I 138-2023 Schneider (Biel, SVP) Bricht der Regierungsrat sein Versprechen und finanziert nun doch einen zweiten Transitplatz? Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 138-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.185
Eingereicht am: 13.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1150/2023 vom 01. November 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bricht der Regierungsrat sein Versprechen und finanziert nun doch einen zweiten Tran- sitplatz?
In der Gemeinde Wileroltigen entsteht für 3,3 Millionen Franken ein Transitplatz für ausländi- sche Fahrende. Dieser Platz sei der einzige im Kanton Bern, bekräftigte Regierungsrätin Evi Al- lemann im Vorfeld der Abstimmung (vgl. Artikel «Der Transitplatz bei Wileroltigen soll der ein- zige seiner Art bleiben» vom 09.01.2020, bernerzeitung.ch).
Unterdessen hat die Gemeinde Biel im Bözingenfeld ebenfalls einen Transitplatz eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein auf zwei Jahre ausgelegtes Provisorium. Das Grundstück gehört dem Kanton, der gemäss Medienberichten auch die Kosten für den Auf- und Abbau sowie die Infrastruktur übernimmt.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie hoch sind die Kosten für den Kanton Bern, die mit dem Transitplatz in Biel verbunden sind?
2. Warum beteiligt sich der Kanton an den Kosten für den Transitplatz in Biel, wenn er im Ab- stimmungskampf um die Kreditvorlage «Wileroltigen» noch Gegenteiliges vermeldete?
3. Warum verrechnet der Kanton seine Auslagen für Auf- und Abbbau sowie für die Infrastruk- tur nicht an die Gemeinde Biel weiter? War dies im Vorfeld überhaupt ein Thema?
4. Ist angedacht, dass der Transitplatz in Biel nach Ablauf der zwei Jahre dauerhaft eingerich- tet wird? Wenn ja, welche Kosten wird der Kanton übernehmen?
Antwort des Regierungsrates
1. Wie hoch sind die Kosten für den Kanton Bern, die mit dem Transitplatz in Biel verbunden sind?
Die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur belaufen sich nach vorliegender Kostenschätzung vom 11. September 2023 auf 149 935.05 Franken (inklusive Rückbaukosten).
Der Kanton Bern übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit Installations- und Infrastrukturar- beiten. Die Stadt Biel betreibt den provisorischen Transitplatz kostendeckend. Falls trotzdem ein Betriebsdefizit auftritt, würde dies durch den Kanton Bern übernommen.
2. Warum beteiligt sich der Kanton an den Kosten für den Transitplatz in Biel, wenn er im Ab- stimmungskampf um die Kreditvorlage «Wileroltigen» noch Gegenteiliges vermeldete?
Im Jahr 2017 hat der Regierungsrat beschlossen, bis zur Inbetriebnahme eines definitiven Tran- sitplatzes für ausländische fahrende Roma und Sinti provisorische Transitplätze anzubieten. Be- reits vor der Abstimmung zum Transitplatz Wileroltigen wurden provisorische Transitplätze be- reitgestellt (in Gampelen und Brügg), wobei in der Abstimmungsbotschaft auf die positive Wirkung dieser Provisorien in Bezug auf unerwünschte Landnahmen hingewiesen wurde. Tatsächlich stel- len diese Angebote eines der effektivsten Mittel dar, um die Anzahl unerwünschter Landnahmen zu reduzieren.
Im Vortrag zum Objektkredit für die Planung, die Projektierung und die Realisierung des Transit- platzes in Wileroltigen, welchen der Grosse Rat in der Frühlingssession 2019 guthiess, war be- reits dargelegt worden, dass provisorische Halteplätze als Übergangslösung bis zur Eröffnung des definitiven Transitplatzes Wileroltigen benötigt werden. Die beiden Ansätze stehen somit nicht im Widerspruch, sondern ergänzen sich zeitlich. Der provisorische Halteplatz in Biel/Bienne ist für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen, während die Eröffnung des Platzes in Wileroltigen 2025 geplant ist. In diesem Sinne war die Öffentlichkeit auch schon anlässlich der Einrichtung von provisorischen Transitplätzen in Brügg (2018/2019) und Gampelen (2019/2020) informiert worden.
In der Reisesaison 2023 waren alleine im Kanton Bern weit über hundert Wohnwagen von aus- ländischen Roma und Sinti unterwegs. In den benachbarten Kantonen war die Situation noch angespannter. So kam es alleine in der Region Lausanne bereits im Frühling des Jahres zu einer grossen, unerwünschten Landnahme von rund 450 Personen mit über hundert Wohnwagen. Der bestehende provisorische Transitplatz des ASTRA auf dem Rastplatz Wilerotligen mit seinen 20 Stellplätzen hat nicht ausgereicht, um die über hundert Wohnwagen im Kanton Bern aufnehmen zu können. Folglich kam es zu einer Häufung von unerwünschten Landnahmen im ganzen Kanton (Biel, Belp, Bern, Münchenbuchsee, Niederwangen) mit entsprechend hohem Aufwand für alle betroffenen Gemeinden, privaten Grundeigentümerschaften sowie kantonalen Behörden. Der in Realisierung befindliche definitive Transitplatz in Wileroltigen wird zukünftig die Platzfindung für ausländische Fahrende mit seiner Grösse von 36 Stellplätzen deutlich entschärfen.
Die Schaffung des provisorischen Transitplatzes in Biel hat ab Anfang Sommer zu einer deutli- chen Entspannung der Situation in der gesamten Region Biel/Seeland geführt und dadurch Grundeigentümerschaften sowie kommunale und kantonale Behörden deutlich entlastet. Der Be- trieb des Platzes durch die Stadt Biel läuft erfolgreich, und der provisorische Transitplatz ist nicht nur in der unmittelbaren Nachbarschaft akzeptiert, sondern wird von einer Vielzahl von Gemein- den in der Region Biel/Seeland aktiv unterstützt. Der personelle und finanzielle Aufwand für den
Kanton ist mit einem solchen Platz, welcher eine legale Haltemöglichkeit anbietet, um ein Vielfa- ches tiefer im Vergleich mit dem Aufwand bei unerwünschten Landnahmen.
3. Warum verrechnet der Kanton seine Auslagen für Auf- und Abbau sowie für die Infrastruktur nicht an die Gemeinde Biel weiter? War dies im Vorfeld überhaupt ein Thema?
Gestützt auf einen Regierungsratsbeschluss werden die Kosten für Auf- und Abbau sowie ein allfälliges Betriebsdefizit durch den Kanton Bern getragen. Der Kanton Bern erachtet es als seine Pflicht, von unerwünschten Landnahmen besonders stark betroffene Regionen und Gemeinden bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Die Zurverfügungstellung geeigneter Halteplätze ist eine klassische Verbundaufgabe, bei welcher der Kanton mit finanzieller Unterstützung und fachlicher Beratung seine Verantwortung gegenüber den Regionen und Gemeinden wahrnimmt. Eine kon- struktive und enge Zusammenarbeit betroffener Gemeinden und Regionen m it dem Kanton hin- sichtlich der Thematik von fahrenden ausländischen Roma und Sinti wird auch weiterhin für die Lösungsfindung von entscheidender Bedeutung sein.
4. Ist angedacht, dass der Transitplatz in Biel nach Ablauf der zwei Jahre dauerhaft eingerich- tet wird? Wenn ja, welche Kosten wird der Kanton übernehmen?
Es besteht keine Planung für die Schaffung eines zweiten definitiven Transitplatzes im Kanton Bern. Allenfalls wird eine Verlängerung des provisorischen Betriebs in Biel zumindest bis nach der Inbetriebnahme des Transitplatzes Wileroltigen geprüft werden müssen.
Verteiler ‒ Grosser Rat