzentuieren den Bedarf, die bestehenden Stossrichtungen weiterzuentwickeln. Daher werden u. a. die Fragestellungen in Ziffer 1 und 2 im Rahmen der Arbeiten für die Strategie 2025 erneut aufgegriffen bzw. aktualisiert. Dabei werden die regionalen Unterschiede im Was- serdargebot und –bedarf berücksichtigt.

Im Rahmen der eingeleiteten Überarbeitung der Wasserstrategie wird das Potenzial von Re- tentionsspeichern zur Bewässerung (Ziffer 3), für den Hochwasserschutz (Ziffer 4) und die Stromproduktion (Ziffer 5) geprüft und aufgezeigt. Bei positivem Ergebnis ist festzulegen, wel- che Rahmenbedingungen dazu nötig sind und welchen Beitrag der Kanton leisten kann. Heute besteht beispielsweise kein gesetzlicher Auftrag, dass der Kanton solche Bauwerke für das Be- reitstellen von zusätzlichem Wasser für einzelne Nutzungen planen oder gar bauen könnte.

Im Rahmen der Überarbeitung der Wasserstrategie werden zudem die Koordination von Ge- wässerschutz, Wassernutzung und Hochwasserschutz geprüft sowie die gesetzlichen Anforde- rungen zum Schutz der Biodiversität einbezogen. Bedarf und Umfang von Massnahmen zur Umsetzung der Anliegen der Motion werden in Abhängigkeit der finanzpolitischen Lage beurteilt und definiert werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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