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M 023-2023 Schindler (Bern, SP) Für eine echte Prämienverbilligung. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates mit M 026-2023

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Parlamentarischer Vorstoss Gemeinsame Antwort des Regierungsrates zu M 023-2023 und M 026-2023

Vorstoss-Nr.: 023-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.45

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schindler (Bern, SP) (Sprecher/in) Rüfenacht (Burgdorf, SP) Zybach (Spiez, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023

RRB-Nr.: 535/2023 vom 17. Mai 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Für eine echte Prämienverbilligung

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Die Obergrenze der Höhe des jährlichen Einkommens soll mit der aufgelaufenen Teuerung und den angestiegenen Krankenkassenprämien neu berechnet und so angehoben werden, dass 30 Prozent der Bevölkerung anspruchsberechtigt sind.

2. Die Höhe der Prämienverbilligung soll anhand der aufgelaufenen Teuerung sowie des An- stiegs der Krankenkassenprämien berechnet und korrigiert werden.

3. Dies kann stufenweise über die kommenden Jahre bis spätestens 2029 erfolgen.

Begründung:

Der Finanzielle Druck auf die Bevölkerung hat mit der Teuerung massiv zugenommen. Die Höhe der Krankenkassenprämien ist nicht im Warenkorb der Teuerung berücksichtigt und muss jeweils zusätzlich berechnet werden. Wegen des Kaufkraftverlusts und der massiven Zunahme der Krankenkassenprämien reicht die aktuelle Regelung nicht mehr zur Entlastung des unteren Mittelstands. Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Korrektur und Vorbeugung von Armut.

Durch die politisch erwünschte Ambulantisierung werden die Krankenkassenprämien auch wei- ter steigen, wegen der fehlenden Finanzierung der ambulanten Leistungen durch den Kanton. Die Prämienverbilligung entlastet gezielt jene Menschen, die Bedarf haben. Um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen, müsste die Höhe überprüft werden.

Begründung der Dringlichkeit: Die aufgelaufene Teuerung ist eklatant. Eine Verbesserung muss jetzt passieren.

Vorstoss-Nr.: 026-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.48

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Kocher Hirt, Worben) (Sprecher/in) SP-JUSO (Zybach, Spiez) Weitere Unterschriften: 14

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023

RRB-Nr.: 535/2023 vom 17. Mai 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag des Regierungsrates: Annahme als Postulat

Eine gute Prämienverbilligung ist jetzt dringend nötig!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

1. Er zeigt in einem Bericht auf, wie der Kreis der Anspruchsberechtigten, speziell Familien und Alleinerziehende, im Rahmen der vorgesehenen Mittel besser unterstützt werden kön- nen.

2. Er passt die Unterstützungsleistungen für obige Zielgruppe entsprechend an.

Begründung:

Trotz Prämienverbilligungen bleibt die Prämienlast für gewisse Haushalte sehr hoch: Bis zu 19 Prozent des Einkommens müssen Haushalte mit «Standardprämie» und einem Selbstbehalt von 300 Franken bezahlen. Im gewichteten Durchschnitt sind es 15 Prozent des Haushaltsbud- gets.

Die finanzielle Belastung durch den Prämienanstieg in den Haushalten nimmt von Jahr zu Jahr zu. Insbesondere der Prämienanstieg der mittleren Prämie über alle Altersklassen auf das Jahr 2023, der schweizweit 6,6 Prozent und im Kanton Bern 6,4 Prozent betragen wird, liegt über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre (2021 = +0,8 Prozent, 2022 = -0,2 Prozent).

Familien, Alleinerziehende und auch Einzelpersonen sind in besonderem Masse von dieser Preisentwicklung betroffen. Sie leiden unter den hohen Prämien, und sie machen sich Sorgen, ob sie die Prämien noch bezahlen können. Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren weiterhin gestiegen, und es zeichnet sich auch für die Zukunft keine rasche Tr endwende ab, es ist also nicht mit einer Entlastung der Haushalte zu rechnen. Daher ist es notwendig, dass die vorhandenen und bereits budgetierten Mittel für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) konsequent und zielgerichtet für Familien und Alleinerziehende eingesetzt werden.

Aktuell erhalten 27 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Dieser Prozentsatz ist sehr tief und nutzt den gesetzlichen Spielraum nur ungenügend aus. Darum ist ein konsequen- ter Mitteleinsatz unabdingbar.

Das System der IPV ist gut aufgebaut und wird systematisch umgesetzt. Mit den Anpassungen der IPV kann vielen Personen rasch und unbürokratisch Unterstützung und Entlastung zuteil- werden.

Begründung der Dringlichkeit: Anpassungen in der IPV können rasch umgesetzt werden und bringen sofort eine Ent- lastung für die betroffenen Haushalte.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Bei den vorliegenden Motionen handelt es sich um Motionen im abschliessenden Zuständig- keitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Verordnungs- kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 88 Abs. 2 KV, Art. 20 Abs. 1 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung. [EG KUMV], BG 842.11). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spiel- raum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regie- rungsrat.

Der Regierungsrat beantragt, die beiden Motionen als Postulate zu überweisen. Mit der Motion M 023-2023 wird der Regierungsrat beauftragt, die Einkommensobergrenze für die Prämienver- billigung sowie die Höhe der Prämienverbilligung an die Teuerung und den Prämienanstieg an- zupassen. Die Motion M 026-2023 verlangt vom Regierungsrat einen Bericht darüber, wie die Anspruchsberechtigten, insbesondere Familien, besser durch die vorgesehenen Mittel für die Prämienverbilligung unterstützt werden können sowie eine entsprechende Umsetzung dessen. Beide Motionen verlangen demnach eine Anpassung der Anspruchskriterien und Prämienverbil- ligungssätze.

Ähnliches verlangt die Motion Ammann (M 293-2022). Diese beauftragt den Regierungsrat, die Kriterien für die Auszahlung der Prämienverbilligung anzupassen, um budgetierte Mittel aus- schöpfen zu können, sowie mit einer künftigen Berücksichtigung der Krankenkassenprämien im System der Prämienverbilligungen. Auch für diese Motion beantragt der Regierungsrat die Überweisung als Postulat.

Der Regierungsrat anerkennt die von den Motionärinnen dargelegte Problematik, dass die fi- nanzielle Belastung der Haushalte, insbesondere jene von Familien, zugenommen hat. Der Prä- mienanstieg von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fiel 2023 überdurchschnittlich hoch aus 1. Erfahrungsgemäss ist davon auszugehen, dass sich die Prämien künftig weiter erhöhen wer- den: Die mittlere Prämie ist in den letzten Jahren schweizweit durchschnittlich um 1,5 Prozent pro Jahr gestiegen2. Auch befindet sich aktuell die Teuerung auf einem höheren Niveau als in den Vorjahren (Stand Februar 2023: 3,4 Prozent 3 im Vergleich zu Feb. 2022). Zudem ist sich der Regierungsrat bewusst, dass sich die Prämienverbilligungsbezugsquote mit zurzeit 27,1 Prozent4 im unteren gesetzlichen Rahmen befindet (Art. 14 Abs. 2 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung [EG KUMV], BSG 842.11).

Vgl. Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2021. T 8.08 Mittlere Tarifprämien in Franken ab 1996: CH. Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung.html Vgl. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/landesindex-konsumentenpreise.assetdetail.24385004.html Vgl. Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2021. T 4.02 Anzahl Bezüger nach Kanton: CH. Bundesamt für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung.html

Der Regierungsrat ist derzeit daran, die Gründe für die Budget-Unterschreitung 2022 und die möglichen Auswirkungen für die kommenden Jahre zu analysieren. Zahlreiche Parameter, Fak- toren und deren Zusammenspiel beeinflussen das Prämienverbilligungssystem. Daher müssen Anpassungen am System sorgfältig und gezielt vorgenommen werden. Der Regierungsrat ist bereit, die Kriterien für die Berechtigung auf Prämienverbilligung sowie die Höhe der Sätze zu überprüfen und seine Erkenntnisse in einem Bericht zuhanden des Grossen Rates darzulegen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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