Archivierung für die Jahre 2021–2024. Objektkredit. Zusatzkredit zu RRB 248/2021
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 464/2024 Datum RR-Sitzung: 8. Mai 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.2334 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Archivierung für die Jahre 2021-2024; Objektkredit; Zusatzkredit zu RRB 248/2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Zusatzkredit zum Objektkredit (RRB 248/2021; 2020.DIJ.8853) für die externe Archivierung der DIJ für die Jahre 2021-2024.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz über die Archivierung vom 31. März 2009 (ArchG; BSG 108.1) ‒ Verordnung über die Archivierung vom 4. November 2009 (ArchV; BSG 108.111) ‒ Art. 31, Art. 35 bis 37 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25ff. der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 8 und 8a der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der DIJ vom 18. Okto- ber 1995 (OrV DIJ; BSG 152.221.131)
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Aus- gabe
Bereits bewilligter Kredit (RRB 248/2021) CHF 1'700’000 Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 359’000
Es handelt sich um neue, wiederkehrende Ausgaben gemäss Art. 30 und Art. 28 FHG in ab- schliessender Zuständigkeit des Grossen Rates (s. Ziffer 6).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 und 37 FHG zum Objektkredit (RRB 248/2021; 2020.DIJ.8853), welcher zu Lasten der Produktgruppe Führungsunterstützung geht und voraussichtlich kompensiert werden kann.
Die Gesamtausgaben der DIJ werden voraussichtlich wie folgt abgelöst:
Produktgruppe: Jahr Konto Betrag
2021 313000000 CHF 338’400
2022 313000000 CHF 436’000
2023 313000000 CHF 1'134’600
2024 313000000 CHF 150’000
Total CHF 2'059’000
5. Begründung
Für die Archivierung, die Triage sowie Vorbereitung der Aussortierung der extern gelagerten Ak- ten der Ämter der DIJ für die Jahre 2021-2024 bewilligte der Grosse Rat am 16. Juni 2021 den Objektkredit in der Höhe von jährlich CHF 425'000 (Total: CHF 1.7 Mio.). Die Höhe des Objekt- kredits setzte sich aus begründeten Schätzungen der Lagerungs- sowie der Triagierungs- und Bearbeitungskosten gestützt auf die je Amt vorhandene Anzahl Laufmeter (insgesamt rund 10'000 Laufmeter) zusammen. Der höhere Aufwand für die Akteneinsichtnahmen, die Bereini- gung der Bestände der Grundbuchakten und die erheblich höhere Komplexität der Akten der 26 ehemaligen Regierungsstatthalterämter führten bei der Realisierung der Triage und Bearbeitung der Akten sowie bei der Aufbewahrung zu Mehrkosten, weshalb ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 359'000 benötigt wird. Aufgrund der Sistierung gewisser Arbeiten und entsprechender Minderaufwände wurde bis Ende 2023 davon ausgegangen, dass die anfallenden Mehrauf- wände im 2024 kompensiert werden können. Zudem waren bis im Februar 2024 das Vorgehen und die finanziellen Auswirkungen im Umgang mit den sistierten Arbeiten unklar. Hinzu kamen zum Jahresbeginn krankheitsbedingte Ausfälle und die überdurchschnittlich hohe Arbeitslast im Bereich Finanzen und Controlling, weshalb die Ausarbeitung des Zusatzkredits erst ab Februar 2024 erfolgen konnte.
6. Abschliessende Zuständigkeit des Grossen Rates
Es handelt sich um eine unaufschiebbare Verpflichtung gemäss Art. 37 Abs. 1 FHG. Daher un- tersteht der Zusatzkredit nicht dem fakultativen Referendum (Art. 37 Abs. 3 FHG). Der Regie- rungsrat informiert unverzüglich die Finanzkommission (Art. 37 Abs. 2 FHG).
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Grosser Rat ‒ Direktion für Inneres und Justiz