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M 191-2023 Schori (Wiler bei Seedorf, SVP) Rehkitzrettung digital und konventionell. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 191-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.260

Eingereicht am: 04.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schori (Wiler bei Seedorf, SVP) (Sprecher/in) Aebi (Hellsau, SVP) Knutti (Weissenburg, SVP) Tanner (Ranflüh, EDU) Riem (Kiesen, SVP) Rüegsegger (Riggisberg, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 12.09.2023

RRB-Nr.: 194/2024 vom 28. Februar 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Rehkitzrettung digital und konventionell

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. sich an den Kosten der Rehkitzrettung mittels Drohnen zu beteiligen

2. die gesetzlichen und digitalen Grundlagen dafür zu schaffen

Begründung:

Aus Gründen des Tierschutzes bzw. zur Erhaltung der Biodiversität liegt die Verantwortung für das Vermeiden von Schmerz und Tod bei Tieren, einschliesslich bei Wildtieren, bei den Land- bewirtschaftenden bzw. Tierhaltenden (Art. 26 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2, Art. 3 Bst. a und b, Art. 4 Abs. 2 TSchG sowie Art. 16 Abs. 2 TSchV). Bewirtschaftende versuchen, das Vermähen von Rehkitzen insbesondere auch aus emotionalen Gründen zu verhindern.

Im Vordergrund steht bei diesem Vorstoss die Rehkitzrettung mit Drohnen während der Heusai- son. Es ist richtig und auch weiterhin erwünscht, dass die Berner Jägerschaft die Aufgaben im Feld als Freiwilligenarbeit übernimmt und mithilft, insbesondere bei der Lokalisierung und Ber- gung junger Rehkitze. Die Finanzierung des Materials, die Anschaffung und der Unterhalt der vermehrt eingesetzten Drohnen sind kostenintensiv. Zurzeit finanzieren die Berner Jäger die Anschaffung, der Berner Bauernverband zahlt jährlich an den Unterhalt. Diverse regionale oder lokale private Initiativen (Rehkitzrettung Bern/Rehkitzrettung Schweiz) versuchen mittels Crowd-

funding dieses Angebot zu unterstützen. Der Arbeitseinsatz in Form von Tausenden von Hege- stunden soll weiterhin unentgeltlich geleistet werden. Um die Materialkosten zu bewältigen, ist

aber einerseits die Unterstützung durch den Kanton Bern und andererseits aber auch durch die Landbewirtschafter notwendig. Die Landbewirtschafter ihrerseits sollen via Gelan-Erfassung (Zeitfenster Februar) ihre im Frühling abzusuchenden Felder bereits eintragen/anmelden kön- nen. So ist der Datentransfer zu den Drohnenpiloten sichergestellt, ebenso ist die Verrechnung eines zumutbaren Teils der Kosten für die Nutzer dieser Dienstleistung via Gelan-Anwendung möglich. Der Landbewirtschafter erfüllt mit der Meldung beim Hegeverantwortlichen seine Pflicht, um nicht unter dem Aspekt der Fahrlässigkeit (Art. 26 Abs. 2 TSchG) verantwortlich zu sein.

Begründung der Dringlichkeit: Damit die bestehenden digitalen Tools, Gelan und Rehkitzrettung auf die Absetzsaison 2024 verknüpft werden können, ist das Bestellen und Programmieren der Gelan-Applikation in der Abteilung Direkt- zahlungen frühzeitig notwendig, damit im Erhebungsfenster Februar 2024 die Anmeldungen der Landbewirtschafter direkt eingetragen werden können.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat sich bereits in der Vergangenheit mit den unterschiedlichen Massnah- men zur Rettung von Rehkitzen vor Mähmaschinen befasst. So hat er in der Beantwortung der Interpellation 098-2018 «Mit Drohnen Rehkitze vor dem Mähtod retten» dargelegt, dass es für solche Drohnenflüge keine Bewilligung brauche, sofern die Drohne unter 30 kg schwer sei und die Flüge ausserhalb von Flugverbotszonen stattfinden würden. In seiner Antwort zum Postulat 245-2019 «Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung» erörterte der Re- gierungsrat, dass die Vermeidung von Unfällen aufgrund der geltenden Tierschutzgesetzgebung die Pflicht der Landwirtinnen und Landwirte sei. Der Kanton Bern habe ein bewährtes System, in welchem die Rehkitzrettung in erster Linie durch Private durchgeführt werde. Die kantonale Wildhut berate, informiere, vermittle Kontakte und beteilige sich je nach Möglichkeit selb er an Rettungsaktionen. Dieses arbeitsteilige System sei für die einzelnen Landwirtinnen und Land- wirte grundsätzlich kostenlos. Der Regierungsrat schloss seine Antwort auf das Postulat 245- 2019 mit dem Fazit, dass sich gegenwärtig aus seiner Sicht keine grundlegenden Änderungen aufdrängen. In der Folge wurde das Postulat mit Erklärung zurückgezogen. Auf nationaler Ebene wurde vor kurzer Zeit die Interpellation 21.3651 «Wie lassen sich unnö- tige, leidvolle Unfälle mit vermähten Rehkitzen verhindern?» behandelt. In deren Beantwortung beschreibt der Bundesrat die aktuelle Situation auf nationaler Ebene so, dass viele Landwirtin- nen und Landwirte bereits heute für das Thema des Vermähens von Rehkitzen sensibilisiert seien. Zudem würden sich verschiedene Institutionen (Bauern- und Jägerverbände, aber auch Labels und Vereine) aktiv für die Rettung der Tiere engagieren. Dabei seien neben den her- kömmlichen Techniken, wie beispielsweise das Vergrämen, mit grossem Erfolg immer mehr Drohnen und Wärmebildkameras im Einsatz. Die privaten Initiativen und der Einsatz moderner Techniken hätten in den letzten Jahren stark zugenommen. Für manche Landwirtinnen und Landwirte sei es hingegen schwierig, die nötigen Informationen über mögliche Anlaufstellen und Zuständigkeiten für ihre Flächen sowie über Einsatzmöglichkeiten oder -einschränkungen von Drohnen auf ihren Flächen zu erhalten.

Zu Ziffer 1 Der Einsatz von Drohnen ist eine von mehreren geeigneten Massnahmen zur effizienten Ret- tung von Rehkitzen. Weiter sind beispielsweise auch Vergrämungsmassnahmen oder die soge- nannte Vorwegsuche wirkungsvoll. Im Kanton Bern wird die Rehkitzrettung vor allem von Privaten, allen voran Jägerinnen und Jä- gern, durchgeführt. Die kantonale Wildhut berät und informiert kostenlos über Massnahmen zum Schutz der Rehkitze, gibt die Kontakte zu den lokalen Jagdvereinen weiter und beteiligt

sich, abhängig von ihren Kapazitäten, selber an der Ausführung von Massnahmen. Dieses Sys- tem ist flächendeckend ohne Kostenverrechnung im Kanton verfügbar und hat sich bewährt. Die Rehkitzrettung mit Hilfe von Drohnen wird nicht mit weiteren kantonalen Mitteln unterstützt. Im Budget und Finanzplan des Kantons Bern sind auch keine entsprechenden Mittel eingestellt. Eine grundlegende Änderung das aktuellen Systems, resp. eine spezifische finanzielle Unter- stützung von Drohnen, ist aus Sicht des Regierungsrates nicht angezeigt. Die Rehkitzrettung ist keine hoheitliche Aufgabe, sondern eine tierschützerische Pflicht der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Kantons Bern lehnt der Regierungsrat die Mitfinanzierung von Drohnen zur Rehkitzrettung ab.

Zu Ziffer 2 Das vorgängige Bezeichnen der abzusuchenden Flächen im Winter ist nicht zielführend. Da über das Mähen der Wiesen mit oder ohne potenzielle Rehkitznester in den meisten Fällen sehr kurzfristig entschieden wird, werden auch die Drohnenpilotinnen und -piloten entsprechend kurzfristig über einen Einsatz und den Einsatzort informiert. Somit würde die in der Motion vor- geschlagene GELAN-Meldung zwar zusätzliche Kosten verursachen, aber keine zweckmässige Lösung zur Rehkitzrettung herbeiführen. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter müssen den Drohnenpilotinnen und -piloten die potenziell betroffenen Schläge kurz vor der Mäharbeit genau zeigen und absuchen lassen. Dabei ist die Landwirtin oder der Landwirt für die Einhal- tung des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht durch eine GELAN-Anwendung an die Jägerschaft delegiert werden. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass GELAN in erster Linie für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben vorgesehen ist. Die Rehkitzrettung ist keine derartige Aufgabe. Drohnenpilotinnen und -piloten sind Privatpersonen, die nicht zuletzt auch aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf GELAN erhalten.

Zusammenfassend lehnt der Regierungsrat die vorliegende Motion ab, weil sie dem Kanton eine neue Aufgabe zuordnen will, die durch die Betroffenen im Rahmen ihrer tierschützerischen Verantwortung wahrzunehmen ist. Die neue staatliche Aufgabe wäre ressourcenintensiv und würde dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Das Agrarinformationssystem GELAN ist für die Administration von Rehkitzeinsätzen nicht geeignet.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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