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Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme, Beitragssatzerhöhung für wasserbauliche Massnahmen nach Hochwasser 2022

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 298/2023 Datum RR-Sitzung: 15. März 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.394 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme, Beitragssatzerhöhung für wasserbauliche Massnahmen nach Hochwasser 2022

Erwägungen

1. Gegenstand

Am 4. Juli 2022 hat sich in Schangnau erneut ein ausserordentliches Hochwasser ereignet, des- sen finanzielle Auswirkungen die Gemeinde Schangnau übermässig belasten. Der Regierungsrat beschliesst daher, gestützt auf Art. 37a Abs. 7 WBG sowie auf das Gesuch der Schwellenkorpo- ration Schangnau vom 2. Dezember 2022, eine Erhöhung des Beitragssatzes um 25 %. Damit wird der Kantonsbeitrag für die Massnahmen infolge des Ereignisses vom 4. Juli 2022, 85 % an- statt der üblichen 60 % der beitragsberechtigten Kosten betragen.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 6 ff. ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 11

3. Begründung

3.1 Hochwasserereignis vom 4. Juli 2022

Am 4. Juli 2022 ereignete sich im obersten Einzugsgebiet der Emme, im Gebiet Hohgant/Schrat- teflue, ein intensives Gewitter, das in der Gemeinde Schangnau zu einem ausserordentlichen Hochwasser führte. Die Ereignisanalyse zeigt, dass der Hochwasser-Spitzenabfluss beim Kemmeribodenbad bei über 300 m 3/s lag. Dies entspricht gemäss der erst 2021 überarbeiteten Gefahrenkarte einem Ereignis, das deutlich seltener als alle 300 Jahre eintrifft (HQ 300 = 240 m 3/s). Wegen der fortschreitenden Klimaerwärmung kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Ereignisse künftig häufiger eintreten.

Die enormen Wassermassen führten zu einer vollständigen Überflutung der Matten beim Hotel Kemmeribodenbad und beim Hof Schwand und verursachten bei beiden Betrieben enorme Sach- schäden. An der Emme führten die Wassermassen zu starken Ufererosionen, wodurch Verbau-

ungen zerstört wurden. An zahlreichen Stellen wurden Strassen und Brücken gefährdet. Zur Ver- hinderung von wachsendem Schaden, wurden gestützt auf Art. 20 Abs. 3 WBG vielerorts bereits Notarbeiten umgesetzt.

Zwar waren im Gegensatz zu den Unwettern von 2014 die Seitenbäche der Emme nicht betrof- fen, sodass die Hochwasserwelle talwärts schnell abflachte. Die nach dem Unwetter von 2014 verklauste und erst im Jahr 2020 geräumte Engstelle im Räbloch in der Gemeinde Eggiwil wurde aber erneut mit grossen Mengen Schwemmholz verstopft.

3.2 Gesuch der Schwellenkorporation Schangnau

Die Schwellenkorporation Schangnau hat am 2. Dezember 2022 beim zuständigen Oberingeni- eurkreis IV ein Gesuch um Erhöhung des Beitragssatzes gemäss Art. 37a Abs. 7 WBG einge- reicht. Nach Art. 37a Abs. 7 WBG kann der Regierungsrat bei ausserordentlichen Ereignissen, die eine Gemeinde übermässig belasten, den ordentlichen Beitrag von 60 % (inkl. 35 % Bundes- beitrag) an die beitragsberechtigten wasserbaulichen Massnahmen angemessen erhöhen.

3.3 Wasserbauliche Massnahmen infolge Hochwasser vom 4. Juli 2022

Für die Beurteilung des Gesuchs und die Festlegung der Beitragssatzerhöhung wurden folgende notwendigen wasserbaulichen Massnahmen mit den aufgeführten beitragsberechtigten Kosten gemäss dem Gesuch der Schwellenkorporation Schangnau vom 2. Dezember 2022 berücksich- tigt:

Wasserbauliche Massnahme Betragsberechtigte Kosten Wasserbau Sofortmassnahmen nach Hochwasser vom 4. Juli 2022 (Notarbeiten) CHF 1 000 000 Anteil an Massnahmen Kemmeribodenbad und Schwand CHF 500 000 Wasserbauprojekte Bumbach CHF 1 000 000 Anteil an Räumung Verklausung Räbloch CHF 500 000 Total CHF 3 000 000

3.4 Begründung und Höhe der Beitragssatzerhöhung

Für die Beitragssatzerhöhung sind die Nettokosten (Restkosten) massgebend, die nach Abzug der ordentlichen Kantons- und Bundesbeiträge durch die Gemeinde zu tragen sind. Bis zum Grenzbetrag von CHF 650 pro Einwohner wird praxisgemäss eine Beitragssatzerhöhung gewährt.

Dies war bisher nach den folgenden Ereignissen der Fall: ‒ Kandersteg (2021): Gefährdung von Kandersteg durch den «Spitze Stei» (RRB 1011/2021) ‒ Schangnau (2014): Unwetter von Juli und August 2014 in Schangnau (RRB 328/2015) ‒ Kandergrund (2012): Hochwasser in Kandergrund (RRB 1380/2012) ‒ Diverse Gemeinden (2005): Hochwasser im Berner Oberland (RRB 759/2006)

Die Schwellenkorporation Schangnau nimmt mit Grundeigentümerbeiträgen (Schwellensteuer) jährlich rund CHF 80 000 ein. Derselbe Betrag wird jährlich auch von der Gemeinde Schangnau beigetragen. Der Schwellensteuersatz lag bis 2021 bei 1.2 Promille der Schatzungswerte bzw.

der amtlichen Werte der Grundstücke. Im Jahr 2022 wurde der Schwellensteuersatz auf 1.0 Pro- mille reduziert, muss aber voraussichtlich wieder angehoben werden. Im Vergleich zu den umlie- genden Wasserbauträgern handelt es sich um einen hohen Wert.

Die Unwetter vom August 2012 und insbesondere die ausserordentlichen Hochwasserereigniss e vom Juli und August 2014 haben die Schwellenkorporation Schangnau trotz der Erhöhung des Schwellensteuersatzes für die Behebung dieser Schäden ausserordentlich belastet. Der Bilanz- fehlbetrag konnte erst im Jahr 2020 ausgeglichen werden. Dadurch hatte die Schwellenkorpora- tion Schangnau keine Möglichkeit, finanzielle Mittel (Reserven) für weitere nicht vorhersehbare Schäden zu bilden.

Die Restkosten für die beitragsberechtigen Kosten von CHF 3 Mio. für die Massnahmen nach dem Hochwasser 2022 würden nach Abzug des ordentlichen Kantonsbeitrags von 60 % CHF 1.2 Mio. betragen.

Weil Schangnau bereits über mehrere Jahre ausserordentlich belastet wurde, werden in der vor- liegenden Beitragssatzerhöhung auch die Restkosten berücksichtigt, die im Zeitraum der letzten 10 Jahre angefallen sind.

Die Restkosten für die Ereignisbewältigung von 2014 betrugen CHF 524 440. Sind schwerpunkt- mässig im Jahr 2015 angefallen. Bis zum erneuten Hochwasser von 2022 sind 7 Jahre vergan- gen und es sind somit noch 30 % der Restkosten bzw. CHF 157 332 in die Berechnung der Bei- tragssatzerhöhung für das Hochwasser von 2022 mit einzurechnen. Die Restkosten für die Hoch- wasser von 2014 und 2022 betragen somit insgesamt CHF 1 357 322 (CHF 1.2 Mio. plus CHF 157 322).

Für die 922 Einwohner betragen die Restkosten ohne Anpassung des Beitragssatzes insgesamt CHF 1 472 pro Kopf (Restkosten von CHF 1 357 322 / 922 Einwohner). Um diese Restkosten pro Einwohner auf maximal CHF 650 zu begrenzen, ist nominal eine Erhöhung des Kantonsbei- trags um CHF 822 pro Einwohner oder insgesamt CHF 757 844 nötig, was bezogen auf die voraussichtlichen beitragsberechtigten Kosten von CHF 3 Mio. eine Beitragssatzerhöhung um 25 % bedeutet.

3.5 Geltungsbereich der beschlossenen Beitragssatzerhöhung

Unsicherheiten bei den Projektkosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig aus- schliessen. Die Beitragssatzerhöhung wird deshalb als Prozentsatz auf der Grundlage der im Gesuch der Schwellenkorporation Schangnau vom 2. Dezember 2022 aufgeführten Massnahmen und Kosten festgesetzt.

Die Beitragssatzerhöhung bleibt unverändert, ungeachtet allfälliger Änderungen der effektiven Kosten.

Sollten sich jedoch die effektiven Kosten, z.B. durch eine nur teilweise Realisierung der Massnah- men insgesamt massgeblich reduzieren, kann die Beitragssatzerhöhung entsprechend reduziert werden.

Die Beitragssatzerhöhung von 25 % gilt nur für die im Gesuch der Schwellenkorporation Schangnau vom 2. Dezember 2022 enthaltenen und unter Ziffer 3.3 aufgeführten, wasserbauli- chen Massnahmen.

Über Kantonsbeiträge an die einzelnen Massnahmen wird gestützt auf konkrete Beitragsgesuche separat entschieden.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

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