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Sammelbeschluss Februar 2024 über Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 205/2024 Datum RR-Sitzung: 28. Februar 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.772 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sammelbeschluss Februar 2024 über Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds

A) Kultur

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspielge- setzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Art. 31, Art. 35-37, Art. 45, Art. 46, Art. 48 der kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

01 Gesuchsteller: Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil, Zäziwil Geschäfts Nr.: 835001 Vorhaben: Anschaffung neue Uniformen Gegenstand: Die Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil bezweckt die Pflege der Blasmusik, die Förderung und Unterstützung der Jugendmusik Zäziwil sowie die Bereicherung des kulturellen Lebens. Der Verein hat seine 43 Mitglieder im Jahr 2022 mit neuen Uniformen ausgestattet. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Anschaffung neuer Uniformen. Es wird der Beitragssatz von 30% angewendet. Reservestoffe können nicht berücksichtigt werden. Gesamtkosten: CHF 126'481.00 Anrechenbar: CHF 112'417.55 Finanzierungsplan: Eigenleistung: CHF 92'761.00 Beitrag LF: CHF 33'720.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100102 Bedingungen: - Auszahlung des Beitrages nach Beschlussfassung.

  • Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Material während vier Jahren ab vollständiger Auszah- lung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigen- tum der Gesuchstellerin bleibt.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

02 Gesuchsteller: Förderverein Cinéma Meiringen, Meiringen Geschäfts Nr.: 830853 Vorhaben: KINO+, 2. Bauetappe Gegenstand: Wie vielerorts kämpft das Kino in Meiringen mit sinkenden Besucherzahlen, insbesondere seit der Pandemie COVID-19. Um das Kino langfristig erfolgreich weiterführen zu können, plant der Förderverein eine Neuausrichtung des Ange- bots. Durch bauliche Veränderungen wie die Absenkung des Bodens, mobile Bühnen- elemente und individuelle Sitzmöglichkeiten soll das Gebäude, welches seit Juli 2022 im Besitz des Fördervereins Cinéma Meiringen ist, multifunktional genutzt werden können. Das Kino soll zu einem Ort der Begegnung werden, in dem ein vielfältiges Angebot an Kleinkunstveranstaltungen wie Cabaret, Chor- und Jazz- konzerte, aber auch Theateraufführungen oder Schulvorstellungen genossen werden kann. Dies alles bei laufendem Kinobetrieb. Das Projekt umfasst vier Bauetappen, die sich nicht gegenseitig bedingen. Die erste Etappe beinhaltete die baulichen Massnahmen am Kinosaal und am Mehr- zwecksaal. Diese Bauetappe wurde als Transformationsprojekt mit Beschluss vom 21. September 2022 gestützt auf die Covid-19-Kulturverordnung (SR 442.15) mit einem Beitrag von CHF 100'000 aus dem Kulturförderungs- fonds unterstützt. Die baulichen Massnahmen aus der ersten Bauetappe wurden nicht vom Lotteriefonds unterstützt, eine Doppelfinanzierung ist ausgeschlossen. Das vorliegende Gesuch umfasst die zweite Bauetappe mit dem Einbau von neuen Heiz- und Lüftungssystemen. Insbesondere die bestehende Heizung aus den 1940er Jahren ist ineffizient und entspricht nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Die Erneuerung lässt eine Senkung der Heizkosten erwarten. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds ist für die baulichen Massnahmen bestimmt. Vorbereitungsarbeiten werden anteilsmässig berücksichtigt. Eigenleistungen und Reservekosten können nicht angerechnet werden. Gemäss Praxis des Lotteriefonds kommt ein Beitragssatz von 30% zur Anwendung. Die dritte Bauetappe, die Sanierung des Eingangsbereichs, sowie die vierte Bauetappe, der Einbau einer PV-Anlage und die Sanierung der Gebäudehülle, werden zu einem späteren Zeitpunkt bzw. in einem weiteren Gesuch behandelt. Gesamtkosten: CHF 142'493.60 Anrechenbar: CHF 122'756.70 Finanzierungsplan: Gemeinden: CHF 15'000.00 Stiftungen: CHF 12'000.00 Spenden: CHF 31'800.00 Eigenmittel: CHF 46'873.60 Beitrag LF: CHF 36'820.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100101 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.

Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).

  • Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag.
  • Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das sub- ventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form, mindestens mit Logo auf der Website, hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

B) Denkmalpflege

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 35 Absatz 1, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Artikel 49 bis 51 sowie Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonalen Geldspielverord- nung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
  • Artikel 29 ff. des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmal- pflegegesetz, DPG; BSG 426.41)
  • Artikel 27 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmal- pflegeverordnung, DPV; BSG 426.411)
  • Für eingegangene Gesuche zwischen 1. Januar 2018 und 30. September 2019: Gross- ratsbeschluss 2016.RRGR.942 vom 20. November 2017 über das Entlastungspaket 2018 (EP 2018)
  • Für eingegangene Gesuche ab 1. Oktober 2019: Regierungsratsbeschluss Nr. 1026/2019 vom 18. September 2019 über Denkmalpflege. Beitragstabelle zur Bemessung von Finanzhilfen

03 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Biel, Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 835518 Objekt: Schulhaus Dufour-West, erbaut 1862-1863, General-Dufour-Strasse 18, 2502 Biel/Bienne Massnahme: Renovation und Sanierung Dufour-Schulhaus Ost und West Eingang Beitragsgesuch: 10.09.2019 Gesamtkosten: CHF 18'300'000.00 Anrechenbar: CHF 2'530'158.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 30.00% CHF 759'047.40 CHF 67'443.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 33'721.50 Objekt: lokal Ortsbild: national Zwischentotal: CHF 792'769.00 Kürzung: CHF 4'000.00 Beitrag Bund: CHF 389'640.00 Beitrag LF: CHF 399'129.00

Die Umsetzung des Entlastungspakets 2018 zwingt die Kantonale Denkmal- pflege (KDP) bei Gesuchen mit Eintrittsdatum zwischen 1. Januar 2018 und 30. September 2019 zu einer Reduktion der Kantonsbeiträge aus Budgetmit- teln der BKD von 20%. Dies betrifft Beiträge bis zu CHF 20'000.00. Die maxi- male Kürzung von CHF 4‘000.00 wird unter Rücksichtnahme des Gleichbe- handlungsgrundsatzes auf alle Subventionen während diesem Zeitraum im Bereich der Denkmalpflege vorgenommen, unabhängig davon, ob die Mittel aus ordentlichen Mitteln der KDP oder dem Lotteriefonds stammen. Die Kür- zung ist im Beitrag bereits berücksichtigt. Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP.

  • Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP.
  • Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP.
  • Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag.
  • Das Objekt wurde mittels Vertrag vom 15.07.2009 unter Schutz gestellt. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

04 Requérant-e : Helios Precision SA, Court No de dossier : 835426 Objet: Villa Alfred Charpilloz, Route de Montoz 7, 2735 Bévilard Mesure: Restauration de l'enveloppe (toiture, façades et fenêtres) et des détails d'archi- tecture intérieurs (décors peints, parquets, stucs et boiseries) Dépôt de la demande: 08.10.2021 Coûts totaux : CHF 1 570 383.00 Coûts imputables: CHF 327 771.00 Art. 30 Taux de 15% CHF 49 165.00 DPV subvention: Coûts imputables: CHF 193 899.00 Art. 31 Taux de 50% CHF 96 950.00 DPV subvention: Coûts imputables: CHF 12 767.00 Art. 31 Taux de 100% CHF 12 767.00 DPV subvention: Objet: local Site: local Subvention LF: CHF 158 882.00 Comptabilisation: 4600-4460010402-209100204 Validité: La promesse de subvention se prescrit par quatre ans à compter de la date de la décision. Les demandes de prolongation du délai doivent être motivées et déposées par écrit au moins deux mois avant la prescription, conformément à l'article 43, alinéas 2 et 3 de l'ordonnance cantonale du 2 décembre 2020 sur les jeux d'argent (OCJAr; RSB 935.520). Conditions: - Les travaux seront supervisés par le SMH.

  • L'objet sera inspecté par le SMH au terme des travaux.
  • La documentation de chantier doit être présentée au SMH.
  • Le versement se fait sur présentation du décompte final au SMH.
  • Le montant est versé exclusivement aux requérants. Tout versement à des tierces personnes est exclu.
  • La subvention sera réduite en proportion si les coûts sont moins élevés.
  • L'objet doit être inscrit sur la liste des biens du patrimoine classé. Remarque: Les propriétaires et d'éventuels ayants droit en vertu du droit civil (locataires, etc.) doivent garantir l'accès du public à l'objet ainsi qu'aux éventuels parcs et jardins annexes pendant au moins deux jours par an (art. 51, al. 2 OCJAr). Conclusion: La demande est partiellement admise. Frais: La procédure ne donne pas lieu à la perception de frais.

05 Gesuchsteller: Heinz Kaufmann-Burkhard und Christine Burkhard Kaufmann, Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 835517 Objekt: Wohnhaus, erbaut um 1897, Alpenstrasse 54, 2502 Biel/Bienne Massnahme: Sanierung des Dachs, Wiederherstellung der Blechzier, Restaurierung der Deckenmalereien, Sanierung der bauzeitlichen Wohnungseingangsfronten, Ertüchtigung der Bleiglasfenster und Fensterersatz Eingang Beitragsgesuch: 31.05.2023 Gesamtkosten: CHF 2'743'623.00 Anrechenbar: CHF 133'225.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 66'612.50 Anrechenbar: CHF 9'908.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 4'954.00 Anrechenbar: CHF 11'717.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 5'858.50 Anrechenbar: CHF 20'685.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 10'342.50 Anrechenbar: CHF 1'099'370.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 20.00% CHF 219'874.00 Objekt: lokal Ortsbild: national Beitrag Bund: CHF 153'821.00 Beitrag LF: CHF 153'821.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP.

  • Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP.
  • Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP.
  • Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
  • Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

06 Gesuchsteller: Jürg Habermayr und Regula Hulliger Habermayr, Riffenmatt Geschäfts Nr.: 835516 Objekt: Ofenhaus von 1771, Bühl 15b, 3156 Riffenmatt Massnahme: Restaurierung Ofen und Holzwerk Eingang Beitragsgesuch: 04.11.2021 Gesamtkosten: CHF 250'000.00 Anrechenbar: CHF 128'587.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 67.00% CHF 86'153.30 Anrechenbar: CHF 14'925.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 67.00% CHF 9'999.75 Anrechenbar: CHF 22'388.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 67.00% CHF 15'000.00 Anrechenbar: CHF 56'488.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 67.00% CHF 37'847.00 Objekt: lokal Ortsbild: lokal Beitrag LF: CHF 149'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP.

  • Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP.
  • Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP.
  • Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
  • Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

E) Gesellschaft

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 26, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Art. 31, Art. 35-37, Art. 45 Abs. 1 bis 3, Art. 62 Abs. 1 der Kantonalen Geldspielveror- dnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

07 Gesuchsteller: Schweizer Alpen-Club SAC Sektion Brugg, Brugg Geschäfts Nr.: 834449 Vorhaben: Umbau Gelmerhütte SAC Gegenstand: Die Gelmerhütte, welche sich im Besitz der Sektion Brugg (AG) des Schweizer Alpen-Clubs befindet, liegt im Grimselgebiet im Berner Oberland. Erreichbar ist sie am besten von Guttannen oder dem Grimselpass aus. Die auf 2'412 m ü.M. liegende Hütte oberhalb des Gelmersees ist in den Sommermonaten bewartet, kann aber ganzjährig benutzt werden. Sie bietet 55 Schlafplätze in Mehrbettzimmern, einen Aufenthaltsraum und sanitäre Anlagen. 38 Jahre nach dem letzten Umbau und zum 100-jährigen Bestehen der Gelmerhütte im Jahr 2026 sind verschiedene bauliche Massnahmen geplant. Die Hütte soll so umgebaut werden, dass sie besser gegen Lawinen geschützt ist und behördliche Auflagen betreffend Brandschutz und Abwasserreinigung erfüllt. Der grosse Schlafraum mit derzeit 30 Betten wird in kleinere Einheiten aufgeteilt. Der Aufenthalts- und Ess- raum wird neugestaltet, ein Theorieraum für Kurse und Informations- veranstaltungen für Berggängerinnen und Berggänger eingerichtet und die Küche modernisiert. Ziel ist es, einen zeitgemässen und effizienten Betrieb sicherzustellen und die Attraktivität der Hütte zu steigern. Die bestehende Bausubstanz bleibt soweit möglich erhalten. Der Beitrag aus dem Lotteriefons geht an die Anlageteile, die von den Gästen genutzt werden können und der breiten Öffentlichkeit zugäng- lich sind. Vorbereitungsarbeiten werden anteilig berücksichtigt. Baune- benkosten, Reserveaufwendungen, Arbeiten an der Küche sowie an Personal- und Hüttenwartzimmern können nicht angerechnet werden. Gemäss Lotteriefondspraxis wird für die Beitragsermittlung die mathe- matische Beitragsformel für Bauten im Bereich Lotteriefonds angewen- det. Gesamtkosten: CHF 3'328'000.00 Anrechenbar: CHF 2'045'425.19 Finanzierungsplan: SAC Hüttenfonds: CHF 1'100'000.00 SAC Naturgefah- renfonds: CHF 80'000.00 SAC Abwasser- fonds: CHF 20'000.00 Sportfonds Kanton AG: CHF 200'000.00 Spenden: CHF 188'000.00 Stiftungen: CHF 5'000.00 Darlehen: CHF 60'000.00 Hypothek: CHF 500'000.00 Eigenmittel: CHF 300'000.00

noch offen: CHF 145'510.00 Beitrag LF: CHF 729'490.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).

  • Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag.
  • Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das sub- ventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form u.a. mit einem Hinweis (Logo) in der Hütte und auf der Website hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

08 Requérante Fondation des Archives de l'ancien Evêché de Bâle (AAEB) o N de dossier: 827678 Projet: « Crimes et châtiments ». Procès de sorcellerie et procédures criminelles: numérisation, mise en ligne et médiation. Objet: Ce projet met en valeur le patrimoine culturel manuscrit. Il offre au grand public un accès gratuit et facilité à des documents historiques majeurs du 15 e au 18e siècle. Les procès criminels et de sorcellerie contiennent quantité d'informa- tions sur la vie quotidienne, la société, ses valeurs, ses croyances, etc. Cela explique le très fort intérêt du public et des médias pour ces sources qui per- mettent de développer des thématiques multiples et souvent brûlantes dans le débat public actuel (histoire des genres, formes de la violence, croyances et « fake news », statut des enfants, marginalité(s), formes des peines judiciaires, etc.). Le projet inclut la réalisation d'une base de données avec les noms de toutes les femmes ayant été concernées par la chasse aux sorcières et les liens permettant d'en savoir plus sur elles. La contribution du Fonds de loterie sert à la mise à disposition de transcrip- tions, à la médiation, à la numérisation des dossiers de sorcellerie et de procédures criminelles, ainsi qu'à la mise en ligne des documents. Selon la pratique du Fonds de loterie, un taux de subvention de 30 % est appliqué ; ce taux s'élève à 40 % pour les traductions français/allemand. Coûts totaux: CHF 568 260.00 Coûts imputables: CHF 258 716.65 Plan de financement: Loterie Romande Jura: CHF 62 500.00 Fonds loterie Bâle-Camp.: CHF 62 000.00 Communes: CHF 27 812.00

Bourgeoisie de Berne: CHF 5 000.00 Fondations: CHF 34 000.00 Banque cant. JU: CHF 2 000.00 Fonds propres: CHF 297 138.00 Subvention FL: CHF 77 810.00 Comptabilisation: 4600-4460010402-209100208 Validité: La promesse d'octroi est valable quatre ans à compter de la date de l'arrêté. Ce délai peut être prolongé sur demande écrite et motivée, déposée au plus tard deux mois avant l'échéance (art. 43, al. 2 et 3 OCJAr). Conditions: - Le versement sera effectué sur présentation du décompte final (qui doit être présenté de la même manière que le budget et remis en ligne).

  • Les coûts excédentaires ne seront pas pris en compte.
  • La subvention sera réduite proportionnellement si les coûts sont moins élevés que le montant budgété.
  • Le montant sera versé exclusivement aux requérants. Tout versement à des tiers est exclu.
  • La requérante doit veiller, à titre de charge, à ce que le projet subventionné serve à un but d'utilité publique et reste en sa possession durant quatre/dix ans à partir de la fin du versement de la subvention.
  • Le soutien reçu de la part du Fonds de loterie doit être signalé d'une manière appropriée (joindre une photographie ou un autre moyen de preuve au décompte final), au minimum par l'apposition du logo sur le site Internet.
  • Des logos sont disponibles à cet effet sur le site www.be.ch/fonds-logos. Conclusion: La demande est partiellement admise. Frais: La procédure ne donne pas lieu à la perception de frais.

Finanzielle Situation Lotteriefonds per 08.01.2024

Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 110'834'122 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 1'738’672

Sportfonds

A) Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 26, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 35, Art. 44 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Art. 31, Art. 35-37, Art. 69 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Bst. d, Art. 71 Abs. 1 Bst. a, Art. 72 und Art. 73 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

01 Gesuchsteller: Trägerverein Hirzi, Münchenbuchsee Geschäfts Nr.: 834’497 Vorhaben: Sanierung Schwimmbad Sportzentrum Hirzenfeld Gegenstand: Das Freibad im Sportzentrum Hirzenfeld muss saniert werden. Mit der geplan- ten Sanierung wird die Infrastruktur des Sommerbetriebs langfristig sicherge- stellt, energietechnisch auf den neusten Stand gebracht und den Sicherheits-, Qualitäts-, Umwelt- und Hygienevorgaben angepasst. Mit dem Freibad bleibt ein wertvoller Freizeit-, Bewegungs- und Begegnungsplatz für Jung und Alt erhalten. Das Projekt umfasst die Sanierung der Becken, die Beckenumgänge und die technischen Anlagen. Weiter wird die Badewasseraufbereitungsanlage komplett durch ein neues System ersetzt. Dadurch können Wasserqualität, Platzbedarf und Unterhaltskosten optimiert sowie der Wasserverbrauch deutlich reduziert werden. Ausserdem werden die Sanitär- und Umkleideräume, das Sanitäts- zimmer, die Rutschbahn, der Kiosk und die Umgebung erneuert. Die Stimmbevölkerung der Gemeinden Münchenbuchsee und Zollikofen haben am 18. Juni 2023 einem Kredit von CHF 4.163 Mio. bzw. CHF 3.8 Mio. zuge- stimmt. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlagetei- len. Nichtschwimmer- und Kinderplanschbecken, Sanitätszimmer, Rutschbahn, Kiosk und Umgebungsarbeiten sind nicht beitragsberechtigt. Technikanlagen, Vorbereitungsarbeiten und Honorarkosten sind anteilsmässig berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 7'962'900.00 Anrechenbar: CHF 3'064'690.35 Beitrag SF: CHF 617'080.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.

  • Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, in den Monaten Mai bis September offen. Der Besuch der Anlage sollte während sieben Tagen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauab- rechnung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden.
  • Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.
  • Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden.
  • Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Freibad während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt.
  • Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich des Freibades mit Logo sowie auf der Website hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

02 Gesuchsteller: Direktion für Finanzen, Pers. und Informatik der Stadt Bern Geschäfts Nr.: 834'091 Vorhaben: Gesamtsanierung Volksschule mit Doppelturnhalle Schwabgut Gegenstand: Die 1959 bis 1961 erbaute Schulanlage mit Doppelturnhalle wurde 1965 bis 1967 mit einem Primarschulhaus und einem Verbindungstrakt erweitert. Das Sportgebäude beinhaltet zwei Turnhallen mit entsprechenden Nebenräumen und Garderoben sowie eine Gymnastikhalle. Durch die Gesamtsanierung werden die Gebäude besser gedämmt und die Haustechnik ersetzt und der Aussenraum wird attraktiver gestaltet. Bei beiden Schulhäusern und der Turnhalle werden die Dächer und die Decken über dem Untergeschoss wärmetechnisch saniert. Die Gebäude sollen nach der Sanierung mindestens dem Minergie-ECO-Standard entsprechen. Um den Brandschutz zu verbessern, müssen die bestehenden Holzverkleidungen in den Korridoren entfernt, sämtliche Türen in brandabschnittsbildenden Wänden ersetzt und zusätzliche Brandabschnitte und Fluchtwege erstellt werden. Der grosszügige Aussenraum soll ansprechender, vielfältiger und naturnaher gestaltet werden. Geplant sind zusätzliche Spiel- und Turngeräte. Vorgesehen ist unter anderem ein neues Beachvolleyballfeld, ein Neubau des Allwetter- platzes und die Instandstellung des Rasenspielfeldes mit einer neuen Bewässe- rungsanlage. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben am 25. September 2022 einem Baukredit von CHF 50 Mio. für die Gesamtsanierung der Schule Schwabgut mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Turnhallenkosten betragen CHF 10.374 Mio. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlagekosten. Nebenräume und nicht sportliche Aussenanlageteile sind bei der Beitragsberechnung nicht berück- sichtigt. Vorbereitungsarbeiten, Technikanlagen und die Honorarkosten sind anteilsmässig berücksichtigt. Ebenfalls wurden die allgemeinen Baukosten, die nicht klar einem der drei Teilobjekte (Schulhaus 1 und 2, Turnhalle) zugeordnet werden konnten, proportional (Turnhalle gleich 19.3%) berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 10'374'194.00 Anrechenbar: CHF 6'443'074.00 Beitrag SF: CHF 597'820.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der

Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.

  • Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauab- rechnung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden.
  • Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.
  • Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden.
  • Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass die subventionierte Doppelturnhalle während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
  • Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich der Doppelturnhalle mit Logo sowie auf der Webseite hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Logos unter www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

03 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Biglen, Biglen Geschäfts Nr.: 834'762 Vorhaben: Neubau Doppelturnhalle Gegenstand: Die beiden rund 60-jährigen Turnhallen der Gemeinde Biglen befinden sich bei der Primarschulanlage Feltschen. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und entspricht in verschiedenen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. Das neue Turnhallengebäude verfügt über drei Stockwerke. Im Erdgeschoss befinden sich nebst dem Haupteingang, die Sporthalle mit einem Sportgerä- teraum, ein grosses Lager, ein Sanitätszimmer und ein Office. Im ersten Ober- geschoss sind Garderoben, Duschen und Toiletten angeordnet. Das zweite Obergeschoss wird als Technikgeschoss verwendet. Die neue Doppelturnhalle kann mit zwei Faltwänden abgetrennt werden, so dass gleichzeitig drei Hallen nutzbar sind. Die Mehrzwecknutzung ist gegeben, da die Halle auch für nicht sportliche Anässe ausgerüstet ist. Die Bevölkerung hat am 27. November 2022 einem Verpflichtungskredit von CHF 11.435 Mio. zugestimmt. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlage- teilen. Im Erdgeschoss sind das grosse Lager, Putzraum, Sanitätsraum und Office nicht beitragsberechtigt. Die Galerie im Obergeschoss kann zu 50%

angerechnet werden da sie gleichzeitig als Zugang für die Garderoben wie auch als Zuschauerbereich dient. Weiter sind Umgebung und Baunebenkosten nicht anrechenbar. Vorbereitungsarbeiten, Baustelleneinrichtung und -aushub, Gerüste und die Honorarkosten sind anteilsmässig berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 9'787'937.00 Anrechenbar: CHF 7'098'403.00 Beitrag SF: CHF 648'770.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen.

  • Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrech- nung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sport- fonds eingefordert werden.
  • Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt.
  • Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt.
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden.
  • Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass die subventionierte Doppelturnhalle während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
  • Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich der Doppelturnhalle mit Logo sowie auf der Webseite hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Logos unter www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

C) Vereins- und Verbandsförderung - Nachwuchs-Leistungssport

Rechtsgrundlagen:  Art. 26, Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 Bst. c des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)  Art. 31, Art. 69 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Bst. a und c, Art. 80 der Kantonalen Geldspielveror - dnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

01 Gesuchsteller: Fussballverband Bern/Jura Geschäfts Nr.: 834241 Vorhaben: Nachwuchsförderung Leistungssport 2023-2024 Gegenstand: Beitrag an die vom Verband gemeldeten Leistungssport-Nachwuchskader in Ersatz bzw. unter gleichzeitiger Teilaufhebung des RRB 1314/2023 vom 29. November 2023 (Geschäft Nr. 03). Für den Zuwendungsbereich können jährlich maximal vier Millionen Franken eingesetzt werden. Fristgerecht wurden 40 Gesuche eingereicht. Der zur Verfügung stehende Maximalbeitrag wurde gestützt auf die rechtlichen Grundlagen und den im Praxisleitfaden Sportfonds ergänzenden Angaben in Abhängigkeit der Traineranstellungen, den Talentcards, der ausgewiesenen Trainingsintensität sowie unter Berücksichtigung der betreuten Sportarten und der Anzahl anrechenbarer Kader umgelegt. Gestützt auf die eingereichten Unterlagen wurde ein Beitrag von CHF 237'262 ermittelt. Aufgrund einer nachträglichen Korrektur bei der Berechnung der Bei- träge an interkantonale Sportverbände beträgt der Beitrag neu CHF 244'137. Der Beitrag wird für die Dauer von zwei Jahren sowohl für die Jahre 2023 und 2024 im Umfang von je CHF 244'137 gesprochen. Gesamtkosten: CHF 1'852'095.00 Beitrag SF: CHF 244'137.00 Konto: 4600-4460010501-209100305 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist. Bedingungen: - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.

  • Auszahlung Beitrag 2023: 50% auf der Grundlage des RRB 1314/2023 wurde am 8. Dezember 2023 überwiesen. Der Restbetrag 2023 wird nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist ausgerichtet. Beitrag 2024: nach Vorliegen der erforderlichen Dokumente ca. Ende Juli 2024.
  • Die Beiträge sind nur für den Nachwuchs Leistungssport einzusetzen. Nicht genutzte Beiträge sind einer zweckgebundenen Rückstellung für den Nachwuchs Leistungssport zuzuführen.
  • 2024 findet eine detaillierte Prüfung der Beitragsverwendung sowie der allfällig bestehenden zweckgebundenen Rückstellung bzw. deren weiteren Nutzung statt.
  • Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Beitragsverwendung können vom Sportfonds eingefordert werden.
  • Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss in geeigneter Form sowie mit dem Logo auf der Website hingewiesen werden: www.be.ch/logos- fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Finanzielle Situation Sportfonds per 08.01.2024

Nettobestand Sportfonds (inkl. CJB) CHF 16'129'441 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 2'107'807

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion

Sammelbeschluss Februar 2024 über Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds | Lexipedia | Lexipedia