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M 092-2023 Gerber (Schüpfen, Die Mitte) Spitalschliessungen – Jetzt braucht es eine Analyse durch den Regierungsrat. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 092-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.119

Eingereicht am: 05.04.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Schüpfen, Die Mitte) (Sprecher/in) Riem (Iffwil, Die Mitte) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023

RRB-Nr.: 859/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Spitalschliessungen – Jetzt braucht es eine Analyse durch den Regierungsrat

Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Auslegeordnung zu den Spitalschlies- sungen Ziegler, Tiefenau und Münsingen zu erarbeiten und darin aufzuzeigen,

Erwägungen

1. wieso das abgestufte Versorgungsmodell gescheitert ist (dies war das Ziel des Zusammen- schlusses Insel mit SPITAL NETZ BERN AG);

2. wie sichergestellt wird, dass die Rettungsdienste genügend Möglichkeiten haben, Patienten an die entsprechenden Notfallkliniken zu übergeben;

3. welche Massnahmen und Möglichkeiten für Mitarbeitende von Tiefenau und Münsingen ge- plant sind, wenn diese nicht in einem universitären Umfeld arbeiten wollen;

4. wie stark der medizinische Ausbildungsstandort Bern, als Grundpfeiler der Dres. Hausarzt, durch die genannten Schliessungen geschwächt wird;

5. welche zusätzlichen Kosten die Insel Gruppe dem Kanton und den Krankenkassen mit der Schliessung der beiden Standorte und der dazu nötigen «Verschiebungen» der Behandlun- gen in die Insel mit höherem Referenztarif generiert;

6. welche vertraglichen Verpflichtungen und betrieblichen Aufwendungen an den Standorten Münsingen und Tiefenau trotz Spitalschliessungen noch bestehen und welche Kosten die Spital Netz Bern Immobilien AG trotz der Spitalschliessungen noch zu tragen haben wird;

7. nach welchen Kriterien der Regierungsrat die Mitglieder der Verwaltungsräte der Insel Gruppe und der Regionalen Spitalzentren (RSZ) bisher gewählt hat und in Zukunft wählen wird, nachdem die abgestufte Versorgung gescheitert ist;

8. ob ein vertieftes Einwirken der Insel Gruppe auf die RSZ geplant ist;

9. mit welchen Prüfmechanismen der Kanton sicherstellen will, dass Reorganisationen inner- halb der Insel Gruppe sowie aller RSZ der Eignerstrategie entsprechen.

Begründung:

Die neusten Entscheide zeigen, dass sich der Zusammenschluss der Spitäler vor ein paar Jah- ren nicht positiv auf die Gesundheitsversorgung im Kanton Bern ausgewirkt hat. Die (Führungs- )Kulturen zwischen Universitätsspital und Grundversorger sind offenbar zu unterschiedlich bzw. zu gross. Leider ist es nicht gelungen, dies in den letzten Jahren zu harmonisieren. Das Projekt «Stärkung des Medizinalstandorts Bern», Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG (SNB AG), ist somit gescheitert.

Bereits bei der Schliessung des Spitals Ziegler gingen 300 Fachkräfte an die privaten Spitäler verloren. Durch die Integration des Spitals Tiefenau in die Insel Gruppe haben 80 Prozent der Ärzte das Tiefenau verlassen, und heute arbeitet kein Mitglied der Geschäftsleitung und der er- weiterten Geschäftsleitung der SNB AG mehr bei der Insel Gruppe.

Die kommunizierten Schliessungen Münsingen und Tiefenau haben bereits in kurzer Zeit eine grosse Verunsicherung bei der Bevölkerung und allen Mitarbeitenden ausgelöst. Das Ganze scheint eine etwas überstürzte Entscheidung zu sein. Viele offene Punkte sind noch ungeklärt und bedürfen im Sinne der Transparenz der Klärung und entsprechenden Kommunikation.

Erläuterungen zu den Punkten 1 und 6: Während mit der Fusion die operativen Spitalbetriebe in die Insel Gruppe AG überführt wurden, verblieben die Immobilien bei der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern Immobilien AG. Hintergrund für die Entstehung des Spitalverbunds Insel Gruppe AG war das Projekt Stärkung des Medizinalstandorts Bern (SMSB), mit dem der Regierungsrat im November 2009 die Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion beauftragt hatte. Er verfolgte damit das strategische Ziel, den Medizinalstandort Bern zu stärken und für den stärker werdenden Wettbewerb zu rüsten. Durch die Schliessungen, insbesondere Münsingen, kommt das übliche Heimfallrecht nicht zum Tra- gen. Die Liegenschaft Münsingen bleibt somit in der genannten Gruppe.

Erläuterungen zu Punkt 4: Viele der praktizierenden Hausärzte haben einen Bezug zu den ehemaligen Spitälern der SNB AG. Diese Ausbildungsplätze, nahe an dem niedergelassenen Arzt, scheinen nun wegzubre- chen. Hier müssen unbedingt die nötigen Massnahmen getroffen werden.

Begründung der Dringlichkeit: Auch andere RSZ stehen vor Veränderungen. Die Erfahrungen aus dem Zusammen- schluss der Insel mit der SNB AG müssen umgehend einfliessen. In Kürze steht der Zusammenschluss, auch wenn unter anderen Voraussetzungen, der UPD und des PZM an.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. wieso das abgestufte Versorgungsmodell gescheitert ist (dies war das Ziel des Zusam- menschlusses Insel mit SPITAL NETZ BERN AG); Per Anfang 2016 erfolgte der Zusammenschluss des Universitätsspitals Insel mit den Grundver- sorgungs-Spitälern der Spital Netz Bern AG zur Insel Gruppe AG. Die Fusion wurde damals un- ter anderem damit begründet, dass mit der Fusion komplizierte Personalleihverträge wegfallen würden, wenn das Personal des einen Spitals im anderen tätig ist. Weiter war die Fusion aus dem politischen Wunsch des Regierungsrates hervorgegangen, den Medizinalstandort Bern zu stärken. Die Bündelung der unterschiedlichen Versorgungsstufen (Grundversorgung, speziali- sierte Versorgung und die national geregelte hoch spezialisierte Versorgung) in einem Spitalver- bund sollte schliesslich auch positive Auswirkungen auf das abgestufte Versorgungsmodell des Kanton Bern haben. In den vergangenen Jahren fanden in der Insel Gruppe AG umfassende betriebliche Restruktu- rierungen mit dem Ziel statt, die medizinischen Abläufe zu optimieren, die Organisation zu über- prüfen und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Gleichzeitig stand der Spitalverbund mit dem Sys- temwechsel in der Schweizer Spitalfinanzierung zum 1. Januar 2012, dem stetig zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pande- mie vor grossen Herausforderungen. Im März / April 2023 hat die Insel Gruppe AG die Schlies- sung der Spitäler Münsingen per 30. Juni 2023 und Tiefenau per 31. Dezember 2023 angekün- digt und nach dem Konsultationsverfahren den endgültigen Entscheid dazu kommuniziert. Die Insel Gruppe AG konsolidiert nach eigenen Angaben mit der Schliessung der beiden Spitäler ihre Angebote, um den zunehmenden Herausforderungen des Fachkräftemangels entgegenzu- wirken und das Personal an weniger Standorten zu stärken. So soll die Anzahl Bettensperrun- gen verringert und die Versorgung der Bevölkerung längerfristig gesichert werden. Der Regierungsrat bedauert, dass mit der Schliessung der beiden Spitalstandorte Münsingen und Tiefenau auch die Fusion des Universitätsspitals Insel mit den Grundversorgungs-Spitälern gescheitert ist. Die Gesundheitsversorgung in der Stadt Bern und Agglomeration bleibt aber si- chergestellt und auch das abgestufte Versorgungsmodell hat sich bewährt und ist von der Schliessung nicht betroffen. Die Berner Spitallandschaft ist schliesslich nicht betoniert. Die un- terschiedlichen Herausforderungen führen schweizweit und auch im Kanton Bern zu einer Ver- änderung und Transformation der Spitallandschaft. Beispiele für Transformationen sind Spitalfu- sionen, Wandlung von Spitälern in Gesundheitszentren oder in Ambulatorien, aber auch Spi- talschliessungen. Darüber hinaus gab es in den letzten Jahren weitere Spitalschliessungen im Kanton Bern. Dass die Umsetzung des Zusammenschlusses des Universitätsspitals Insel mit den Grundver- sorgungs-Spitälern der Spital Netz Bern AG zu einer Konzentration und Konsolidierung der Ver- sorgungsangebote führen wird, wurde bereits im Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat (RRB Nr. 0051 vom 12. Januar 2011 zur Motion 125-2010)1 festgehalten. Der Bericht weist auch darauf hin, dass es im Vergleich mit anderen Versorgungsregionen im Kanton Bern eine relativ hohe Zahl von öffentlich und privat getragenen Spitalstandorten gibt. Der vom Regie- rungsrat gewürdigte und dem Grossen Rat vorgelegte Bericht «Die Berner Spitallandschaft im Umbruch» vom Oktober 2020 (Antwort auf die Motion 192-2019) 2 zeigt ferner auf, dass die abge- stufte Versorgung durch eine Konsolidierung und Konzentration des Angebotes gestärkt werden kann. Durch die Schliessung einzelner Spitalstandorte wird die abgestufte Versorgung im Kan- ton Bern deshalb nicht aufgehoben und mit der Spitalplanung und der Versorgungsangebote anderer Trägerschaften auch in Zukunft weiterhin sichergestellt werden.

https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=9262c38203fd4ebb9a5241c701b5b4c4 https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=393f6b334bb44f7bb08eb389473ff698

2. wie sichergestellt wird, dass die Rettungsdienste genügend Möglichkeiten haben, Pati- enten an die entsprechenden Notfallkliniken zu übergeben; Im Kanton Bern wird die medizinische Notfallversorgung durch acht kantonale Rettungsdienste und 24 Spitäler mit einer Notfallstation sichergestellt. Die zeitnahe und richtige medizinische Erstversorgung von Patientinnen und Patienten ist ein erfolgskritischer Bestandteil einer wirksa- men medizinischen Versorgung in Notfällen. Dazu gehört auch die anschliessende Einli eferung in ein geeignetes Spital. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, zu betonen, dass die kantona- len Rettungsdienste unabhängig von den Spitalstandorten existieren können. Rettungsdienste benötigen ein Spital nicht zwangsläufig als Stützpunkt oder um auszurücken. Mit der Schlies- sung der Spitäler Münsingen und Tiefenau erfolgt keine Reduktion der Anzahl der Rettungs- dienste, jedoch wird die Zahl der Spitäler mit einer Notfallstation in der Stadt Bern von neun auf sieben reduziert. Diese Reduktion erfolgt zeitlich gestaffelt. Zuerst wird mit Münsingen die klei- nere Notfallstation geschlossen. Gemäss Auskunft der Insel Gruppe AG hat diese bereits Vor- kehrungen getroffen, um die Notfallversorgung in der Stadt Bern und Agglomeration zu stärken. Im März 2023 wurde am Universitätsspital Insel eine «Acute Medical Care Unit» eröffnet, um Patientinnen und Patienten zu betreuen, deren Notfallaufenthalt aufgrund diagnostischer Abklä- rungen länger als sechs Stunden dauert. Auf diese Weise wurden zusätzliche Notfall-Kapazitä- ten respektive Behandlungsplätze geschaffen. Darüber hinaus wird die Insel Gruppe AG ab Mitte 2023 den bereits bestehenden «Fast Track Notfall» am Inselspital weiter ausbauen, um auch die Versorgungsbereitschaft für Patientinnen und Patienten mit nicht dringlich behand- lungsbedürftigen Erkrankungen oder Verletzungen sicherzustellen. Notfälle, die durch die Ret- tungsdienste bisher an die Standorte Münsingen und Tiefenau transportiert wurden, werden künftig an die 22 verbleibenden Spitäler mit einer Notfallstation transportiert, wo die weitere Be- handlung der Patientinnen und Patienten erfolgt. Der Kanton Bern verfügt heute über ausrei- chend Kapazitäten, um die medizinische Grund- und Notfallversorgung in alle Kantonsteilen in hoher Qualität sicherzustellen.

3. welche Massnahmen und Möglichkeiten für Mitarbeitende von Tiefenau und Münsingen geplant sind, wenn diese nicht in einem universitären Umfeld arbeiten wollen; Von den Schliessungen der Spitalbetriebe in Münsingen und Tiefenau sind insgesamt mehr als 1000 Mitarbeitende betroffen.  Gemäss vorliegenden Informationen der Insel Gruppe AG können alle Lernende und Studie- rende ihre Ausbildung innerhalb der Insel Gruppe AG fortsetzen.  Die Insel Gruppe AG ist zudem bemüht, dem Personal der geschlossenen Spitalstandorte geeignete Stellenangebote zu unterbreiten. So hat insbesondere das medizinische Personal (Ärzteschaft und Pflegefachpersonen) ein neues Stellenangebot erhalten.  Infolge des ausgetrockneten Stellenmarkts ist anzunehmen, dass das Gesundheitspersonal innerhalb der Insel Gruppe AG oder in einer anderen Gesundheitsinstitution wieder eine An- stellung findet.  Rund 200 Personen haben kein Angebot von der Insel Gruppe AG erhalten. Hierbei handelt es sich um nichtmedizinisches Personal, welches beispielsweise in den Bereichen Hotellerie oder Logistik tätig ist. Für diese Personen wird ein Sozialplan ausgearbeitet. Per 28. Juni 2023 haben 43 Prozent dieser Mitarbeitenden eine interne Anschlusslösung. Dies ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Beispielsweise sind es in der Pflege 53 Prozent. Ein grosser Teil (30 Prozent) befindet sich aufgrund der erst im Dezember 2023 erfolgenden Schliessung des Spitals Tiefenau noch in einer Phase der Abklärung. 27 Prozent der Mitarbei- tenden werden die Insel Gruppe AG verlassen. Hier handelt es sich zum allergrössten Teil um Arbeitnehmerkündigungen. Auch ausserhalb der Insel Gruppe AG sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt intakt.

4. wie stark der medizinische Ausbildungsstandort Bern, als Grundpfeiler der Dres. Haus- arzt, durch die genannten Schliessungen geschwächt wird; Alle Spitäler mit einer öffentlichen Trägerschaft beteiligen sich heute an der ärztlichen Weiterbil- dung, ebenso die meisten Spitäler mit einer privaten Trägerschaft. Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Spitäler im Kanton Bern zudem verspflichtet, sich an der ärztlichen Weiterbildung zu beteili- gen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Die Insel Gruppe AG hat in der Ver- gangenheit jährlich rund 800 Weiterbildungsstellen angeboten. Gemäss vorliegenden Informati- onen der Insel Gruppe AG geht der Regierungsrat davon aus, das die bisher in den Spitälern Münsingen und Tiefenau angebotenen Weiterbildungsstellen an den anderen Standorten der Insel Gruppe AG weitergeführt werden können. Mit den Spitalschliessungen sollte es somit zu keiner Schwächung der ärztlichen Weiterbildung kommen.

5. welche zusätzlichen Kosten die Insel Gruppe dem Kanton und den Krankenkassen mit der Schliessung der beiden Standorte und der dazu nötigen «Verschiebungen» der Be- handlungen in die Insel mit höherem Referenztarif generiert; Für den Kanton Bern als Eigner entstehen aus der Schliessung der Spitäler Münsingen und Tie- fenau keine Kosten. Für die Patientinnen und Patienten entstehen aus der Schliessung auch keine Kostenfolgen. Sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen gilt schweiz- weit die freie Wahl des Leistungserbringers. Die Tarifstruktur TARMED dient der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitälern mit einem kantonal einheitli- chen Einzelleistungstarif. Die TARMED-Taxpunktwerte sind für alle ambulanten Leistungserbrin- ger im Kanton Bern gleich. Eine ambulante Behandlung am Universitätsspital hat den selben Preis wie die Behandlung an einem nichtuniversitären Spital oder in einer Arztpraxis. Bei der stationären Tarifstruktur SwissDRG entscheidet neben dem Kostengewicht (Case Mix) auch der Basispreis (Baserate) über die Kosten der Behandlung. Die Baserate ist eine Art Durchschnitts- wert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital und kann je nach Spital unter- schiedlich sein. Die Baserate wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Spitäler) vereinbart und vom zuständigen Kanton genehmigt. Können sich die Tarifpartner nicht auf eine Baserate einigen, so setzt der Kanton diese fest. Einer höhere Baserate hat für die Patientinnen und Pati- enten keine höheren Kosten zur Folge, mit Ausnahme der individuell wählbaren Franchise. Die Mehrkosten fallen im stationären Bereich anteilsmässig bei Kanton (55 Prozent) und Versiche- rer (45 Prozent) an. Ob und inwiefern die Kosten für die stationäre Spitalbehandlung für den Kanton Bern (55 Prozent) und die Versicherer (45 Prozent) steigen werden, ist gegenwärtig un- klar. Tabelle 1 zeigt vier Szenarien und deren mögliche Kosteneffekte im Falle von Fallverschie- bungen der Spitalstandorte Münsingen und Tiefenau zu anderen Spitalstandorten. Welches Szenario die bevorstehende Realität am besten abbildet ist ungewiss. Szenarien 1 bis 3 führen für den Kanton zu jährlichen Mehrkosten zwischen rund 1 bis 4 Millionen Franken, während Szenario 4 zu Minderkosten von rund 8 Millionen Franken führt. Szenario 4 geht davon aus, dass ein Viertel der Fälle wegfällt, wobei diese wegfallenden Fälle eine hypothetische angebots- induzierte Nachfrage repräsentieren. Bei der Verschiebung der Fälle ist es hinsichtlich der finan- ziellen Auswirkungen vernachlässigbar, ob eine Verschiebung in das Lindenhofspital oder in eine Klinik der Hirslanden Bern AG erfolgt.

Tabelle 1: Mögliche Kosteneffekte von Fallverschiebungen der Spitalstandorte Münsingen und Tiefenau zu anderen Spital- standorten anhand von vier Szenarien

Status-Quo im Jahr 2022: Standorte Tiefenau und Münsingen Anzahl Fälle Ø Case Mix Index Case Mix Baserate Kosten Kanton (55 %) Kosten Versicherer (45 %)

Von Tiefenau, Münsingen 5 739 1,1491 6 595 9 715 CHF 35 236 377 CHF 28 829 763 CHF

Szenario 1: Verschiebung von 100 % der Fälle an das Universitätsspital Insel Anzahl Fälle Ø Case Mix Index Case Mix Baserate CHF Kosten Kanton (55 %) Kosten Versicherer (45 %) … nach Universitätsspital Insel 5 739 1,1491 6 595 10 800 CHF 39 171 680 CHF 32 049 557 CHF Total 39 171 680 CHF 32 049 557 CHF

Differenz zum Status-Quo 3 935 303 CHF 3 219 793 CHF

Szenario 2: Verschiebung von 50 % der Fälle an das Universitätsspital Insel, 25 % der Fälle an die STS AG und 25 % der Fälle an die Lindenhof Gruppe AG Anzahl Fälle Ø Case Mix Index Case Mix Baserate Kosten Kanton (55 %) Kosten Versicherer (45 %) … nach Universitätsspital Insel 2 870 1,1491 3 297 10 800 CHF 19 585 840 CHF 16 024 778 CHF … nach STS AG 1 435 1,1491 1 649 9 715 CHF 8 809 094 CHF 7 207 441 CHF … nach Lindenhof Gruppe AG 1 435 1,1491 1 649 9 690 CHF 8 786 426 CHF 7 188 894 CHF Total 37 181 360 CHF 30 421 113 CHF Differenz zum Status-Quo 1 944 983 CHF 1 591 350 CHF

Szenario 3: Verschiebung von 25 % der Fälle an das Universitätsspital Insel, 25 % der Fälle an die STS AG und 50 % der Fälle an die Lindenhof Gruppe AG Anzahl Fälle Ø Case Mix Index Case Mix Baserate Kosten Kanton (55 %) Kosten Versicherer (45 %) … nach Universitätsspital Insel 1 435 1,1491 1 649 10 800 CHF 9 792 920 CHF 8 012 389 CHF … nach STS AG 1 435 1,1491 1 649 9 715 CHF 8 809 094 CHF 7 207 441 CHF … nach Lindenhof Gruppe AG 2 870 1,1491 3 297 9 690 CHF 17 572 851 CHF 14 377 787 CHF Total 36 174 866 CHF 29 597 617 CHF Differenz zum Status-Quo 938 489 CHF 767 854 CHF

Szenario 4: Verschiebung von 25 % der Fälle an das Universitätsspital Insel, 25 % der Fälle an die STS AG, 25 % der Fälle an die Lindenhof Gruppe AG und Wegfall von 25 % der Fälle Anzahl Fälle Ø Case Mix Index Case Mix Baserate Kosten Kanton (55 %) Kosten Versicherer (45 %) … nach Universitätsspital Insel 1 435 1,1491 1 649 10 800 CHF 9 792 920 CHF 8 012 389 CHF … nach STS AG 1 435 1,1491 1 649 9 715 CHF 8 809 094 CHF 7 207 441 CHF … nach Lindenhof Gruppe AG 1 435 1,1491 1 649 9 690 CHF 8 786 426 CHF 7 188 894 CHF Total 27 388 440 CHF 22 408 724 CHF Differenz zum Status-Quo -7 847 937 CHF -6 421 040 CHF

6. welche vertraglichen Verpflichtungen und betrieblichen Aufwendungen an den Stand- orten Münsingen und Tiefenau trotz Spitalschliessungen noch bestehen und welche Kos- ten die Spital Netz Bern Immobilien AG trotz der Spitalschliessungen noch zu tragen ha- ben wird; Die freiwerdenden Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Spital Netz Bern Immobilien AG, welche zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Bern liegt. Beim Spital Tiefenau wird es zu einem vorzeitigen Heimfall des Baurechts der Stadt Bern kommen. Ob und in welcher Höhe eine Heimfallsentschädigung fällig wird, die von der Stadt Bern als Baurechtsgeberin bezahlt werden müsste, ist gegenwärtig noch Gegenstand von Abklärungen. Bezüglich dem Spital Münsingen bestehen keine Verpflichtungen. In diesem Fall entscheidet die Unternehmensfüh- rung über die zukünftige Nutzung der Liegenschaft. Dabei entstehen Kosten, welche die Spital Netz Bern Immobilien AG als Vermieterin im Fall eines Leerstandes bis zur nächsten Nutzung zu tragen hat. Gemäss Auskunft der Insel Gruppe AG betragen die voraussichtlichen Still- standskosten des Spitals Münsingen für Gebäudeversicherung, Steuern, Energie, Ener- giegrundgebühren, Wartungsverträge, Allgemeiner Unterhalt und Objektschutz nach heutiger Schätzung rund 200 000 Franken pro Jahr. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die nun frei- werdenden Liegenschaften auch eine Chance bieten und in Zukunft auch anderweitig genutzt werden können. Über die Strategie der Spital Netz Bern Immobilien AG entscheidet deren Ver- waltungsrat.

7. nach welchen Kriterien der Regierungsrat die Mitglieder der Verwaltungsräte der Insel Gruppe und der Regionalen Spitalzentren (RSZ) bisher gewählt hat und in Zukunft wählen wird, nachdem die abgestufte Versorgung gescheitert ist; Lediglich 0,9 Prozent der Insel Gruppe AG gehören dem Kanton, weshalb die Prüfmechanismen und der Einfluss des Kantons auf die Insel Gruppe AG beschränkt ist. 99,1 Prozent der Insel

Gruppe AG gehören der Inselspital-Stiftung. Der Regierungsrat wählt auf der Basis des Inselver- trags den Verwaltungsrat der Inselspital-Stiftung. Mit dem Aktionärsbindungsvertrag verpflichten sich der Regierungsrat und die Inselspital-Stiftung gemäss Ziffer 4 dafür zu sorgen, dass der Ver- waltungsrat der Insel Gruppe AG und der Spital Netz Bern AG identisch mit demjenigen der Insel- spital-Stiftung ist.3 Der Regierungsrat stützt sich für die Wahl der Mitglieder der Verwaltungsräte der Insel Gruppe AG auf die im «Anforderungsprofil für die Wahl der strategischen Führungsor- gane Insel Gruppe, Regionale Spitalzentren (RSZ), Regionale Psychiatrische Dienste (RPD), Réseau de l’Arc SA (ehemals Hôpital du Jura bernois SA (HJB SA))»4 definierten Kriterien und berücksichtigt Anträge des Verwaltungsrats. Schliesslich verfügt der Kanton gemäss Aufsichts- konzept über keine Kantonsvertretungen in den strategischen Führungsorganen der Insel Gruppe, der RSZ und der RPD. Der Kanton Bern folgt in seinem Handeln den Richtlinien über die Füh- rung, Steuerung und Aufsicht von anderen Trägern öffentlicher Aufgaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse (PCG-Richtlinien)5.

8. ob ein vertieftes Einwirken der Insel Gruppe auf die RSZ geplant ist; Die Spitallandschaft im Kanton Bern ist historisch gewachsen. Daher sind weder die Verteilung der Standorte noch diejenige der stationären Versorgungsleistungen gleichmässig. Neben der geografischen Erreichbarkeit sind die Sicherstellung einer hohen medizinischen Behandlungsqua- lität sowie der wirtschaftliche Betrieb der Spitäler von Bedeutung. Beide Aspekte der stationären Leistungserbringung sind häufig nur durch eine Konzentration der Leistungsangebote und eine enge Abstimmung der angebotenen Leistungsspektren zwischen den einzelnen Spitälern erreich- bar. Der Regierungsrat sieht daher in einer Vertretung der Universitätsmedizin im Verwaltungsrat der ehemals öffentlichen Spitäler Chancen, um über die Entwicklung von Kooperationen und die Koordination der Angebote den gegenwärtigen Herausforderungen gemeinsam Rechnung zu tra- gen. Eine entsprechende Vorgabe besteht jedoch nicht. Der Regierungsrat hat in Umsetzung der Motion 192-2019 (GPK, Siegenthaler) vom Oktober 2020 dem Grossen Rat den Bericht «Die Berner Spitallandschaft im Umbruch» (Spitalbericht) un- terbreitet. Der Vortrag zum Grossratsgeschäft enthält Angaben zur Strategie des Regierungsrats und zur Rolle der Insel Gruppe AG: «Ein politisch getragenes Zielbild eines Versorgungsmodells mit verschiedenen Rollen fördert die Entwicklung der Institutionen und erleichtert Kooperations- verhandlungen sowie letztlich die Bildung starker Netzwerke. Das Zielbild des Versorgungsmo- dells für den Kanton Bern soll sich am Hub-and-Spoke-Modell orientieren, wobei die Rolle des zentralen Hubs mit Endversorgungscharakter dem Universitätsspital der Insel Gruppe zufallen soll. Die Leistungserbringer sind unter Beachtung des Zielbilds gefordert, möglichst rasch ihre Rolle(n) zu finden und allenfalls einen Transformationsprozess einzuleiten. Beispiele für Transfor- mationen sind Spitalfusionen, Wandlung von Spitälern in Gesundheitszentren oder in Ambulato- rien oder auch Spitalschliessungen. Der Regierungsrat beauftragt die GSI, im Rahmen der Erar- beitung der Teilstrategien zur Gesundheitsstrategie und/oder der nächsten Versorgungsplanung nach dem vorgeschlagenen Hub-and-Spoke-Modell ein konkretes Zielbild für den Kanton Bern zu entwickeln.»6 Die GSI wird daher bis Ende 2025 sechs Teilstrategien erarbeitet, die auf der Gesundheitsstra- tegie des Kantons Bern 2020-2030 basieren. Das Hub-and-Spoke-Modell wird insbesondere in den beiden Teilstrategien «Integrierte Versorgung» und «Somatische und psychiatrische Versor- gung und Rehabilitation (ambulant und stationär)» integriert werden. Die Umsetzung erfolgt an- schliessend mit der nächsten ordentlichen Spitalplanung bis zum Jahr 2030. Die GSI informiert

Der Grosse Rat hat am 3. September 2019 den Bericht des Regierungsrats «Grundsätze des Inselvertrags gemäss Artikel 36 des Spitalversorgungsge- setzes» mit den Beilagen Inselvertrag und Aktionärsbindungsvertrag einstimmig zur Kenntnis genommen. (https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=ea000e9710994d2a9363e0e40eb94527 ) Regierungsratsbeschluss 1370/2022 vom 21. Dezember 2022 «Einführung Public Corporate Governance Richtlinien (PCG Richtlinien) 2021 - 2022; Insel Gruppe, Regionale Spitalzentren (RSZ) und Regionale Psychiatrische Dienste (RPD). (https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/gesundheit/gesundheitsversorger/spitaeler-psychiatrie-rehabilitation/spitalstrategie.html) https://www.fin.be.ch/content/dam/fin/dokumente/de/generalsekretariat/beteiligungscontrolling/Beteiligungen%20 -%20PCG-Richtli- nien%20per%201.%20Juli%202022%20-%20de.pdf Vgl. Vortrag, Seite 16, 2. Punkt; https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/gesundheit/gesundheitsversorger/spitaeler-psychiatrie-rehabilitation/spitalstrate- gie.html

die Leistungserbringenden und deren Verbände in halbjährlichen Informationsschreiben über den aktuellen Stand der Erarbeitung der sechs Teilstrategien. Die Informationsschreiben und weitere Informationen finden sich auf der Webseite der GSI: Gesundheitsstrategie (be.ch).

9. mit welchen Prüfmechanismen der Kanton sicherstellen will, dass Reorganisationen innerhalb der Insel Gruppe sowie aller RSZ der Eignerstrategie entsprechen. Gestützt auf Artikel 95 Absatz 3 der Kantonsverfassung (KV) stehen die Träger öffentlicher Auf- gaben und Beteiligungen im öffentlichen Interesse unter der Aufsicht des Regierungsrat es und unter der Oberaufsicht des Grossen Rates (Art. 78 und 95 KV). Der Regierungsrat nimmt die Aufsicht gestützt auf das kantonale Spitalversorgungsgesetz (SpVG) und die direkte Beteiligung des Kantons an den Gesellschaften über verschiedene Instrumente wahr. Der Verwaltungsrat der Insel Gruppe AG erstattet dem Regierungsrat im Rahmen von strategischen Führungsge- sprächen mindestens zweimal jährlich über ihre strategischen Planungen und Themen Bericht. Die Vorbereitung der strategischen Führungsgespräche mit dem Regierungsrat erfolgt nach Vorgaben des Regierungsrates unter Einbezug der von den strategischen Planungen und The- men betroffenen Direktionen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft erstattet der GSI im Beteili- gungsgespräch in der Regel in der ersten Februarhälfte Bericht. Das Beteiligungsgespräch dient der Vorbereitung der Generalversammlung der Gesellschaft. Es werden die Strategie, die Investitionsplanung, das Risikomanagement sowie Anträge an die Generalversammlung und allfällige Verwaltungsratswahlen thematisiert. Das Gespräch erstreckt sich über die gesamte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beziehungsweise der Insel Gruppe (Inselspital-Stiftung, Ge- sellschaft, Spital Netz Bern Immobilien AG). Aufgrund des Reportings informiert die GSI den Regierungsrat vor der Generalversammlung über die sich aus der Miteigentümerschaft erge- benden Risiken für den Kanton. Zudem werden im Rahmen der jährlichen Berichterstattung wichtige Ereignisse aus der Perspektive der Eignerstrategie aufgezeigt, eine Gesamteinschät- zung zum Zustand des Trägers öffentlicher Aufgaben auf der Basis des Aufsichtskonzepts so- wie ein Ausblick und eine Risikobeurteilung vorgenommen. Die Insel Gruppe AG, die Spital Netz Bern Immobilien AG und die Regionalen Spitalzentren (RSZ) sind dem kantonalen Beteiligungs- controlling unterstellt. Die Public Corporate Governance-Richtlinien verlangen eine Eignerstrate- gie, ein Aufsichtskonzept und ein Anforderungsprofil für die Wahl der strategischen Führungsor- gane der Gesellschaften. Gemäss diesen Richtlinien handelt es sich bei der Insel Gruppe AG und den RSZ um Unternehmen des ersten Kreises, folglich fällt die Intensität der Führung, Steuerung und Aufsicht relativ hoch aus.7 Nur die Spital Netz Bern Immobilien AG ist dem Kreis 2 zugeteilt. Anstelle einer Eignerstrategie bestehen im Aktionärsbindungsvertrag Regeln – insbesondere Informationspflichten – zwischen der Insel Gruppe AG und dem Kanton. Für die RSZ gelten die Vorgaben der Eignerstrategie, welche in Bezug auf Prüfmechanismen insbesondere die Vorbe- reitung und Durchführung von strategischen Führungsgesprächen auf Ebene der Fachdirektion sowie die Vorbereitung der Generalversammlungen inklusive Wahl der strategischen Führungs- organe regeln. Mit der umfassenden Beantwortung der Motion trägt der Regierungsrat dem Anliegen der Motio- näre Rechnung und beantragt deshalb Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Motion.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Public Corporate Governance-Richtlinien vom 18. Mai 2022, Ziffer 19 Anhang 1, Seite 40 und Box Kommentar, Seite 14, 2. Abschnitt (https://www.fin.be.ch/de/start/themen/Finanzen/Beteiligungscontrolling.html)

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