Kantonsstrasse Nr. 221, Beatenbucht – Interlaken, Bahnhofstrasse Unterseen/Interlaken. Verpflichtungskredit
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 670/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.3617 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kantonsstrasse Nr. 221, Beatenbucht – Interlaken, Bahnhofstrasse Unterseen/Interlaken, Ände- rung in der Strasseneinreihung und Verpflichtungskredit für die Entschädigung an die Ge- meinde Unterseen
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit der zu bewilligenden Ausgabe von CHF 649 000 wird eine Entschädigung an die Gemeinde Unter- seen im Rahmen der Neueinreihung eines Kantonsstrassenabschnitts finanziert. Der Kanton und die Gemeinde haben sich auf das Vorgehen und die Entschädigung gemäss Art. 6 Abs. 1b SV geeinigt, weil der Kanton die Bahnhofstrasse im Abschnitt Knoten Scheidgasse/Seestrasse/Bahnhofstrasse («Räuberegge») in Unterseen bis zur Gemeindegrenze Interlaken (Brücke über die Grosse Aare) in nicht werkmängelfreien Zustand an die Gemeinde Unterseen übergibt.
2. Rechtsgrundlagen
Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 12 Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG ), Art. 6 Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten CHF 649 000 Massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 649 000 Zu bewilligender Kredit CHF 649 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Der Restbuchwert des Strassenabschnitts mit den drei Brücken beträgt CHF 2 729 297. Dieser wird zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben.
Die Handänderungskosten von rund CHF 2 000 tragen Kanton und Gemeinde gemäss Art. 6 Abs. 4 SV je zur Hälfte. Sie werden als gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Gebühren mit Zahlungser- mächtigung gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. d FHaV bewilligt.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastruktur
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der im Budget der Bau- und Ver- kehrsdirektion eingestellt ist:
Konto Bezeichnung Jahr 314100002 Tiefbauamt, Baulicher Unterhalt Kantonsstrassen 2024 CHF 649 000 Total CHF 649 000
Die Entschädigung an die Gemeinde wird zulasten der Erfolgsrechnung des Kantons Bern finanziert. Die Sanierung erfolgt erst nach der Übernahme der Strasse durch die Gemeinde. Die Investitionen werden in der Bilanz der Gemeinde zu verbuchen sein.
5. Begründung
Im Strassennetzplan 2022–2037 ist vorgesehen, dass die Bahnhofstrasse neu als Gemeindestrasse klassiert wird (Neueinreihung) und an die Gemeinden Unterseen und Interlaken abgetreten werden soll.
Gemäss revidiertem Strassengesetz übergibt die bisherige Trägerschaft die Strasse entweder gemäss Art. 12 Abs. 4 Bst. a SG im werkmängelfreiem Zustand und entschädigungslos an die neuen Eigentümer oder ersetzt der neuen Trägerschaft gemäss Art. 12 Abs. 4 Bst. b SG die Kosten für die Herstellung der Werkmängelfreiheit. Die Abtretung der Bahnhofstrasse ist im Einvernehmen mit den Gemeinden am 1. Oktober 2024, vor Beginn der Winterdienstperiode, geplant.
Da die Gemeinde Unterseen in diesem Strassenabschnitt im 2025 eine neue Kanalisationsleitung ein- bauen will, ist es zweckmässig, die vorhandenen Mängel erst anschliessend zu beheben. Art. 12 Abs. 4b SG erlaubt die finanzielle Entschädigung der Gemeinde in der Höhe der veranschlagten Kosten anstelle einer vorgängigen Mängelbehebung durch den Kanton.
Gemäss einer externen Zustandsanalyse besteht für eine mängelfrei Übergabe Sanierungsbedarf an der Fabrikkanalbrücke, an Deckbelag und Entwässerungsanlagen. Zudem hätte gemäss Behindertengleich- stellungsgesetz der Kanton die Bushaltestellen bis Ende 2023 hindernisfrei ausgestalten müssen. Die Gemeinde führt die erforderlichen Arbeiten nach der Übernahme selber aus.
Mit der zu bewilligenden pauschalen Entschädigung in der Höhe von CHF 649 000, die auf einem Kostenvoranschlag eines spezialisierten Ingenieurbüros und der externen Zustandsanalyse zur Fab- rikkanalbrücke basiert, werden die folgenden Massnahmen abgegolten:
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltekanten «Stedtlizentrum» Verschiebung und Rückbau einer Bushaltebucht «Stedtlizentrum» Sanierung der Fabrikkanalbrücke Deckbelagsersatz vom «Räuberegge» bis zur Fabrikkanalbrücke Instandsetzung diverser Entwässerungsschächte und deren Ableitung.
Der an die Gemeinde Interlaken abzutretende Strassenabschnitt umfasst nur die südliche Hälfte der Brücke über die Grosse Aare. Die Gemeindegrenze verläuft in der Mitte der Aare. Die Brücke ist in einem werkmängelfreien Zustand.
Mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt der Regierungsrat den Kredit für die pauschale Entschädi- gung an die Gemeinde Unterseen. Für die Strassenneueinreihung erlässt der Regierungsrat gleich- zeitig eine Verfügung.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler Bau- und Verkehrsdirektion