Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV)
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 1234/2023 15. November 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regi- onalen Personenverkehrs (ARPV) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern bedankt sich für die Möglichkeit, sich im Rahmen der Ver- nehmlassung zur im Betreff genannten Vorlage äussern zu dürfen.
Die Einbindung der Verordnung über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) in die entsprechenden Bundesverordnungen über die Abgeltungen des regionalen Perso- nenverkehrs (ARPV) sowie über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninf- rastruktur (KPFV) begrüsst der Regierungsrat. Ebenso unterstützt er die Kompetenzdelegation an das BAV, Richtlinien zur Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben in den subventionierten Bereichen des öffentlichen Verkehrs erlassen zu dürfen.
Der Regierungsrat begrüsst ferner die Schaffung einer Datenplattform zur Vereinfachung des zweijährigen Bestellverfahrens. Um Doppelspurigkeiten bei den Transportunternehmen zu ver- meiden, sollen die Daten über eine Schnittstelle nutzbar gemacht werden. Die Umsetzung erfor- dert einen beträchtlichen zeitlichen Vorlauf. Deshalb sind zwingend Informationen zu den tech- nischen Anforderungen notwendig. Der Regierungsrat des Kantons Bern bittet den Bund daher, diese benötigten Informationen frühzeitig bekannt zu geben.
Des Weiteren unterstützt der Regierungsrat ausdrücklich die Aufnahme des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a. Er interpretiert den Wortlaut dahingehend, dass die Transportunternehmungen in Absprache mit den Bestellern die Möglichkeit haben, für ungedeckte Kosten auf Reserven zu- rückzugreifen.
Nach Artikel 8 Absatz 4 der ARPV wird zur Beurteilung der Mitfinanzierung durch den Bund für Angebote, die über den Stundentakt hinaus verdichtet werden, nebst der Nachfrage neu auch
die Wirtschaftlichkeit miteinbezogen. Die Bemessungskriterien der Wirtschaftlichkeit sollen erst
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später in einer Richtlinie festgelegt werden. Dadurch können jedoch die Auswirkungen einer sol- chen Regelung zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden. Der Regierungs- rat würde es daher begrüssen, wenn die Bemessungskriterien unter Einbezug der Stakeholder transparent festgelegt würden.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner insbesondere auch in der Bei- lage «Anträge zu den einzelnen Artikeln» eingebrachten Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Finanzdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilagen — Anträge zu den einzelnen Artikeln
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