I 095-2024 de Meuron (Thun, GRÜNE) Die UPD in der Krise: Welche Rolle spielte der Kanton? Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 095-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.139
Eingereicht am: 02.05.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Hilty Haller (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Schild (Bern, GLP) de Meuron (Thun, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1052/2024 vom 23. Oktober 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Die UPD in der Krise: Welche Rolle spielte der Kanton?
Die UPD sind ein Universitätsspital und das Kompetenzzentrum für Psychiatrie und Psychothe- rapie des Kantons Bern und angrenzender Kantone. Die UPD erbringen im ambulanten, teilsta- tionären und stationären Bereich wertvolle Pflege, Diagnostik und Behandlungen für ihre Patien- tinnen und Patienten. Eine gut funktionierende psychiatrische Versorgung ist für die Bevölke- rung des Kanton Bern unerlässlich.
Nun war den Medien zu entnehmen, dass die UPD im Rechnungsjahr 2023 einen Verlust von 21,9 Mio. Franken zu verzeichnen haben und dass der gesamte Verwaltungsrat zurücktritt. Mit dem Verzicht auf eine Wiederwahl an der diesjährigen Generalversammlung und dem Rücktritt des Vorsitzenden der Geschäftsleitung nimmt die gesamte oberste Führungsebene den Hut. Damit dürften die UPD in ihrer derzeitigen Lage vor zusätzliche Herausforderungen gestellt wer- den.
Die UPD sind nicht erst seit gestern in finanziellen Schwierigkeiten: Bereits seit 2021 wurde in Geschäftsberichten auf die finanzielle Problematik hingewiesen – und es darf davon ausgegan- gen werden, dass der Regierungsrat informiert wurde.
Im Februar 2024 folgte die Berichterstattung über ein schmerzhaftes Sparprogramm der UPD, was zur Folge hat, dass u. a. das Freizeitzentrum Metro und die Holzwerkstatt geschlossen werden und das sogenannte Recovery College Bern keine finanzielle und personelle Unterstüt- zung mehr erhalten soll. Ebenso fallen Stellen im Sozialdienst weg, insgesamt sind 25 Perso- nen betroffen. Laut UPD kam es insbesondere wegen fehlender finanzieller Unterstützung durch den Kanton zu den Schliessungen. Diese Massnahmen wurden von den Berufsverbänden und
Gesundheitsorganisationen stark kritisiert. Mit der Streichung dieser Angebote drohe ein weite- rer, einschneidender Qualitätsverlust. Zudem dürfte diese Sparmassnahme zur Folge haben, dass Betroffene mehr Hilfe von Klinken benötigen und so wieder höhere Kosten verursachen. Ein Liquiditätsrisiko und gleichzeitig ein Abgang der gesamten obersten Führungsebene dürfte die Probleme weiter akzentuieren, weshalb jetzt rasche und nachhaltige Lösungen gefragt sind. Denkbar sind beispielsweise Kredite zur Überbrückung, beschleunigte Restrukturierung, Tarif- anpassung (Festsetzungsverfahren), Erhöhung des Eigenkapitals sowie die zeitnahe Genehmi- gung für die Fusion der UPD mit dem PZM.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Seit wann hat der Regierungsrat Kenntnis von der prekären finanziellen Situation der UPD?
2. Im vermuteten Wissen der finanziellen Schieflage stellt sich die Frage, welche nachhaltigen Lösungen (z. B. Tarifanpassungen) der Regierungsrat vorgeschlagen hat?
3. Wie kann die finanzielle Lage nun stabilisiert werden, ohne die de facto operative Unabhän- gigkeit der UPD einzuschränken?
4. Wie erklärt sich punkto Zusammenarbeit, dass zum selben Zeitpunkt der Kommunikation seitens der UPD der Kanton bereits einen neuen Verwaltungsratspräsidenten zur Wahl vor- schlägt und kommuniziert?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat mit dem heutigen Wissen und den Entwicklungen auch im Spitalwesen den damaligen Entscheid, die Psychiatrie auszulagern?
Antwort des Regierungsrates
Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) AG ist mit verschiedenen Herausforderun- gen konfrontiert. Seit einiger Zeit kämpft die UPD AG mit finanziellen Schwierigkeiten, die sich im Jahr 2023 akzentuiert haben und hauptsächlich aufgrund gestiegener Kosten, insbesondere im Personalbereich, und auf nicht kostendeckende Tarife zurückzuführen sind. Die Erfolgsrechnung der UPD AG weist fürs Jahr 2023 bei einem Umsatz von rund 180 Millionen Franken (+6,4 Mio.) ein Betriebsergebnis von -22,2 Millionen Franken (Vorjahr -2,6 Mio.) aus – bei einer Erhöhung des Personalaufwands um +22,3 Millionen Franken (und des übrigen Aufwands von +3,7 Mio.).
Nach dem Rücktritt des gesamten Verwaltungsrates Mitte Juni 2024 aufgrund strategischer Dif- ferenzen hat der Kanton Bern mit der Neubesetzung und -ausrichtung des Verwaltungsrates der UPD AG und der Wahl von Dr. Christoph Egger zum Verwaltungsratspräsidenten eine neue Füh- rung gewählt. Per 1. Juli 2024 hat der Verwaltungsrat der UPD AG Josef Müller als neuen CEO der UPD AG angestellt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die neue Führung, unterstützt durch den Kanton, die Sanierung der Gesellschaft einleiten und die bestehenden Herausforde- rungen angehen und so die psychiatrische Versorgung für die Berner Bevölkerung sichern kann.
Es ist überdies zu präzisieren, dass die im Februar 2024 kommunizierten Angebotsstreichungen auf einen Entscheid der UPD AG zurückzuführen waren und nicht mit Sparmassnahmen des Kantons begründet waren. Überdies hat die UPD AG inzwischen einen Teil dieser Massnahmen zurückgenommen.
1. Seit wann hat der Regierungsrat Kenntnis von der prekären finanziellen Situation der UPD?
Die wirtschaftliche Situation der UPD AG und deren Entwicklung wird von der GSI genau beo- bachtet - war doch beispielsweise die EBITDA-Marge seit einigen Jahren nicht ausreichend -
und der Regierungsrat wird jährlich z. B. im Rahmen der Beschlussfassung bezüglich Anträge des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Entwicklung informiert.
Der Regierungsrat wurde schliesslich im Oktober 2023, durch Weiterleitung eines Antrags der UPD AG um Unterstützung zur Liquiditätssicherung über die Notwendigkeit zur Stützung der Li- quidität informiert. Dies nachdem noch im Sommer 2023 seitens UPD AG versichert worden war, dass die Liquidität zumindest noch für ein Jahr gesichert sei.
Seither behandelte der Regierungsrat die wirtschaftliche Situation der UPD AG und deren stra- tegische Ausrichtung an zahlreichen Sitzungen.
2. Im vermuteten Wissen der finanziellen Schieflage stellt sich die Frage, welche nachhaltigen Lösungen (z. B. Tarifanpassungen) der Regierungsrat vorgeschlagen hat?
Kurzfristig konnte die Liquidität der UPD AG mittels ausserordentlicher Amortisation eines an den Kanton Bern gewährten Darlehens im Frühjahr 2024 gestützt werden, dies konform mit dem am 29. November 2016 abgeschlossenen Darlehensvertrag, mit welchem die Kapitalisierungs- entscheide des Grossen Rats anlässlich der Verselbständigung der UPD AG vollzogen wurden.
Anfang März 2024 beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat dann einen Rahmenkredit von 100 Millionen Franken zur Liquiditätssicherung der Listenspitäler mittels Darlehen und Bürgschaften. Der Grosse Rat hat dem Kredit in der Sommersession 2024 mit Auflagen zuge- stimmt. Der Beschluss untersteht dem Referendum.
Um die Liquidität sicherzustellen, bis die Referendumsfrist abgelaufen ist und Darlehen und Bürgschaften auf Basis des erwähnten Rahmenkredits gewährt werden können, stützen die Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben die Liquidität der UPD AG (GSI: Aufschub Endabrechnung für diverse Leistungen 2018-2022, vorgezogene Abgeltung Normkosten, Vorbe- zug von Beiträgen; BKD: Vorbezug von Beiträgen).
Tarifverhandlungen liegen in der Verantwortung der Tarifpartner, d.h. (der Verbände) der Versi- cherer und (der Verbände) der Leistungserbringer und erfolgen ohne ein Mitwirken des Kan- tons. Der Kanton ist lediglich für die Genehmigung von Tarifverträgen und – im Fall des Schei- terns von Verhandlungen – für die Tariffestsetzung zuständig. Der Regierungsrat genehmigt grundsätzlich, in Anwendung des Prinzips des Verhandlungsprimats, einerseits vereinbarte Ta- rife und leitet andererseits ein Festsetzungsverfahren nur auf Ersuchen der Parteien ein. Tarif- festsetzungsverfahren sind aufwändig, kompliziert und die Festsetzung der Höhe des Tarifs folgt bestimmten Regeln. Zudem werden Festsetzungen regelmässig angefochten.
Durch die Festlegung von Arbeitstarifen, ermöglicht die GSI aber den Leistungserbringern, wel- che keine gültigen Tarifverträge haben, abzurechnen.
Überdies unterstützt die GSI die Führung der UPD AG und den von der UPD AG eingesetzten Krisenstab bei der Lösungssuche.
3. Wie kann die finanzielle Lage nun stabilisiert werden, ohne die de facto operative Unabhän- gigkeit der UPD einzuschränken?
Wie in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, wurde - um die finanzielle Sicherung der UPD AG und die Liquiditätssicherung der Listenspitäler generell stützen zu können - in der Sommerses- sion 2024 ein Rahmenkredit 2024 - 2028 in der Höhe von 100 Millionen Franken verabschiedet.
Ein entsprechender Antrag der UPD AG wurde der GSI übermittelt und konnte am 16. Oktober 2024 durch den Regierungsrat genehmigt werden.
Gemäss der Auffassung des Regierungsrats und – ausgehend von den Auflagen des Grossen Rats zum entsprechenden Rahmenkredit – auch gemäss dem politischen Willen des Grossen Rats wird die betriebliche Autonomie der Spitalgesellschaften eingeschränkt, wenn eine zusätz- liche Subventionierung durch den Kanton erfolgen muss. So hat denn der Kanton sicherzustel- len, dass die gewährten Subventionen zweckkonform verwendet werden (vgl. sinngemäss Art. 6 StBG). Durch die UPD AG sind aber auch weitere Ergebnisverbesserungsmassnahmen zu ent- wickeln und umzusetzen. Die GSI lässt sich von der UPD AG hierüber laufend informieren.
Parallel dazu wird das Fusionsprojekt zwischen der UPD AG und der Psychiatriezentrum Münsingen AG (PZM AG) weiter analysiert und eine zukunftsträchtige Lösung für die Psychiat- rieversorgung im Kanton Bern entwickelt. Die Überprüfung der Pläne beider Unternehmen durch den Regierungsrat hat Mängel aufgezeigt, so dass Anpassungen vorgenommen werden müs- sen. Am 19. September 2024 haben der Kanton Bern, PZM AG und UPD AG über ihre nächsten konkreten Schritte im Rahmen einer Medienmitteilung orientiert; namentlich über eine anste- hende Machbarkeitsstudie.
Ziel ist es, die UPD AG auf eine solide finanzielle Basis zu stellen und die Versorgung zielge- richtet und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung der Restrukturierung wird mög- licherweise ein neues Kreditgeschäft zu erarbeiten sein.
4. Wie erklärt sich punkto Zusammenarbeit, dass zum selben Zeitpunkt der Kommunikation seitens der UPD der Kanton bereits einen neuen Verwaltungsratspräsidenten zur Wahl vor- schlägt und kommuniziert?
In Zusammenhang mit dem sich konkretisierenden Zusammenschlussprojekt sowie der finanzi- ellen Situation der UPD AG war die strategische Führung der UPD AG wiederholt Thema im Re- gierungsrat. In einer Aussprache im Januar 2024 zum weiteren Vorgehen bezüglich des Zusam- menschlusses sprach sich der Regierungsrat für eine rasche Einsetzung eines «ähnlichen Ver- waltungsrats» in den beiden Gesellschaften PZM AG und UPD AG aus. Herrn Dr. Christoph Eg- ger wurde im März 2024 als Verwaltungsratspräsident der UPD AG designiert. Die Wahl sollte anlässlich der ordentlichen Generalversammlungen im Juni 2024 erfolgen. An einer weiteren Aussprache diskutierte der Regierungsrat zudem die Frage der Wiederwahl bzw. Neubesetzung der übrigen Mitglieder der beiden Verwaltungsräte. Mit diesen Entscheiden schuf der Regierungsrat eine Differenz zu den Anträgen der Verwal- tungsräte der UPD AG und der PZM AG, die eine Angleichung der beiden Verwaltungsräte durch die Wahl des jeweiligen Verwaltungsratspräsidenten ins Vizepräsidium des anderen Ver- waltungsrates beantragten. In der Folge informierten die Mitglieder des Verwaltungsrats der UPD AG den Direktor der GSI mit Schreiben vom 18. April 2024, welches dem Regierungsrat am 24. April 2024 zur Kenntnis gebracht wurde, dass sie an der Generalversammlung vom Juni 2024 nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen. Danach führte der designierte Verwaltungsratspräsident, Herr Dr. Christoph Egger, zahlreiche Gespräche zur Entwicklung eines Vorschlags für die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der UPD AG und der PZM AG. Die GSI unterstützte diesen Vorschlag und unterbreitete diesen dem Regierungsrat. Dieser wählte in der Folge folgende Personen in den Verwaltungsrat der UPD AG:
- Herr Dr. Christoph Egger,
- Herr Dr. Jean-Marc Lüthi,
- Frau Marie-Theres Caratsch,
- Herr Thomas Keller,
- Herr Simon Meier,
- Frau Tessa Müller,
- Frau Prof. Virginia Richter (von Amtes wegen),
- Frau Sarah Schläppi,
- Herr Prof. Erich Seifritz.
Herr Dr. Christoph Egger nimmt zudem auch im Verwaltungsrat der PZM AG Einsitz. Die strate- gische Führung der UPD AG und der PZM AG wurde damit identisch besetzt mit Ausnahme der unterschiedlichen Präsidien und der Wahl von Frau Prof. Virginia Richter von Amtes wegen und ausschliesslich in den Verwaltungsrat der UPD AG.
Die Ernennung des neuen Verwaltungsratspräsidenten ist demnach bereits im März 2024 er- folgt, normalerweise erfolgt eine Kommunikation zu den Wechseln im strategischen Führungsor- gan erst nach der Wahl an der Generalversammlung. Nachdem die UPD AG sich aber für eine Kommunikation bezüglich Nichtantreten des gesamten Verwaltungsrats zur Wiederwahl ent- schieden hat, musste der Kanton reagieren und aufzeigen, dass er eine Lösung parat hat, um der ansonsten bestehenden Verunsicherung entgegenzuwirken.
5. Wie beurteilt der Regierungsrat mit dem heutigen Wissen und den Entwicklungen auch im Spitalwesen den damaligen Entscheid, die Psychiatrie auszulagern?
Die Umsetzung des Entscheids des Grossen Rats betreffend Auslagerung der kantonalen psy- chiatrischen Kliniken per 1. Januar 2017 wurde intensiv geprüft und gut vorbereitet. Wichtige Aspekte der Finanzierung, der Effizienz und Flexibilität und der Innovations- und Wettbewerbs- fähigkeit, die sich durch die Verselbständigung der psychiatrischen Kliniken bieten würden, wur- den berücksichtigt. Durch eine Privatisierung profitierten die psychiatrischen Kliniken von ra- scheren Entscheidungen z. B. betreffend Investitionen und mehr Spielraum für die Anpassung an Entwicklungen im Umfeld.
Die Herausforderungen der Psychiatrien wären nicht geringer, wenn diese weiter als Einheiten der Verwaltung geführt würden, auch wenn gewisse Risiken und Aufwände im Rahmen des Verselbstständigungsprozesses wohl unterschätzt wurden (z. B. im Zusammenhang mit dem Aufbau von IT-Infrastrukturen und HR-Prozessen).
Verteiler ‒ Grosser Rat