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Gemeinde Lüscherz, Hochwasserschutz, Dorfbach. Kantonsbeitrag. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 530.0030)

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1129/2024 Datum RR-Sitzung: 13. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.4795 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Lüscherz, Hochwasserschutz, Dorfbach; Kantonsbeitrag

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 1 575 000 sollen der Kantonsbeitrag Wasserbau und der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds an das Wasserbauprojekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Dorfbach Lüscherz» mit einer Länge von 800 m in der Gemeinde Lüscherz finanziert werden.

Das Projekt sieht den Bau von zwei Rückhaltebecken im Gebiet Gurzelen, die Ausdolung und Erhö- hung der Abflusskapazität des Dorfbachs und den Bau einer Entlastungsleitung im Dorfzentrum von Lüscherz vor. Weiter wird ein Hochwasserentlastungskorridor erstellt, durch den im Überlastfall Was- ser in Richtung Hafen ableitet werden kann.

Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Gemeinde Lüscherz.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Schutzbauten Wasser» 2020–2024 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff.

3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Beitragsberechtigte Kosten gemäss Projekt CHF 3 400 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 80 % (inkl. Bundesbeitrag CHF 2 720 000 an Kanton) Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds (pauschal) CHF 45 000 gemäss Entscheid vom 9. September 2024 Total Kantonsbeiträge, max. CHF 2 765 000 CHF 2 765 000 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Schutzbau- – CHF 1 190 000 ten Wasser» Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 1 575 000 Art. 32 ff. FHaV (Nettobetrag Kanton) / Zu bewilligender Kredit

Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Da die Höhe der Ausgaben zu Lasten Kanton für den Kantonsbeitrag Wasserbau CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 3. Quartal 2024; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre

Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 FHG.

Produktgruppen Infrastrukturen (BVD) Natur (WEU)

Programm und Programmziel Bund Schutzbauten Wasser, PZ 1 Grundangebot

Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2025 enthalten und im Finanzplan 2026-2027 eingestellt sind:

Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an 2025 CHF 720 000 Gemeinden Wasserbau 2026 CHF 1 000 000 2027 CHF 1 000 000 15512 363200000 Renaturierungsfonds 2025 CHF 45 000 Total CHF 2 765 000

Der Bundesbeitrag von CHF 1 190 000 wird über das Konto 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 2 720 000 2 720 000 0 0

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.530 0.0 0.404 0.563 0.563 0.0 0.0 In der GKIP 2024 eingestellt

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «Beiträge an Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden».

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Investitionsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 2 720 000 50 54 400

Investitionsbeiträge von Bund Wasserbau –1 190 000 50 –23 800

6. Begründung

Immer intensivere Starkniederschläge haben in den letzten 20 Jahren zu Überschwemmungen im Dorfzentrum von Lüscherz geführt, insbesondere in den Jahren 2007, 2008 und 2021. Stark betroffen waren neben Wohnhäusern auch die Schule, die Mühle, ein Landwirtschaftsbetrieb mit Viehhaltung und ein Restaurant.

Bei lokalen Starkniederschlägen schwillt der Dorfbach innert Minuten an, sodass die Bachleitung im Dorfzentrum die Wassermassen nicht abzuführen vermag. Das führt zu einem Rückstau des Wassers im noch offenen Gewässerabschnitt. Es tritt dort über die Ufer und überschwemmt das Siedlungsge- biet ab dem oberen Siedlungsrand bei der Mühle Lüscherz bis zum Bielersee.

Nach den Überschwemmungen in den Jahren 2007 und 2008 hat die Gemeinde als vorgezogene Massnahme im Bereich der Mühle das Gerinne bereits erweitern lassen, um die Abflusskapazität zu erhöhen. Gleichzeitig wurde in einem Variantenstudium geklärt, wie der Hochwasserschutz auch für das restliche Siedlungsgebiet verbessert werden kann. Dies unter Berücksichtigung der Anforderun- gen der Archäologie im Kerngebiet des UNESCO-Weltkulturerbes. Als Bestvariante hat sich die Lösung mit zwei Rückhaltebecken im Oberlauf des Dorfbachs erwiesen, kombiniert mit der Ausdolung des Gewässers im Siedlungsgebiet.

Da auch mit den zwei Rückhaltebecken die Abflussspitzen nicht so weit gebrochen werden können, dass der Abfluss im dicht überbautem Dorfzentrum mit dem offenen Gerinne gewährleistet ist, wurde zusätzlich eine Entlastungsleitung geplant. Damit können Hochwasser bis zu einem 100-jährlichen Ereignis schadlos abgeleitet werden. Um Extremereignisse, die grösser als die Projektwassermenge

HQ100 sind, schadlos ableiten zu können, wurde im Wasserbauplan zusätzlich ein Hochwasserentlastungskorridor ausgeschieden und raumplanerisch festgelegt. Durch den Entlastungskorridor kann im Überlastfall das Wasser in Richtung Hafen ableitet werden. Das Projekt ist somit auf Veränderungen infolge des Klimawandels und häufiger zu erwartende Extremnieder- schläge ausgelegt.

Der Kantonsbeitrag enthält folgende Zusatzbeiträge im Sinne von Mehrleistungen: Integrales Risikomanagement, planerische Massnahmen 6 %, Integrales Risikomanagement, organisatorische Massnahmen 6 %, Partizipation 4 %, technische Aspekte 4 %.

An die ökologischen Massnahmen des Projekts und an die Krebssperre leistet der Kanton zudem einen Beitrag aus dem Renaturierungsfonds von pauschal CHF 45 000.

7. Beitragszusicherung

Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantons- beitrag an die Gemeinde Lüscherz mit Verfügung zuzusichern.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

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