Personalamt, Produktgruppe Personal 4473000001. Kreditüberschreitung 2023
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 267/2024 Datum RR-Sitzung: 20. März 2024 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2024.FINPA.28 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Personalamt, Produktgruppe Personal 4473000001; Kreditüberschreitung 2023
Erwägungen
1. Gegenstand
Nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum (Kreditüberschreitung). Saldo- überschreitung von CHF 3’867’400.85 in der Produktgruppe Personal.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9, Art. 11 und Art. 42 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird um CHF 3’867’400.85 überschritten (Aufwandüber- schuss). Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.
Produktgruppe Nr. 4473000001, Personal Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2023 17’216’181.57
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2023 21’083’582.42
Kreditüberschreitung 2023 3’867’400.85
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Die Kreditüberschreitung bzw. die nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspiel- raum kann innerhalb der Finanzdirektion nicht kompensiert werden.
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Die Kreditüberschreitung hat keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele der Pro- duktgruppe.
5. Begründung
In CHF Budget Rechnung Abweichung
Betrieblicher Aufwand 21’019’181.13 25’059’433.28 19.2%
30 Personalaufwand 11’084’297.94 18’434’997.02 66.3%
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 5’111’172.44 3’308’567.14 -35.3%
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 20’241.56 27’451.45 35.6%
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
36 Transferaufwand 1’200’000.00 1’198’468.95 -0.1%
37 Durchlaufende Beiträge
39 Interne Verrechnungen 3’603’469.19 2’089’948.72 -42.0%
Betrieblicher Ertrag -3’873’000.00 -4’011’917.21 -3.6%
40 Fiskalertrag
41 Regalien und Konzessionen
42 Entgelte -3’770’000.00 -3’540’157.10 6.1%
43 Verschiedene Erträge -9.88
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung
46 Transferertrag -103’000.00 -25’043.95 75.7%
47 Durchlaufende Beiträge
49 Interne Verrechnungen -446’706.28
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 17’146’181.13 21’047’516.07 22.8%
34 Finanzaufwand 70’000.44 36’224.35 -48.3%
44 Finanzertrag -158.00
Ergebnis aus Finanzierung 70’000.44 36’066.35 -48.5%
Operatives Ergebnis 17’216’181.57 21’083’582.42 22.5%
38 Ausserordentlicher Aufwand
48 Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (Globalbudget) 17’216’181.57 21’083’582.42 22.5%
Kommentierung:
Die Rückstellungen für Übergangseinlagen und Finanzierungsbeiträge an die Bernische Pensi- onskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) werden jährlich per 31. Dezember erfolgswirksam gemäss der Rechnungslegung HRM2 neu bewertet. Dasselbe gilt für die Rückstellungen für anwartschaftliche Treueprämien des Kantons- und Lehrpersonals. Die Veränderungen der Rückstellungen können im Budgetprozess für das jeweilige Rechnungsjahr nicht zuverlässig abgeschätzt werden und werden deshalb nicht budgetiert. Die Verbuchung er- folgt zentral im Personalaufwand des Personalamts.
Die Neubewertung der genannten Rückstellungen per 31. Dezember 2023 führten unter Berück- sichtigung des Lohnsummenwachstums und der Altersstruktur des Kantons- und Lehrpersonals zu folgenden erfolgswirksamen Veränderungen ─ Erhöhung der Rückstellungen für Finanzierungsbeiträge um CHF 6'549'225.10 ─ Reduktion der Rückstellungen für Übergangseinlagen um CHF – 950'079.69 ─ Erhöhung der Rückstellungen für Treueprämien um CHF 2'547'067.05
Unter dem Strich resultierte eine Erhöhung der Rückstellungen um rund CHF 8'146'212.46 und damit gleichzeitig ein entsprechender Mehraufwand im Personalaufwand des Personalamts.
Als Folge des beschriebenen Sachverhalts weist das Personalamt eine Budgetkreditüberschrei- tung (Aufwandüberschuss) von CHF 3’867’400.85 in der Produktgruppe Personal aus, wofür eine Kreditüberschreitung bewilligt wird. Beschlüsse des Regierungsrates zu Kreditüberschrei- tungen gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b FHG werden der Finanzkommission des Gros- sen Rates zugestellt, die abschliessend darüber entscheidet, ob ein Nachkredit gemäss Artikel 9 FHG beim Grossen Rat zu beantragen ist. Sofern die Finanzkommission die Kreditüberschrei- tung akzeptiert, genehmigt der Grosse Rat die vom Regierungsrat bewilligten Kreditüberschrei- tungen im Rahmen der Genehmigung des Geschäftsberichts.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzdirektion ‒ Finanzkommission