Gemeinde Neuenegg, Revitalisierung, Sense, Oberflamatt. Kantonsbeiträge, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 520.0008)
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 795/2023 Datum RR-Sitzung: 5. Juli 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.2742 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Neuenegg, Revitalisierung, Sense, Oberflamatt; Kantonsbeiträge, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 520.0008)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 999 100 sollen der Kantonsbeitrag aus dem Renaturie- rungsfonds und der Kantonsbeitrag Wasserbau an das Wasserbauprojekt «Aufweitung Sense, Ober- flamatt» an der Sense im Gebiet Oberflamatt auf einer Länge von rund 1 200 Metern in der Gemeinde Neuenegg finanziert werden.
Das Projekt sieht auf der Seite des Kantons Bern (Gemeinde Neuenegg) den Bau einer Ufersicherung vor. Auf der Seite des Kantons Freiburg (Gemeinde Wünnewil-Flamatt) sind zwei grosse Aufweitun- gen geplant.
Das Projekt wird von den Gemeinden Neuenegg und Wünnewil-Flamatt gemeinsam realisiert. Die bei- den Gemeinden haben dazu die Bauherrengemeinschaft «Wasserbauplan Sense Oberflamatt» gebil- det.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ff. ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 36a ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
3.1 Übersicht / Projektteile
Gesamtkosten gemäss Projekt (Phase 1 und 2) CHF 8 950 000 davon Projektkosten im Kanton Freiburg (Gemeinde Wünnewil-Flamatt) CHF 3 950 000 davon Projektkosten im Kanton Bern (Gemeinde Neuenegg) CHF 5 000 000
3.2 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds
Projektkosten CHF 8 950 000 ./. Beiträge Bund und Kanton für Massnahmen im Kanton Bern CHF 4 494 600 (voraussichtlich 90 % von CHF 4 994 000) ./. Beiträge Bund und Kanton für Massnahmen im Kanton Freiburg – CHF 3 160 000 (voraussichtlich 80 % von CHF 3 950 000) ./. Beiträge Dritter, pauschal – CHF 310 000 (Ökofonds BKW: CHF 100 000, Ökofonds EWB: CHF 200 000, WWF: CHF 10 000) Anrechenbare Restkosten CHF 985 400 ./. 81.6 % der Restkosten CHF 985 400, max. CHF 800 000 – CHF 800 000 (gemäss Entscheid RenF vom 21. Juni 2023) Restkosten Gemeinden CHF 185 400
Gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD darf der Renaturierungsfonds ausnahmsweise Beiträge über 80 % der Restkosten gewähren, wenn der Umfang und die Auswirkungen des Projekts auf die Gewässerökolo- gie, den Hochwasserschutz und den Erholungsraum von grossem öffentlichen Interesse sind. Die Revitalisierung der Sense in Oberflamatt hat in der Strategischen Revitalisierungsplanung sehr hohe Priorität. Die Massnahme gehört zum Gewässerentwicklungskonzept GEK Sense 21, das durch die Kantone BE und FR und sechs Gemeinden erarbeitet wurde und nun in einen Gewässerrichtplan überführt wird.
Der Kostenteiler wurde über mehrere Jahre hinweg zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund (BAFU) ausgehandelt. Aus ihm basiert auch die Zustimmung der beiden Gemeinden zur Umsetzung der Massnahmen. Die Tragbarkeit für die beiden Gemeinden Wünnewil-Flamatt und Neuenegg wäre ohne den Restkostenbeitrag von CHF 800 000 und damit mehr als 80 % nicht gegeben. Mit der Erhö - hung auf 81.6 % des Beitrags aus dem Renaturierungsfonds bleibt das Projekt für die beiden Gemein- den tragbar. Eine Abweichung gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD resp. Art. 4 Abs. 3 RenD ist vorliegend gerechtfertigt.
3.3 Kantonsbeitrag Wasserbau
Projektkosten im Kanton Bern CHF 5 000 000 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Gebühren und Publikation Wasserbauplan) – CHF 6 000 Beitragsberechtigte Kosten CHF 4 994 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 15 %, maximal CHF 749 100
3.4 Zu bewilligender Kredit
Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds CHF 800 000 Kantonsbeitrag Wasserbau CHF 749 100 Total Kantonsbeiträge CHF 1 549 100 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 ff. CHF 1 549 100 ./. mit RRB 1278/2013 bewilligter Kredit (Kantonsbeitrag aus Renaturierungs- –CHF 400 000 fonds an Planungskosten) ./. vom LANAT am 3. Mai 2018 bewilligter Kredit (Kantonsbeitrag aus Renaturie- –CHF 150 000 rungsfonds an Planungskosten) Total zu bewilligende Kredite CHF 999 100 davon zulasten Tiefbauamt (Kantonsbeitrag Wasserbau) CHF 749 100 davon zulasten Amt für Landwirtschaft (Kantonsbeitrag aus Renaturierungs- CHF 250 000 fonds)
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zulasten Kanton für den Kantonsbeitrag Wasserbau CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 1. Quartal 2023; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird das Wasserbauprojekt «Aufweitung Sense, Oberflamatt» in Form eines Einzelprojekts mit einem Beitrag von voraussichtlich 75 % separat mitfinanzieren. Der Bundesbeitrag wird für das gesamte Projekt vom Kanton Freiburg beim BAFU beantragt. Der vom BAFU an den Kanton Freiburg zugesicherte Bundesbeitrag wird vom Kanton Freiburg an die Bauher- rengemeinschaft «Wasserbauplan Sense Oberflamatt» überwiesen.
Die Beiträge an den W asserbau von Bund und Kanton erreichen damit für den Projektteil im Kanton Bern 90 % und liegen damit unterhalb der Höchstgrenze von 95 % gemäss Art. 37a Abs. 2 Bst. c WBG. Die Beiträge des Renaturierungsfonds an die Restkosten sind dabei nicht miteinzurechnen.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 und 33 FHG.
Produktgruppen Kanton Infrastrukturen Natur
Programm und -ziel Bund Revitalisierungen, PZ 4 Einzelprojekt
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget und in der Finanzplanung sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 363200000 Tiefbauamt, Betriebsbeiträge an Ge- 2023 CHF 135 000 meinden W asserbau 2024 CHF 270 000 2025 CHF 40 500 2026 CHF 18 000 2027 CHF 3 000 2028 CHF 58 500 2029 CHF 180 750 2030 CHF 26 250 2031 CHF 17 100 4310 363200000 Renaturierungsfonds bisher CHF 550 000 2023 CHF 250 000 Total CHF 1 549 100
5. Begründung
Die Sense entspringt im Gurnigelgebiet und mündet in Laupen in die Saane. Sie bildet im Mittel- und Unterlauf über weite Strecken die Kantonsgrenze zwischen den Kantonen Bern und Freiburg. In ihrem Ober- und Mittellauf ist die Sense eines der wenigen grossen, natürlichen Fliessgewässer der Voral - pen ohne Verbauungen, Wasserkraftnutzungen oder andere Anlagen, die den natürlichen Geschiebe- trieb behindern. Im Unterlauf ist sie kanalisiert. Dadurch steigt die Fliessgeschwindigkeit und die Schleppkraft. Die Sense transportiert in diesem Abschnitt mehr Geschiebe flussabwärts, als von ob en zugetragen wird. Der Flusslauf senkt sich daher ab und wird zu einem monotonen strukturarmen Ka- nal. Die steilen Ufer sind anfällig für Seitenerosion, die aber in bewohnten Bereichen gestoppt werden muss. Dafür sind Verbauungen nötig. Die steilen Ufer erschweren zudem den Wildtieren die Überque- rung der Sense und damit die Quervernetzung zwischen den umgebenden Waldgebieten.
Das Potenzial für eine Aufwertung des Gewässers ist gross. Das Gewässerentwicklungskonzept Sense21 will dieses Potenzial nutzen, soweit der Schutz der Siedlungen vor Überflutungen es erlaubt. Im Bereich Oberflamatt sieht es darum linksufrige Aufweitungen vor, während rechtsufrig die Sied- lungsgebiete von Neuenegg und die Infrastrukturanlagen entlang der Sense geschützt werden sollen. Diese Ziele werden in den Gewässerrichtplan Sense überführt.
Mit zwei grossen Aufweitungen am linken Ufer wird die Sense ökologisch aufgewertet. Ein Strö- mungslenker soll die Sense ans linke Ufer leiten, damit eine eigendynamische Aufweitung entsteht. Im Aufweitungsbereich nimmt die Fliessgeschwindigkeit ab, so dass Kiesbänke entstehen und die weitere Eintiefung der Sense gestoppt wird. Im Aufweitungsbereich entstehen wertvolle Lebens- räume. Gleichzeitig schützen ökologisch optimierte Verbauungen den Siedlungsraum von Neuenegg und die Infrastrukturen entlang der Sense.
Der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds wird für die gesamten Projektkosten, d.h. für die Projektteile im Kanton Bern und im Kanton Freiburg ausgerichtet. Beiträge des Renaturierungsfonds sind für Massnahmen an Grenzgewässern gemäss Art. 1 Abs. 4 des Renaturierungsdekrets zulässig, wenn diese auch dem bernischen Teil eines Gewässers zu Gute kommen. Da die Kantonsgrenze in der Mitte der Sense liegt und die grossräumige Aufweitungen am Freiburger Ufer positive Auswirkun- gen auf die ganze Sense haben, ist dies vorliegend der Fall. Am Berner Ufer sind wegen der Besied- lung und der nahe gelegenen Infrastrukturen keine Aufweitungen möglich.
Die Restkosten werden gemäss Bauherrenvertrag zu gleichen Teilen zwischen den Gemeinden Neu- enegg und Wünnewil-Flamatt aufgeteilt und berechnen sich wie folgt:
Der Kantonsbeitrag Wasserbau wird nur für die Kosten des Projektteils im Kanton Bern ausgerichtet.
Das Projekt wird in zwei Bauetappen ausgeführt (Etappe 1: Baustart 2023 und Etappe 2: Baustart voraussichtlich 2028).
6. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt die beiden Kantonsbeiträge unter dem Vorbehalt, dass der Bund seinen Beitrag formell zusichert und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbeitrag W asser- bau mit Verfügung zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilage ‒ Entscheid Renaturierungsfonds vom 21. Juni 2023