Sammelbeschluss Juli 2023 über Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 799/2023 Datum RR-Sitzung: 5. Juli 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.228 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sammelbeschluss Juli 2023 über Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds
Lotteriefonds
A) Kultur
Rechtsgrundlagen:
- Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspiel - gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Art. 38, Art. 46, Art. 48 der kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
01 Gesuchsteller: 25. Bernisches Kantonal-Musikfest 2024, Herzogenbuchsee Geschäfts Nr.: 832892 Vorhaben: 25. Bernischen Kantonal-Musikfest 2024 in Herzogenbuchsee Gegenstand: Im Jahr 2024 wird in Herzogenbuchsee das 25. Bernische Kantonal-Musikfest durchgeführt. Dieses findet an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden im Juni statt. Am Fest werden rund 175 Musikgesellschaften aus dem Kanton Bern und der ganzen Schweiz teilnehmen. Es wird mit etwa 7'500 Musikantinnen und Musikanten und einem Besucheraufmarsch von 20'000 Personen gerechnet. Die musikalischen Leistungen werden von einer Fachjury bewertet. Gemäss Lotteriefondspraxis werden für beitragsberechtige Veranstaltungen im Bereich der Volkskultur Beiträge anhand der Kriterien Anzahl potentieller Teil- nehmenden, Budget und Veranstaltungsdauer berechnet. Sie betragen jedoch maximal 30% der Kosten. Das vorliegende Gesuch fällt in die Kategorie 3 mit einem Maximalbetrag von Fr. 50'000.00. Gesamtkosten: CHF 1'015'000.00 Anrechenbar: CHF 1'015'000.00 Finanzierungsplan: Festkarten: CHF 390'000.00 Festabzeichen: CHF 25'000.00 Geplante Festeinnahmen: CHF 550'000.00 Beitrag LF: CHF 50'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100101 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht
werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form (Webseite und Festführer) hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Musikverein Steffisburg, Steffisburg Geschäfts Nr.: 830950 Vorhaben: Anschaffung neue Instrumente / Uniformen Gegenstand: Der Musikverein Steffisburg besteht aus 50 Aktivmitgliedern und ist dem Schweizerischen Blasmusikverband SBV, dem Bernisch Kantonalen Musik- verband BKMV und dem Berner Oberländischen Musikverband BOMV ange- schlossen. Im Jahr 2022 wurde eine Neuuniformierung vorgenommen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Kosten der Neu- uniformierung. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30% angewendet. Reservestoffe und Pins können nicht berücksichtigt werden. Gesamtkosten: CHF 142'508.10 Anrechenbar: CHF 121'411.85 Finanzierungsplan: Eigenleistung: CHF 106'088.10 Beitrag LF: CHF 36'420.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100102 Bedingungen: - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das sub- ventionierte Material während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
B) Denkmalpflege
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 35 Absatz 1, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 49 bis 51 sowie Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
- Artikel 29 ff. des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflege- gesetz, DPG; BSG 426.41)
- Artikel 27 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpflege- verordnung, DPV; BSG 426.411)
- Für eingegangene Gesuche zwischen 01. Januar 2018 und 30. September 2019: Grossrats- beschluss 2016.RRGR.942 vom 20. November 2017 über das Entlastungspaket 2018
- Für eingegangene Gesuche ab 1. Oktober 2019: Regierungsratsbeschluss Nr. 1026/2019 vom 18. September 2019 über Denkmalpflege. Beitragstabelle zur Bemessung von Finanz- hilfen
03 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Thunstetten, Thunstetten Geschäfts Nr.: 833510 Objekt: Kirche von 1745, Kirchgasse 4, 4922 Thunstetten Massnahme: Sanierung der Kirchhofmauer Eingang Beitragsgesuch: 15.03.2018 Gesamtkosten: CHF 955'162.00 Anrechenbar: CHF 840'397.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 27% CHF 226'907.19 Objekt: regional Ortsbild: regional Zwischentotal: CHF 226'907.00 Kürzung: CHF 4'000.00 Beitrag Bund: CHF 111'453.00 Beitrag LF: CHF 111'454.00 Die Umsetzung des Entlastungspakets 2018 zwingt die Kantonale Denkmal- pflege (KDP) bei Gesuchen mit Eintrittsdatum zwischen 1. Januar 2018 und 30. September 2019 zu einer Reduktion der Kantonsbeiträge aus Budget- mitteln der BKD von 20%. Dies betrifft Beiträge bis zu CHF 20'000.00. Die maximale Kürzung von CHF 4‘000.00 wird unter Rücksichtnahme des Gleich- behandlungsgrundsatzes auf alle Subventionen während diesem Zeitraum im Bereich der Denkmalpflege vorgenommen, unabhängig davon, ob die Mittel aus ordentlichen Mitteln der KDP oder dem Lotteriefonds stammen. Die Kürzung ist im Beitrag bereits berücksichtigt. Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP
- Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP
- Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP
- Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
- Das Objekt wurde mit RRB-Nummer 2469 vom 18.08.1976 ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler eingetragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
04 Gesuchsteller: Hans-Jörg Scheitlin, Bern Geschäfts Nr.: 833512 Objekt: Wohnhaus/Praxis, Marienstrasse 17, 3005 Bern Massnahme: Gesamtsanierung des Inneren und Äusseren inklusive Parkettböden, Fenster, Naturstein, Riegwerk, Stuck-, Maler-, Dachdecker-, Zimmer- und Spengler- arbeiten sowie Nachbildung des in den 1960er Jahren abgebrochenen Aus- sichtsturms mit Zwiebelhelm. Eingang Beitragsgesuch: 11.09.2018 Gesamtkosten: CHF 3'455'203.00 Anrechenbar: CHF 405'902.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 33.50% CHF 135'977.17 Objekt: regional Ortsbild: national Zwischentotal: CHF 135'977.00 Kürzung: CHF 4'000.00 Beitrag LF: CHF 131'977.00 Die Umsetzung des Entlastungspakets 2018 zwingt die Kantonale Denkmal- pflege (KDP) bei Gesuchen mit Eintrittsdatum zwischen 1. Januar 2018 und 30. September 2019 zu einer Reduktion der Kantonsbeiträge aus Budget- mitteln der BKD von 20%. Dies betrifft Beiträge bis zu CHF 20'000.00. Die maximale Kürzung von CHF 4‘000.00 wird unter Rücksichtnahme des Gleich- behandlungsgrundsatzes auf alle Subventionen während diesem Zeitraum im Bereich der Denkmalpflege vorgenommen, unabhängig davon, ob die Mittel aus ordentlichen Mitteln der KDP oder dem Lotteriefonds stammen. Die Kürzung ist im Beitrag bereits berücksichtigt. Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP
- Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP
- Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP
- Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
- Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
05 Gesuchsteller: Swiss Prime Anlagestiftung, Olten Geschäfts Nr.: 833513 Objekt: Wohnhaus, Sonnenbergstrasse 14, 3013 Bern Massnahme: Renovation und Wiederherstellung der Fenster und Fenstertüren sowie der Südfassade Eingang Beitragsgesuch 21.01.2023 Gesamtkosten: CHF 2'570'000.00 Anrechenbar: CHF 619'519.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 25% CHF 154'879.75 Objekt: national Ortsbild: national Beitrag LF: CHF 154'879.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP
- Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP
- Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP
- Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
- Das Objekt wurde mittels Vertrag vom 29.11.1995 unter Schutz gestellt. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
06 Gesuchsteller: Ulrich und Katharina Kühni, Sumiswald Geschäfts Nr.: 833511 Objekt: Ehemaliges Käsehandelshaus von 1830 mit angegliedertem Stallteil, Marktgasse 18, 3454 Sumiswald Massnahme: Sanierung des Kellers, Erdgeschosses, 1. Obergeschosses sowie des Ökono- mieteils. Weitere voneinander unabhängige Etappen werden folgen. Eingang Beitragsgesuch: 05.02.2021 Gesamtkosten: CHF 3'974'589.00 Anrechenbar: CHF 379'978.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 20% CHF 75'995.60 Anrechenbar: CHF 7'379.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50% CHF 3'689.50 Anrechenbar: CHF 7'899.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50% CHF 3'949.50 Anrechenbar: CHF 18'291.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50% CHF 9'145.50 Anrechenbar: CHF 28'036.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50% CHF 14'018.00 Objekt: lokal Ortsbild: national Beitrag LF: CHF 106'799.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP
- Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP
- Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP
- Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
- Das Objekt wurde mittels Vertrag vom 24.08.2001 unter Schutz gestellt. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
E) Gesellschaft
Rechtsgrundlagen:
- Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Art. 45 Abs. 1 bis 3, Art. 62 Abs. 1 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
07 Gesuchsteller: Pfadi Aquila Aarberg, Aarberg Geschäfts Nr.: 831’730 Vorhaben: Brandschutzmassnahmen sowie Einbau Pelletheizung und Dusche im Pfadiheim Gegenstand: Die Pfadi Aquila betreibt in der Nähe des Naturschutzgebiets Auengebiet «Alte Aare» ein Pfadiheim. Das Holzgebäude verfügt über alle erforderlichen Einrich- tungen für bis zu 35 Personen. Mit dem vorliegenden Bauvorhaben werden Mängel in Sachen Brandschutz behoben und die alte Ölheizung durch eine neue Pellet-Heizung ersetzt. Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten geplant:
- Ausbau Brandschutz. Neue Wand und Deckenverkleidung, Brandschutztüren
- Montage einer Blitzschutzanlage gemäss den Auflagen der GVB
- Einbau einer Pelletheizung, einer Dusche und einem Boden im Sanitärbereich. Der Lotteriefonds beteiligt sich lediglich an den namhaft wertvermehrenden Massnahmen. Folglich sind die Kanalisationskosten nicht beitragsberechtigt. Demontage-, Abbruch- und Vorbereitungsarbeiten sowie Baustelleninstallation und Honorarkosten sind anteilsmässig berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 143'483.00 Anrechenbar: CHF 131'015.10 Finanzierungsplan: Diverse Stiftungen: CHF 40'000.00 Spenden: CHF 27'000.00 Eigenmittel: CHF 37'183.00 Beitrag LF: CHF 39'300.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Pfadiheim während zehn Jahren ab vollständiger Auszah- lung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form u.a. mit einem Hinweis (Logo) in der Hütte und auf der Webseite hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
08 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Homberg, Homberg Geschäfts Nr.: 833006 Vorhaben: Neugestaltung Spielplatz Enzenbühl Gegenstand: Die Einwohnergemeinde Homberg plant die Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes Enzenbühl beim Schulhaus. Eine neue Doppelschaukel, ein Schaukelpferd und ein Turm mit Rutschbahn werden die Attraktivität des Spielplatzes steigern. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die neuen Spielgeräte, Fallschutz- massnahmen sowie deren Montage. Eigenleistungen, Umgebungsarbeiten sowie Gebühren können nicht berücksichtigt werden. Gemäss Praxis wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Gesamtkosten: CHF 78'000.00 Anrechenbar: CHF 66'840.70 Finanzierungsplan: Gemeinde Homberg: CHF 36'258.00 noch offen: CHF 15'012.00 Beitrag LF: CHF 26'730.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen.
09 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Pieterlen, Pieterlen Geschäfts Nr.: 830151 Vorhaben: Neugestaltung Spielplatz bei der Kirche, Pieterlen Gegenstand: Die Einwohnergemeinde Pieterlen plant, den öffentlichen Spielplatz bei der Kirche zu erneuern. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die neuen Spiel- geräte, Fallschutzmassnahmen und deren Montage. Abbruch-, Vorbereitungs- und Umgebungsarbeiten sowie Transportkosten können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet.
Gesamtkosten: CHF 221'903.00 Anrechenbar: CHF 91'152.55 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 185'443.00 Beitrag LF: CHF 36'460.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
10 Gesuchsteller: SAC Sektion Blümlisalp, Thun Geschäfts Nr.: 830829 Vorhaben: Erweiterung Blümlisalphütte Gegenstand: Die Blümlisalphütte des SAC Sektion Blümlisalp liegt auf 2'840 Meter, oberhalb des Hohtürli, dem Passübergang zwischen Kandersteg und dem Kiental. Die Hütte mit Aussicht auf den Thunersee dient Besucherinnen und Besuchern als Ausgangspunkt für Hochtouren in der Blüemlisalp-Gruppe sowie den nahegele- genen Klettergarten. Am heutigen Standort steht die Hütte seit 1947, letztmals wurden 1988 Renovationsarbeiten vorgenommen. Insbesondere die sanitären Anlagen sowie die Brandschutzvorrichtungen ent- sprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zudem führen klimatische Veränderungen dazu, dass der Wasserbedarf der Hütte nicht mehr über die gesamte Saison gewährleistet werden kann. Es werden neue Wassertanks benötigt. Das geplante Vorhaben soll den Fortbestand der Hütte für die nächsten Jahr- zehnte sicherstellen, ohne deren Charakter zu verändern und zu stark in die bestehende Struktur einzugreifen. Dies gelingt mit einem zweistöckigen Anbau an der Nordwestseite, in dem unter anderem neue sanitären Anlagen mit Trockentoiletten untergebracht werden. Der Eingangsbereich kann so vergrössert und die korrekte Lagerung von Lebensmitteln durch eine bessere Isolation gewährleistet werden. Im Untergeschoss des Anbaus entsteht ein Raum für die Kompostierung von Fäkalien und die Wasserversorgung sowie die Abwasser- reinigung. Zudem wird ein neuer Raum für das Hüttenpersonal eingebaut.
Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen der Räume, welche der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind sowie für die W asser- und Abwasserversorgung. Vorbereitungs- und Honorarkosten werden anteilig berücksichtigt. Arbeiten an Lagerräumen sowie am Zimmer des Hüttenperso- nals können nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht beitragsberechtigt sind Baunebenkosten, Reserven sowie Ausstattungen. Gemäss Praxis wird die Lotteriefonds-Beitragskurve angewendet. Gesamtkosten: CHF 1'690'000.00 Anrechenbar: CHF 1'190'570.00 Finanzierungsplan: Hüttenfonds: CHF 578'500.00 Abwasserfonds: CHF 20'000.00 Hypothek: CHF 310'000.00 Eigenmittel: CHF 374'190.00 Beitrag LF: CHF 407'310.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag
- Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form u.a. mit einem Hinweis (Logo) in der Hütte und auf der Webseite hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
11 Gesuchsteller: Kidspark, Schwarzenburg Geschäfts Nr.: 830106 Vorhaben: Aufbau des Kidspark (Robinson- und Indoor-Spielplatz & Themenweg) in Schwarzenburg Gegenstand: Der gemeinnützige Verein «kidspark» plant in Schwarzenburg einen Robinson- und einen Indoor-Spielplatz. In der Region Gantrisch gibt es keinen grösseren öffentlich geführten und bei jedem Wetter nutzbaren Spielplatz, an welchem sich Eltern, Familien und Kinder bei jedem Wetter treffen und etwas Spannen- des erleben können. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Spielgeräte, Fallschutzmass- nahmen und deren Montage. Vorbereitungs- und Umgebungsarbeiten, Schutznetze sowie Transportkosten können nicht berücksichtigt werden.
Gemäss Beitragspraxis wird auf die anrechenbaren Kosten der Spielgeräte und Fallschutzmassnahmen von Fr. 109'677.00 ein Beitragssatz von 40% angewen- det. Für die Beleuchtung und fixe Installationen im Indoor-Bereich in der Höhe von Fr. 15'166.00 wird der Beitragssatz von 30% angewendet. Gesamtkosten: CHF 132'610.00 Anrechenbar: CHF 124'844.00 Finanzierungsplan: Sponsoring: 48’830.00 Lokalhelden.ch: 15'210.00 Beiträge von 12'600.00 Privatpersonen: noch offen: CHF 7'550.00 Beitrag LF: CHF 48'420.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
- Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss beim Eingang und auf der Website in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos- fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
12 Gesuchsteller: National Winter Games 2024, Meiringen Geschäfts Nr.: 833900 Vorhaben: Beitrag an die Veranstaltung «National Winter Games 2024» Gegenstand: Vom 14. bis 17. März 2024 finden die National Winter Games 2024 von Special Olympics in Haslital Brienz statt. Der Anlass findet alle vier Jahre statt, ein Jahr vor den W orld Games, und lehnt sich an den olympischen Gedanken an. Im Fokus steht die Freude dazuzugehören, am Sport und an der Bewegung. Dele- gationen aus der ganzen Schweiz und einzelne aus dem Ausland werden im Berner Oberland erwartet und in Hasliberg, Gadmen, Innertkirchen, Meiringen, Spiez und Matten aktiv werden. Für die rund 650 Athletinnen und Athleten mit geistigen Beeinträchtigungen sind diese Spiele von besonderer Bedeutung. Nicht nur können sie sich im Wettkampf in sechs Sportarten mit anderen mit vergleichbarem Leistungs- niveau messen. Im Zentrum stehen nicht sportliche Topleistungen, Minuten und Sekunden, sondern emotionale Werte, ganz persönliche Ziele und kleine Siege. Der Mut, etwas zu wagen, die Bestätigung, etwas zu können und dazuzugehö- ren. Begleitet werden die Teilnehmenden von gut 280 betreuenden Personen bzw. Coaches. Etwa 700 Volunteers stehen zusammen mit dem OK im Einsatz, um einen unvergesslichen Anlass zu organisieren. Umrandet wird der mehr- tägige Anlass von einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm. Damit werden nicht nur die besonderen Sportlerinnen und Sportlern, sondern auch ihre Inklusion in die Gesellschaft bzw. den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefordert und gefördert. Die Region Haslital Brienz unterstützt den Anlass mit ausgedehnten Natural- und Sponsoring Leistungen. Gemäss Beitragspraxis des Lotteriefonds werden für beitragsberechtigte Veran- staltungen die Beiträge anhand der Kriterien wie Anzahl potentieller Teilneh- menden, Budget und Veranstaltungsdauer berechnet, wobei der Maximalbetrag 30% der relevanten Kosten beträgt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds ent- spricht der Finanzierungslücke. Der Beitrag der WEU wurde bereits am 17. Mai 2023 zugesichert und liegt in der Kompetenz der Direktion. Veranstaltungen werden einmalig unterstützt. Ein weiteres Gesuch kann frühestens wieder vier Jahre nach der Durchführung gestellt werden Gesamtkosten: CHF 1'608'400.00 Anrechenbar: CHF 1’323'263.50 Finanzierungsplan: Gönner CHF 931’426.00 Kanton Bern TEG: CHF 200'000.00 Gemeinde Meiringen 75'000.00 Fremdmittel: CHF 216'614.00 noch offen: CHF 0.00 Beitrag LF: CHF 185'360.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden, insb. auf der Webseite und in den öffentlichen Unterlagen: www.be.ch/logos-fonds. Zudem sind Banners während der Veranstaltung gut ersichtlich anzubringen, diese können beim Lotteriefonds bezogen werden. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Lotterie- und Sportfonds
Lotteriefonds E) Gesellschaft sowie Sportfonds A) Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen
Rechtsgrundlagen:
- Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e, Art. 44 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Art. 29 Abs. 1 und 2 Bst. a, Art. 31, Art. 35-37, Art. 45 Abs. 1 bis 3, Art. 62 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Bst. d, Art. 71 Abs. 1 Bst. a, Art. 72 und 73 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
13 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Signau, Signau Geschäfts Nr.: 830162 Vorhaben: Campus Signau mit Neubau Turnhalle, Aussensportplatz Gegenstand: Die Gemeinde Signau unterhält drei Schulhäuser mit insgesamt 11 Klassen, welche sich alle an verschiedenen Standorten befinden. Zwei weitere Schu- lhäuser mussten aufgrund von sinkenden Schülerzahlen, insbesondere in den Aussenbezirken, geschlossen werden. Es besteht die Schwierigkeit, an allen Schulstandorten eine zeitgemässe Infrastruktur zu bieten, was zu st eigenden Investitionen führt. Der Gemeinderat hat sich deshalb dazu entschlossen, die jetzige dezentrale Organisation der Volksschule durch einen zentralen Schulstandort in Signau Dorf zu ersetzen. Der geplante Neubau mit Schulhaus, Kindergarten, Tages- schule, Turnhalle mit Bühne und einem Aussensportplatz verfügt über insge- samt vier Stockwerke. Die Turnhalle befindet sich im Untergeschoss. Die Bühne erhält einen separaten Zugang und kann von der Sporthalle abgetrennt werden. Dadurch wird eine gleichzeitige Nutzung beider Gebäudeteile möglich. Die Bühne kann für verschiedenste Anlässe genutzt werden und wird das Vereinsleben in Signau bereichern. Die Gemeindeversammlung hat anlässlich einer Urnenabstimmung vom 26. Juni 2022 einem Kredit von CHF 13.6 Mio. zugestimmt. Der Beitrag aus dem Sportfonds geht an den Neubau der Turnhalle im Unterge- schoss sowie an den Aussensportplatz. Die prozentuale anrechenbare Sport- fläche beträgt 26.45%. Die Sportfonds-Beitragskurve wird auf die anrechen- baren Kosten von CHF 2'981'223.00 angewendet. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen der neuen Bühne im Untergeschoss. Gemäss Lotteriefondspraxis wird auf die anrechenbaren Kosten von CHF 481'580.90 ein Beitragssatz von 30% ange- wendet. Die Abgrenzung der beiden Beiträge ist sichergestellt. Räumlichkeiten für die Schul- oder Kindergartennutzung, der Küchenbereich im Untergeschoss, Baunebenkosten und Reserven können nicht berücksichtigt werden. Vorbereitungsarbeiten und Honorarkosten werden anteilig berück- sichtigt. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 174 vom 22. Februar 2023 wurde bereits ein Beitrag aus dem Sportfonds bewilligt. Bisher wurde keine Auszahlung geleistet. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds wird in Ergänzung gewährt. Die Beiträge aus dem Sport- und Lotteriefonds hätten zusammengerechnet werden sollen. Da jedoch die Finanzkompetenz unverändert beim Regierungsrat bleibt, wird auf eine formelle Aufhebung von Ziffer 03 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 174 und nochmalige Verfügung verzichtet.
Gesamtkosten: CHF 13'800'000.00 Anrechenbar: CHF 3'462'803.90 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 13'354'760.00 Beitrag SF: CHF 300'770.00 (bewilligt und verfügt mit RRB 174/2023) Beitrag LF: CHF 144'470.00 Kontierung: Beitrag SF: 4600-4460010501-209100301 Beitrag LF: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Lotterie und Sport- Link analog eingereichtem Budget) fonds: - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- An den Unterhalt der Anlage werden gemäss Art. 30 Abs. 3 Bst. b und c KGSG keine Beiträge durch ausgerichtet.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotterie- und dem Sportfonds muss in geeigneter Form, u.a. mit den Logos auf einem Schild im Eingangsbereich, hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds.
- Die Anlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen. Zusätzliche - Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- Bedingungen sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Sportfonds: Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
- Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investitionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Finanzielle Situation Lotteriefonds per 19.05.2023
Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 107'639'722 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 1'479’579
Sportfonds
A) Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen
Rechtsgrundlagen:
- Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspiel - gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Art. 31, Art. 35-37, Art. 69 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Bst. b und d, Art. 71 Abs. 1 Bst. a, Art. 72 und Art. 73 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
01 Gesuchsteller: Stiftung Swiss Bike Park, Köniz Geschäfts Nr.: 828’743 Vorhaben: Neubau Betriebsgebäude Swiss Bike Park Gegenstand: Der Swiss Bike Park wurde 2019 eröffnet und ist der grösste Bike-Park der Schweiz mit Trails und Hindernissen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade. Es hat sich zu einem attraktiven Begegnungs- und Präventionsort für die gesamte Bevölkerung entwickelt und wirkt als touristischer Magnet. Er verbindet die Bedürfnisse von Spitzen-, Breiten- und Behindertensport. Der Park steht allen unentgeltlich für Trainings zur Verfügung. Für den Neubau des Bikeparks wurde mit Regierungsratsbeschluss (RRB) 1402/2019 vom 11. Dezember 2019 ein Beitrag von CHF 384'000 zugesichert, der inzwischen ausbezahlt ist. Das Betriebsgebäude bzw. Infrastrukturgebäude war damals nicht Teil des Bauvor- habens. Wie mit RRB 1402/2019 in Aussicht gestellt, wird nun der Beitrag an das Betriebsgehäuse dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Das Gebäude ist nicht nur rollstuhlgängig, sondern barrierefrei für Personen mit Beeinträchtigungen. Es bietet eine moderne und hochstehende Infrastruktur für Ausbildungen, Kurse und Versammlungen. Nebst Ausbildungsräumen, sanitä- ren Anlagen und Technikräumen, verfügt das dreigeschossige Gebäude über eine Gastro- und Schulungsküche, einen Multifunktionsraum für Sportveranstal- tungen bis 300 Personen sowie über eine grosse Werkstatt, welche Nutzerinnen und Nutzern des Parks für kleinere Reparaturen ihres eigenen Fahrrads dient. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlageteilen, insbesondere Garderoben, Sanitärräume, Sportmateriallager und Technikräume. Gastro-/Schulungsküche, Verkaufsflächen, Lagerräume, Gastrotechnik, Velo- waschanlage, Waschstation sowie Räume, die der Stiftung zur Betriebserhal- tung dienen, sind nicht beitragsberechtigt. Die Honorarkosten sind anteilig berücksichtigt. Aufgrund der geteilten sportlichen, d.h. kommerziellen wie gemeinnützigen Nutzung des Betriebsgebäudes wird gemäss Beitragspraxis des Sportfonds, das Bauvorhaben mit 50 Prozent des ordentlichen Betrags unterstützt. Das Betriebsgebäude wurde am 3. März 2023 eröffnet. Gesamtkosten: CHF 13'298'800.00 Anrechenbar: CHF 4'515'850.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 8'374'200.00 Materialspenden: CHF 1'070'000.00 Bürgschaft: CHF 1'010'990.00 Bundesbeitrag: CHF 1'000'000.00 Unternehmen: CHF 610'000.00 Donatoren: CHF 450'000.00 Stiftungen: CHF 345'000.00
Beitrag SF: CHF 438'610.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Das Betriebsgebäude ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.
- Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrech- nung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden.
- Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.
- Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- An den Unterhalt des Betriebsgebäudes werden keine Beiträge durch den Sportfonds ausgerichtet. Gemäss Art. 37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investitionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen/ Betriebsgebäude beim Sportfonds eingereicht werden.
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Betriebsgebäude während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich der Anlage mit Logo sowie auf der Webseite hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Logos unter www.be.ch/logos-fonds. Banner können beim Sportfonds bezogen werden. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Port, Port Geschäfts Nr.: 831’035 Vorhaben: Sanierung Mehrzweck- und Sporthalle Gegenstand: Die Halle wurde im Jahr 1981 errichtet und wird von der Gemeinde und der Bevölkerung intensiv genutzt, sei es für den Schulsportunterricht oder die Trainings der Dorfvereine, für kulturelle- und Vereinsanlässe wie auch für sportliche Wettkämpfe. In den letzten Jahren wurden mehrere Unterhaltsarbeiten an den Hallenböden, Eingangstüren und der Hallenbeleuchtung durchgeführt. Nach 40 Jahren befindet sich die gesamte Anlage jedoch in einem schlechten baulichen und energetischen Zustand. Die technischen Einrichtungen wie Heizung, Lüftung, die elektrischen Installationen, Duschen und WC-Anlagen müssen saniert, bzw. ersetzt werden. Das Bauprojekt beinhaltet eine umfassende Sanierung der Innen- und Aussen- bereiche der Mehrzwecksporthalle. Es ist geplant, am östlichen Ende einen zweistöckigen Anbau zu realisieren, der gleichzeitig als Garderobentrakt und Materialraum dienen soll. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sollen zwei Materialräume, vier zusätzliche Garderoben mit Duschen und WC-Anlagen sowie eine Schiedsrichtergarderobe Platz finden. Im Dachgeschoss wird der neue Technikraum eingerichtet. Die Bevölkerung hat am 26. September 2021 einem Investitionskredit von CHF 9'430'000 inklusive allfälligen Kreditüberschreitungen, die auf teuerungs- bedingte Preisaufschläge zurückzuführen sind, mit grossem Mehr zugestimmt. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlage- teilen. Umgebungsarbeiten und Baunebenkosten sind nicht anrechenbar. Weiter sind die Baukosten für Office und das dazugehörende Lager sowie Räumlichkeiten für den Hauswart nicht berücksichtigt. Rückbau- und Vorberei- tungsarbeiten sowie die Honorarkosten sind anteilsmässig anrechenbar. Gesamtkosten: CHF 10'240'000.00 Anrechenbar: CHF 5'455'584.00 Beitrag SF: CHF 518'070.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden.
Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.
- Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauab- rechnung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden.
- Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.
- Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden.
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Neubau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich der Anlage mit Logo sowie auf der Webseite hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Logos unter www.be.ch/logos-fonds. Banner können beim Sportfonds bezogen werden. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
03 Gesuchsteller: Stadt Bern Geschäfts Nr.: 830’842 Vorhaben: Sanierung Leichtathletikanlage Sportplatz Wankdorf Gegenstand: Das im Jahr 1940 als Turnerstadion erbaute Leichtathletikstadion Wankdorf wurde Ende der 1980er-Jahre teilsaniert, erweitert und im Jahr 1989 in seiner jetzigen Form in Betrieb genommen. Die Sportanlage ist baulich in einem schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. An der Leichtathletikbahn der Sportanlage Wankdorf wurde im Sommer 2017 letztmals ein «Retopping» (Wiederbeschichtung) durchgeführt. Im Anschluss wurde sie von Swiss Athletics bis Juni 2023 für Wettkämpfe zugelassen. Um sicherzustellen, dass auch darüber hinaus im Wankdorf Wettkämpfe durch- geführt werden können, ist eine Sanierung der Leichtathletikbahn vor 2026/27 unumgänglich. Diese Massnahme stärkt den Standort Wankdorf als Hauptan- lage für die Berner Leichtathletik und bietet die Voraussetzung, dass auch in den kommenden Jahren nationale und internationale Wettkämpfe in Bern stattfinden können. Hauptsächlich wird die Leichtathletik-Anlage durch die Vereine Stadtturnverein Bern (STB), TV Länggasse (TVL) und teilweise auch Gymnastische Gesell- schaft Bern (GGB), das nationale Leistungszentrum Bern (NLZ) und LA-Bern (Leichtathletik Bern) genutzt. Das Rasenspielfeld innerhalb der Bahn wird von den Leichtathleten, dem BSC Young Boys als Trainingsfeld, den Grizzlies (American Football), den eingemieteten Schulen und der Öffentlichkeit als Spielfeld benutzt. Der Stadtrat genehmigte anlässlich seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 einen Baukredit von CHF 3'780'000. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Baukosten. Baunebenkosten und Kanalisationsarbeiten sind nicht anrechenbar. Vorberei- tungs- und Rückbauarbeiten sowie die Honorarkosten sind anteilsmässig berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 2'520'440.00 Anrechenbar: CHF 1'550'085.00 Beitrag SF: CHF 324'480.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.
- Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauab- rechnung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden.
- Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.
- Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden.
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass die subventionierte Leichtathletikanlage während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich der Anlage mit Logo sowie auf der Webseite hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Logos unter www.be.ch/logos-fonds. Banner können beim Sportfonds bezogen werden. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Finanzielle Situation Sportfonds per 19.05.2023
Nettobestand Sportfonds (inkl. CJB) CHF 18'462'925 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 1'281’160
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion