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M 208-2023 Ruch (Bern, GRÜNE) Armut im Kanton Bern erfassen und bekämpfen. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 208-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.277

Eingereicht am: 13.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ruch (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Eigenmann (Bern, Die Mitte) Gasser (Ostermundigen, GLP) Stotzer-Wyss (Büren an der Aare, EVP) Riesen (La Neuveville, ES) Baumann (Münsingen, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 53/2024 vom 24. Januar 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Armut im Kanton Bern erfassen und bekämpfen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. auf der Grundlage des von der Berner Fachhochschule erarbeiteten Modells alle zwei Jahre ein Armutsmonitoring zu publizieren

2. geeignete Massnahmen für die Armutsbekämpfung aufzulisten und zu priorisieren

Begründung:

Die Armut in der Schweiz und auch im Kanton Bern nimmt zu. Mit den Folgen der Corona-Pan- demie, der hohen Teuerung, den steigenden Mieten, Krankenkassenprämien und Strompreisen sind immer mehr Haushalte, vor allem Familien, die knapp über dem Existenzminimum leben, zusätzlich von Armut bedroht. Dem Kanton Bern fehlt eine Analyse dieser Situation sowie eine eigentliche Strategie zur Armutsbekämpfung. Der letzte Sozialbericht des Kantons Bern wurde im Jahr 2015 über die Jahre 2001 bis 2013 erstellt. In der Antwort auf die Motion «Es braucht einen neuen Sozialbericht zur Bekämpfung der Armut!» (040-2019) schrieb der Regierungsrat 2019, dass laufende Reformprojekte abgewartet werden müssten und die Erstellung eines Be- richts erst in einigen Jahren sinnvoll sei. Vier Jahre später hat sich die Situation zugespitzt. Gleichzeitig hat die Berner Fachhochschule zusammen mit der CARITAS Schweiz ein Modell für ein Armutsmonitoring auf Kantonsebene entwickelt, um den Kantonen rasch ein solches In- strument zur Verfügung zu stellen. Als Pilot publizierte die Fachhochschule einen Bericht am Beispiel des Kantons Bern für das Jahr 2015. Das so entwickelte Modell beruht auf im Kanton

Bern vorhandenen Daten und stellt fünf Schlüsselindikatoren ins Zentrum (absolute Armuts- quote, Armutsgefährdung, finanzielle Reserven eines Haushalts, Einkommensverteilung und Nichtbezugsquote der Sozialhilfe). Mit diesen Indikatoren können Schwelleneffekte z. B. bei der Armutsgefährdung abgebildet werden.

Ein gutes Armutsmonitoring erlaubt dem Kanton, gezielte Massnahmen zur Bekämpfung der Ar- mut und zur Eindämmung der Armutsgefährdung zu ergreifen und damit sicherzustellen, dass Steuergelder dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Rund die Hälfte der Kantone verfügt heute über einen regelmässigen Sozialbericht oder eine Art Armutsmonitoring. Der Kanton Basel-Landschaft hat als erster das Caritas/bfh-Modell umgesetzt, in Solothurn hat der Grosse Rat einen entsprechenden Vorstoss überwiesen, in Schaffhausen und Wallis wird die Einführung zurzeit geprüft. Würde der Kanton Bern ebenfalls das Modell einführen, wäre dies ein Schritt in Richtung Vergleichbarkeit.

Zu Ziffer 2: Die Studie der Berner Fachhochschule «Ein Armutsmonitoring für die Schweiz: Mo- dellvorhaben am Beispiel des Kantons Bern»1 kommt zum Schluss, dass im Kanton Bern 2015 ausgehend von der eher knapp bemessenen absoluten Armutsgrenze 94 000 Menschen in Ar- mut leben, selbst wenn die Bedarfsleistungen zur Bekämpfung von Armut berücksichtigt wer- den. Das sind 10 Prozent der Menschen in unserem Kanton. Wird die Armut mit einer Schwelle von 60 Prozent des mittleren Einkommens etwas weiter gefasst, so sind im Kanton Bern gar 15 Prozent der Bevölkerung arm oder armutsgefährdet. Der Handlungsbedarf für den Kanton Bern neben den bereits umgesetzten Massnahmen wie Prämienverbilligungen o. ä. liegt damit auf der Hand.

Antwort des Regierungsrates

Die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass sich die Armutsquote über die Ge- samtbevölkerung betrachtet in den letzten 15 Jahren nicht linear entwickelte. 2007 waren bei- spielsweise 9,3 Prozent der Schweizer Bevölkerung gemäss Definition des BFS 2 von Armut be- troffen. Im Jahr 2013 waren es noch 5,9 Prozent und im Jahr 2021 8,7 Prozent.

Quelle: BFS – Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen, SILC (2022)

Die Motionärinnen und Motionäre verlangen die Publikation eines kantonalen Armutsmonito- rings auf der Grundlage eines von der Berner Fachhochschule erarbeiteten Modells. Im Rah- men des 2013 auf Bundesebene lancierten Nationalen Programms zur Prävention und Bekämp- fung von Armut (NAP) wurden Grundlagen für die Armutsbekämpfung erarbeitet. In diesem

https://arbor.bfh.ch/12959/ Die Armutsgrenze wird von den Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abgeleitet und bet rug 2021 durchschnittlich 2289 Franken im Monat für eine Einzelperson und 3989 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Davon müssen die Ausgaben des täglichen Bedarfs (Ess en, Hygiene, Mobi- lität etc.) sowie die Wohnkosten bezahlt werden, nicht jedoch die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Diese werden wie die Sozialversi- cherungsbeiträge, Steuern und allfällige Alimente vorgängig vom Haushaltseinkommen abgezogen.

Rahmen erteilte der Bundesrat auch den Auftrag, die Einführung eines gesamtschweizerischen Armutsmonitorings zu prüfen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Stän- derats (WBK-S) hat im Juli 2019 eine Motion eingereicht, welche die Einführung eines nationa- len Armutsmonitorings verlangt (19.3953 Mo WBK-S). Inzwischen wurde diese sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, einen fünfjäh- rigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung von Armut einzurichten. Das nationale Armutsmonitoring befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Die Veröffentlichung des ersten Mo- nitoringberichts ist für Ende 2025 geplant. Er wird sich mit den Schwerpunktthemen «Finanzielle Verhältnisse», «Erwerbsintegration» und «Bildung» beschäftigen. Der Kanton Bern wirkt an der Umsetzung dieses Auftrages mit. Aus Sicht des Regierungsrats ist ein nationales Armutsmoni- toring ausreichend. Er spricht sich deshalb gegen die Einführung eines zusätzlichen kantonalen Monitorings aus.

Am effizientesten wird Armut bekämpft, indem die Eigenverantwortung der betroffenen Perso- nen gefördert wird und wirksame Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt getroffen werden. Der Regierungsrat legt seinen Fokus deshalb auf die Wirkungsüberprüfung der Mass- nahmen im Sozialbereich. Insofern hat sich seine Haltung auch betreffend eine periodische Ar- mutsberichterstattung, die der Grosse Rat 2016 im Rahmen einer Planungserklärung gefordert hat, nicht verändert. Die Auswirkungen der laufenden Grossprojekte und Veränderungen im So- zialwesen auf die armutsbetroffene Bevölkerung lassen sich noch nicht abschätzen. Sie sollen zunächst weiter beobachtet werden, bevor über eine allfällige nächste Armutsberichterstattung befunden wird.

Der Kanton Bern hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen getroffen und Pro- jekte initiiert, welche Armut bekämpfen bzw. verhindern sollen. Aktuell läuft eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG), die eine Modernisierung und wirkungsvollere Ausgestaltung des Systems anstrebt und deren Inkrafttreten für 2026 vorgesehen ist. In den kommenden Jahren wird ein neues, einheitliches Fallführungssystem für die fallführenden Organisationen in den Be- reichen Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz und Arbeitsintegration entwickelt (NFFS). NFFS soll administrative Erleichterungen bringen, die Datenlage verbessern und somit schluss- endlich auch die Wirksamkeit der Steuerung von Mitteln und Massnahmen in diesen drei Berei- chen stärken. Seit Anfang 2022 ist die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) operativ tätig. Sie soll dazu beitragen, den Vollzug der Sozialhilfe im Kanton Bern zu vereinheitlichen und die Aufsicht zu stärken.

Armutsbetroffene kommen im Kanton Bern in den Genuss eines fairen und gut ausgebauten Sozialhilfesystems, das ihnen eine würdige Lebensführung garantiert. Der Regierungsrat beo- bachtet die Situation stetig und trifft, wenn nötig, entsprechende Massnahmen. So werden bei- spielsweise die Ansätze für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) in der Sozialhilfe aufgrund der aktuellen Preis- und Teuerungsentwicklung ab 1.1.2024 angehoben. In der Ver- gangenheit wurden zahlreiche weitere Massnahmen getroffen, welche die Situation von Men- schen in prekären finanziellen Verhältnissen verbessern (Ausbau Verbilligungen Krankenversi- cherungsprämien, Optimierung Stipendienwesen, Einführung Betreuungsgutscheine in familien- ergänzender Kinderbetreuung).

Aus den oben dargelegten Gründen empfiehlt der Regierungsrat die vorliegende Motion zur Ab- lehnung.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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