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I 230-2023 Müller (Orvin, SVP) Sicherheit der jüdischen Menschen im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 230-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.314

Eingereicht am: 19.11.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Müller (Orvin, SVP) (Sprecher/in) Plüss-Zürcher (Boll, FDP) Pichard (Biel/Bienne, GLP) Kullmann (Thun, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 30.11.2023

RRB-Nr.: 143/2024 vom 14. Februar 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sicherheit der jüdischen Menschen im Kanton Bern

In jüngster Zeit gab es vermehrt besorgniserregende Berichte über physische und psychische Übergriffe auf Menschen jüdischen Glaubens in der Schweiz sowie einen spürbaren Anstieg von Antisemitismus an den Schulen. Dies betrifft nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere auch Kinder, die sowohl aufgrund ihres jüdischen Hintergrunds als auch wegen ihrer kritischen Einstel- lung gegenüber der Hamas Ziel von Angriffen werden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass es im Kanton Bern zu keinen Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens kommt?

2. Welche Strategien werden entwickelt und umgesetzt, um den massiv aufkeimenden Antise- mitismus an den Berner Schulen (inkl. Universität Bern) aktiv zu thematisieren und ihm ent- gegenzuwirken?

3. Was unternimmt der Regierungsrat, um physische und psychische Gewalt gegen jüdische und Hamas-kritische Kinder an den Berner Schulen zu verhindern?

4. Ab welchem Punkt werden Parolen, Plakate und Symbole bei anti-israelischen Kundgebun- gen im Kanton Bern als Verstoss gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm eingestuft?

5. Welchen spezifischen Handlungsrichtlinien folgt die Kantonspolizei, um gegen Verstösse ge- gen die Antirassismus-Strafrechtsnorm bei anti-israelischen Kundgebungen vorzugehen?

Begründung der Dringlichkeit: Die Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens ist akut und aktuell!

Antwort des Regierungsrates

Antisemitische Vorfälle haben schweizweit zugenommen, meist handelt es sich um Schmiere- reien und Beschimpfungen, teils aber auch um körperliche Übergriffe. Das subjektive Sicher- heitsempfinden der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz hat spürbar abge- nommen, wie die Sicherheitsdirektion im direkten Gespräch mit Verbandsmitgliedern der jüdi- schen Gemeinschaft feststellen musste.

1. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass es im Kanton Bern zu keinen Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens kommt?

Die Kantonspolizei Bern analysiert in enger Zusammenarbeit mit weiteren Behörden (bspw. Fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes) laufend die Lage, um die Gefährdung zu beurteilen und entsprechende Schutzmassnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zu tref- fen. Die aktuelle Lage im Nahen Osten hat allgemein Auswirkungen auf die Sicherheitsdis- positive im Kanton Bern. So wurden diese bereits situativ verstärkt sowie in Zusammenar- beit mit den involvierten Stellen weitere Massnahmen, wie beispielsweise bauliche Mass- nahmen, getroffen. Die Kantonspolizei steht dabei auch im regelmässigen Austausch mit der jüdischen Gemeinde, insbesondere in den Städten Bern und Biel. Aus Sicherheitsgrün- den können die einzelnen Massnahmen nicht näher dargestellt werden.

Bereits im Jahr 2020 hat der Regierungsrat eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es er- laubt, Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen Finanzhilfen insbesondere für bauli- che und organisatorische Sicherheitsmassnahmen auszurichten. Diese Möglichkeit wurde denn auch wiederholt von der Jüdischen Gemeinde Bern in Anspruch genommen.

2. Welche Strategien werden entwickelt und umgesetzt, um den massiv aufkeimenden Antise- mitismus an den Berner Schulen (inkl. Universität Bern) aktiv zu thematisieren und ihm ent- gegenzuwirken?

Antisemitismus ist eine Form von Diskriminierung und Rassismus und kann nicht toleriert werden. Entsprechend verfügen die Schulen über Konzepte, die den Umgang mit Diskrimi- nierung und Gewalt regeln.

Im Unterricht behandeln Lehrpersonen das Thema Antisemitismus altersgerecht und poli- tisch neutral, aber mit klarem Fokus auf Prävention. Die Pädagogische Hochschule infor- miert die Lehrpersonen im Rahmen ihrer Empfehlungen für qualitätsgeprüfte Unterrichtsme- dien über Programme und Lehrmittel zur Antisemitismus-Prävention. Erwähnenswert sind beispielsweise das Projekt «Likrat» des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes oder Projekte der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus.

Der Regierungsrat hat die in den Medien thematisierten Fälle an Schweizer Hochschulen, bei welchen antisemitisches Gedankengut geäussert und geteilt wurde, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Er verurteilt diese Haltungen und Aussagen. Im Fall eines Dozieren- den an der Universität Bern hat die Universitätsleitung rasch personalrechtliche Massnah- men ergriffen und eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die Universitätsleitung hat am 1. Februar 2024 über die Ergebnisse der Administrativuntersuchung und über die dar- aus gezogenen Konsequenzen informiert (vgl. auch Antwort des Regierungsrats zur I 230-2023. Müller. Berner Uni-Dozent verherrlicht öffentlich Hamas-Terror. 2023.RRGR.292).

3. Was unternimmt der Regierungsrat, um physische und psychische Gewalt gegen jüdische und Hamas-kritische Kinder an den Berner Schulen zu verhindern?

In der Schule wird keine Art von Gewalt toleriert. Im Bedarfsfall haben Schulen die Möglich- keit, Anzeige zu erstatten oder bei der Kantonspolizei Bern Präventionsunterricht zum Thema Gewalt anzufordern.

4. Ab welchem Punkt werden Parolen, Plakate und Symbole bei anti-israelischen Kundgebun- gen im Kanton Bern als Verstoss gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm eingestuft?

Wenn der Verdacht besteht, dass Parolen, Plakate und Symbole bei anti-israelischen Kund- gebungen eine Straftat darstellen, rapportiert die Kantonspolizei Bern entsprechende Fest- stellungen an die zuständige Staatsanwaltschaft. Es obliegt anschliessend der Staatsan- waltschaft bzw. dem zuständigen Gericht darüber zu befinden, ob ein konkreter Vorfall ein Verstoss gegen die Antirassismus-Strafnorm darstellt.

5. Welchen spezifischen Handlungsrichtlinien folgt die Kantonspolizei, um gegen Verstösse gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm bei anti-israelischen Kundgebungen vorzugehen?

Grundsätzlich sind die Veranstalter von Kundgebungen verantwortlich für einen geordneten Ablauf ihrer Veranstaltungen. Macht die Kantonspolizei Feststellungen im Zusammenhang mit einer möglichen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm, wird Einfluss auf die Verant- wortlichen genommen. Entsprechende Plakate und Transparente werden, sofern es die Si- tuation zulässt, durch die Kantonspolizei Bern sichergestellt sowie die verantwortlichen Per- sonen identifiziert. Dies ist zum Beispiel an der Pro-Palästina-Demonstration vom 04. No- vember 2023 in Bern geschehen. Besteht der Verdacht auf eine strafbare Handlung, wird, wie bereits erwähnt, eine Strafanzeige zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft er- stellt.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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