I 087-2024 Dubler (Bern, GRÜNE) Zirkuläres Bauen im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 087-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.109
Eingereicht am: 14.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Dubler (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Gerber (Hinterkappelen, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 640/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zirkuläres Bauen im Kanton Bern
Das zirkuläre Bauen und das Wieder- und Weiterverwenden von Bauteilen sind wichtige An- sätze, um natürliche Ressourcen zu schonen. Die Herstellung neuer Baustoffe ist oft energiein- tensiv und führt zu einem erhöhten Ausstoss von Treibhausgasen. Durch das Recycling und die Wiederverwendung von Bauteilen kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden, was wiederum den CO2-Fussabdruck verringert. Durch die Wiederverwendung und Weiterverwen- dung von Bauteilen wird der Bedarf an neuen Materialien reduziert, was zur Schonung dieser Ressourcen beiträgt.
Mit der Einführung des Klimaschutzes in der Verfassung hat sich der Kanton Bern verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden, die zirkuläre Bauweise ist ein essentieller Bestandteil, um die- ses Ziel zu erreichen. Zudem hat das zirkuläre Bauen auch einen positiven Aspekt, was die Fi- nanzen angeht. Obwohl die Anfangsinvestitionen möglicherweise höher sind, können langfristig betrachtet Kosten eingespart werden, da weniger neue Materialien beschafft und weniger Abfall entsorgt werden müssen. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der finanziellen Ressourcen und kann langfristig die Kosten für Bauvorhaben senken.
Um ein Bild ̈uber die aktuellen und geplanten Massnahmen des Kantons Berns zu erhalten, wird der Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Was unternimmt der Kanton, um Stoffkreisläufe im Bauwesen zu schliessen und so Bauab- fälle zu reduzieren?
2. Gibt es von kantonseigenen Bauten im Sinne der «urbanen Mine» ein Bauteil-Inventar, das aufzeigt, welche Bauteile bei einem Abbruch wieder- oder weiterverwendet werden kön- nen?
3. Wäre der Kanton bereit, Lagerflächen zur Überbrückung der Zeit zwischen Ausbau und Einbau von Bauteilen zur Verfügung zu stellen?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass ressourcen- und klimaschonendes Wirtschaften immer wichtiger wird. In der Kreislaufwirtschaft werden Produkte, Energie und Materialien im Umlauf gehalten und in Abhebung zum linearen Wirtschaftssystem weniger Primärrohstoffe verbraucht. Der Wert der Produkte bleibt dadurch länger erhalten. Die Wiederverwendung von Bauteilen und v. a. das Recycling von Materialien nimmt in diesem Zusammenhang einen immer höheren Stellenwert ein, auch im Kanton Bern.
1. Was unternimmt der Kanton, um Stoffkreisläufe im Bauwesen zu schliessen und so Bauab- fälle zu reduzieren?
Schon heute gibt es im Bauwesen des Kantons Bern gute und bewährte Ansätze und seit vielen Jahren setzt der Kanton auf klimaschonende Konzepte und Massnahmen. Für die kantonalen Bauten sind dazu Standards zum Thema «Nachhaltig bauen und bewirtschaf- ten»1 vorgegeben. Deren Umsetzung erfolgt beim Thema zirkuläres Bauen beispielsweise, indem bei Ausschreibungen Vorgaben zur Verwendung von Recycling-Beton oder -asphalt als Eignungs- und Zuschlagskriterien festgehalten werden. So können Stoffkreisläufe ge- schlossen werden.
Erstens ist beim Tiefbau die Kreislauffähigkeit sowie eine spätere sortenreine Wiederverwer- tung von Baumaterialien wichtig. So setzt das Tiefbauamt im Strassenbau bereits wo immer möglich Recyclingbaustoffe ein. Auch bei Kunstbauten wird bei nicht tragenden Strukturen Recyclingbeton eingesetzt. Ein Augenmerk liegt zudem auf einer langlebigen, nachhaltigen und unterhaltsarmen Materialisierung der Tiefbauten.
Zweitens schreibt das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) im Hochbau seit bald 30 Jahren die Systemtrennung vor. Tragende Bauteile in Gebäuden müssen somit von den tech- nischen Installationen getrennt sein. Damit ist sowohl der Umbau wie auch der Rückbau ein- facher zu bewerkstelligen. Weiter ist vorgegeben, dass Gebäude nutzungsflexibel zu projek- tieren sind. Dies bedeutet, dass Gebäude so geplant werden, dass zu einem späteren Zeit- punkt der Nutzungszweck ohne Rückbau oder Umbau angepasst werden kann. Weiter werden beispielsweise Provisorien möglichst modular erstellt, sodass sie nach einem Ersteinsatz wei- terverwendet werden können. Zudem gestaltet sich der Rückbau und die Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen bei modular konzipierten Gebäuden einfacher.
2. Gibt es von kantonseigenen Bauten im Sinne der «urbanen Mine» ein Bauteil-Inventar, das aufzeigt, welche Bauteile bei einem Abbruch wieder- oder weiterverwendet werden können?
Zirkuläres Bauen basiert auf der Idee, dass der Bestand das Materiallager darstellt und künf- tig erstellte Gebäude dieses Lager alimentieren. Aktuell fehlen die Daten, um ein Bauteil-In- ventar von kantonseigenen Bauten zu errichten. Diese komplexen Daten über das gesamte Immobilienportfolio zu erheben, wäre beim bestehenden Umfang enorm aufwändig und nicht zielführend. Denn ein grosser Teil der kantonalen Bauten sind geschützt oder erhalt enswert. Hier besteht deshalb bereits die etablierte Praxis, wiederverwendbare Bauteile von histori- schen Bauten dem Teilelager der kantonalen Denkmalpflege zu übergeben und sie so wie- derzuverwenden.
3. Wäre der Kanton bereit, Lagerflächen zur Überbrückung der Zeit zwischen Ausbau und Ein- bau von Bauteilen zur Verfügung zu stellen?
Strategie Nachhaltig bauen und bewirtschaften
Die Übergabe von Bauteilen von einer früheren zu einer neuen Nutzung soll zeitlich mög- lichst nahtlos gewährleistet werden. Basierend auf dem oben beschriebenen Grundsatz, dass der Bestand als Lager dient, kann sich der Regierungsrat deshalb primär vorstellen, im Einzelfall bei Bedarf punktuelle Lagermöglichkeiten zu prüfen. Im für das Ansinnen wichtigen Bereich der Denkmalpflege besteht heute bereits eine etablierte Zusammenarbeit zwischen dem AGG und der kantonalen Denkmalpflege. Hier werden – wo ein nahtloser Übergang nicht sichergestellt ist – Bauteile bereits zwischengelagert.
Die Bereitstellung von Lagerflächen für Dritte (Privatwirtschaft) ist indes keine Kantonsauf- gabe.
Verteiler ‒ Grosser Rat