Amt für Wald und Naturgefahren; Steinschlagschutz Reichenbach Reudlen; Objektkredit; 2023 - 2024
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 917/2023 Datum RR-Sitzung: 23. August 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2023.WEU.2239 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Wald und Naturgefahren; Steinschlagschutz Reudlen, Reichenbach i.K. Objektkredit 2023-2024
Erwägungen
1. Gegenstand
Im Winter 2021 kam es im Gebiet «Ob der Leiteren» nordwestlich von Reudlen (Gemeinde Rei- chenbach i.K.) zu einem Felssturz. Aus der Sturzmasse von insgesamt ca. 150 m 3 Flyschge- stein gelangten zwei Blöcke von ca. 3.5 m 3 resp. 5.5 m 3 bis zu den Wohnhäusern im Gebiet Rü- teli. Es entstanden Schäden an Bäumen, Kulturland und landwirtschaftlichen Maschinen. Bei einem früheren Sturzereignis im Jahre 2019 führte ein Steinschlag in der Ortschaft Reudlen zu Gebäudeschäden. Basierend auf den Erkenntnissen aus den rezenten Ereignissen wurde in den Jahren 2021/2022 die Sturzgefahrenkarte im Gebiet Reudlen revidiert und es wurde eine Risikoanalyse durchge- führt. Die Risikoanalyse zeigt, dass in 11 Wohnhäusern und einem Stall individuelle Todesfallri- siken zwischen 1.5 x 10-5 / Jahr und 6 x 10-5 / Jahr bestehen. Damit wird der Grenzwert des in- dividuellen Todesfallrisikos von 1 x 10-5 / Jahr in insgesamt 12 Gebäuden überschritten. In die- sen Gebäuden bestehen gemäss der kantonalen Risikostrategie (RRB 2632 vom 10. August 2005) Schutzdefizite und demzufolge Handlungsbedarf. Als Folge der Resultate der Risikoanalyse wurde in einer Variantenstudie geprüft, mit welchen Massnahmen resp. Massnahmenkombinationen die Bewohner im Gebiet Rüteli und Reudlen soweit geschützt werden können, dass die verbleibenden Risiken durch Sturzprozesse in einem akzeptablen Rahmen liegen. Unter Einbezug von Vertretern der Bauherrschaft und der betroffe- nen Bevölkerung konnte in einem Mitwirkungsverfahren eine Massnahmenvariante evaluiert werden, die einen optimalen Schutz bietet und in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Diese Massnahmenvariante wird weiterverfolgt und mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung unterstützt. Die auszuführenden Massnahmen weisen ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Nutzen im Sinne von reduzierten Personen- und Sachrisiken zu Investitions- und Betriebskosten der Mass- nahmen auf (N/K = 0.9). Die Gemeinde Reichenbach hat dem Rahmenkredit für die Realisie- rung der auszuführenden Massnahmen gemäss Vorstudie an der Urnenabstimmung vom 25.9.2022 zugestimmt. Mit dem vorliegenden Objektkredit werden Beiträge an die Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal für Schutzbauwerke gegen Stein- und Blockschlag bewilligt. Die Schutzbauwerke um- fassen vier Steinschlagschutzdämme und drei Hochenergie-Steinschlagschutznetze. Der Kreditbeschluss von CHF 993'836.- ermöglicht Schutzmassnahmen im Umfang von CHF 2'121'744.-.
Die Bauherrschaft liegt bei der Einwohnergemeinde Reichenbach.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) vom 4. Oktober 1991: Art. 19, 35, 36 ‒ Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV; SR 921.01) vom 30. November 1992: ‒ Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1) vom 5. Oktober 1990 ‒ Kantonales Waldgesetz (KWaG; BSG 921.11) vom 5. Mai 1997: Art. 28, 30, 31, 32, 33, 35, ‒ Kantonale Waldverordnung (KWaV; BSG 921.111) vom 29. Oktober 1997: Art. 39, 40, 41, 43, 44, 45 ‒ Finanzhaushaltsgesetz (FHG; BSG 620.0) vom 15. Juni 2022: Art. 26, 27, 30 Abs. 1, 31, 32, ‒ Finanzhaushaltsverordnung (FHaV; BSG 621.1) vom 16. November 2022: Art. 27, 33
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
‒ Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits (FHG Art. 33) ‒ Einmalige und neue Ausgabe (FHG Art. 27 und Art. 30 Abs. 1)
4. Massgebende Kreditsumme
Gesamtkosten CHF 2'121'744.00
- Nicht beitragsberechtigte Kosten -CHF 93'507.00
=Beitragsberechtigte Kosten CHF 2'028’237.00
- Beiträge Bund -CHF 709'883.00
- Beiträge Gemeinde -CHF 324'518.00
Massgebende Kreditsumme CHF 993’836.00
Der Bund beteiligt sich mit 35% an den beitragsberechtigten Kosten. Die Gemeinde Reichen- bach i.K. trägt 16% der beitragsberechtigten Kosten sowie die nicht-beitragsberechtigten Kos- ten.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Der genehmigte Objektkredit wird voraussichtlich durch folgende Zahlungen abgelöst: Rechnungsjahr: Jahr 2023 CHF 95’000 Jahr 2024 CHF 898’836 Konto: 363200000 Beiträge an Gemeinden und Gemeindezweckverbände Produktgruppe: 4435000001 Wald und Naturgefahren
Profit Center: 4435020000 Risikomanagement Naturgefahren Innenauftrag: 433100209001 Grundangebot (GA) Die Ausgaben sind innerhalb Budget und Aufgaben-/Finanzplan.
6. Begründung
Mit den Schutzbauwerken wird ein bestehendes Schutzdefizit behoben und es wird sicherge- stellt, dass die Bewohner der Ortschaft Reudlen keinen unzulässigen Risiken durch Sturzpro- zesse ausgesetzt sind.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion