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M 032-2023 Schilt (Utzigen, SVP) Unverzügliche Neueinteilung der Prämienkreise. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 032-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.54

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schilt (Utzigen, SVP) (Sprecher/in) Baumann (Münsingen, EDU) Hebeisen-Christen (Münchenbuchsee, SVP) Wenger (Meikirch, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 09.03.2023

RRB-Nr.: 754/2023 vom 28. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Unverzügliche Neueinteilung der Prämienkreise

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Zuteilung der zentrumsnahen Gemeinden innerhalb der drei Krankenkassenprämienregionen mit grösstmöglicher Rechtsgleichheit unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Begründung:

Mit der Interpellation Moser (155-2012 «Einteilung der Prämienregionen noch sachgerecht?») war sich der Regierungsrat der Problematik bereits Ende 2012 bewusst. Schon damals führte er dazu aus, er sei nicht zur Festlegung bzw. Änderung der Prämienregionen befugt.

Mit der Motion Guggisberg vom 7. Juli 2016 (Geschäftsnummer 2016.RRGR.700) verwies der Regierungsrat auch auf die nationale Ebene bzw. dass das EDI in rubrizierter Angelegenheit ak- tiv sein werde und entsprechende Entscheide abgewartet würden.

Mit der Interpellation Schilt vom 30. November 2021 (Geschäftsnummer 2021.RRGR.365) hat der Regierungsrat bei der Beantwortung von Frage 7 seine abwartende Haltung bzw. die Um- setzung der Forderung, eine Reorganisation der Zuteilung vorerst nicht anzugehen, klar festge- halten.

Die Thematik wurde verständlicherweise in den Monaten Oktober bis November 2022 wiederum sehr intensiv in betroffenen Gemeinden, in der Presse und allgemein in der Bevölkerung aus- giebig diskutiert. Es stört massiv, dass in jeglicher Hinsicht vergleichbare Gemeinden mit der «Krankenkassenprämienstrafe» im Wettbewerb unverschuldet immer stärker in das Hintertref-

fen geraten. Bekanntlich stammt diese Ungleichheit aus der Zeit vor der Bezirksreform 2006.

Die Zuteilung der benachteiligten Gemeinden ist seit vielen Jahren überholt. Für sehr viele Prä- mienzahlerinnen und Prämienzahler und gerade für Familien hat dieser unsachgemässe, unge- rechte Zustand erhebliche finanzielle Auswirkungen. Dementsprechend drängt sich nun ohne Verzug eine rasche Aufarbeitung der Misere auf.

Zu erwähnen ist, dass es nicht darum gehen kann, Berg- und Randgemeinden mit höheren Prä- mien zur Kasse zu bitten. Es geht insbesondere um eine Rechtsgleichheit im «äusseren Ring um die Zentren der verdichteten Gesundheitsversorgung».

Die Unterzeichnenden verlangen vom Regierungsrat, dass die Neueinteilung der Prämienkreise unverzüglich an die Hand genommen wird. Nach 10 Jahren Thematisierung und dem Umher- schieben der zugegebenermassen nicht einfachen Aufgabe, ist es nun Zeit, den unbefriedigen- den Umstand in Angriff zu nehmen und die «heisse Kartoffel» nicht länger vor sich her zu schie- ben.

Begründung der Dringlichkeit: Die Zuteilung der Berner Gemeinden in gerechte Prämienregionen ist überfällig. 16 Jahre sind zu viel. Die Forderung lässt keinen Aufschub mehr zu.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Kompetenz, Prämienregionen zu bestimmen, in der Hoheit des Bundes und nicht der Kantone liegt.

Dem Regierungsrat ist eine gerechte Zuordnung der Gemeinden im Kanton Bern zu den Prä- mienregionen wichtig. Ihm ist bewusst, dass die aktuelle Zuteilung der Berner Gemeinden über- holt ist. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens des Eidgenössischen Departements des Inne- ren diskutierten Vorschläge waren unbefriedigend und hätten zu keiner Verbesserung geführt bzw. konnten aufgrund der veralteten Daten nicht abschliessend beurteilt werden. In ihrer Stel- lungnahme vom 20. November 2017 zur «Neueinteilung der Prämienregionen» teilte die GSI dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit, welche Faktoren für den Kanton Bern berücksichtigt werden sollten, um die Kostenunterschiede zwischen den Regionen bestmöglich einbeziehen zu können. Zudem sprach sie sich für die Beibehaltung von drei Prämienregionen aus. Leider erfolgte dazu keine Rückmeldung.

Der Regierungsrat ist weiterhin bereit, an einer Lösung zu arbeiten und fragte daher aufgrund des Vorstosses unmittelbar nach seiner Einreichung beim BAG per Schreiben vom 13. März 2023 nach, inwieweit seine oben erwähnten eingereichten Vorschläge zur Neueinteilung der Prämienregionen geprüft werden konnten und wie sich der aktuelle Stand der Überlegungen präsentiert. Das BAG teilte darauf mit, dass das Projekt zur Neueinteilung der Prämienregionen aufgrund der Motion der Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S 18.3713 «aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten» nicht weiterverfolgt wird.

Der Regierungsrat weist weiter darauf hin, dass jede Einteilung in Prämienregionen zu nachteili- gen Effekten gerade bei Randgebieten führt.

Der Regierungsrat beantragt die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Motion.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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