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I 002-2024 Leuenberger (Uettligen, EVP) Sozialhilfe Kanton Bern: Armut oder armutsbetroffene Menschen bekämpfen? Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 002-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.6

Eingereicht am: 23.01.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Leuenberger (Uettligen, EVP) (Sprecher/in) von Bergen (Uetendorf, EVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 623/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sozialhilfe Kanton Bern: Armut oder armutsbetroffene Menschen bekämpfen?

Gemäss Synthesebericht «Sozial- und Armutsberichterstattung in den Kantonen»1 hat der Kan- ton Bern im Jahr 2015 den letzten Armuts- und Sozialbericht publiziert (S. 5) und will den nächsten Bericht erst nach der Revision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) verfassen (S. 50). In der Zwischenzeit wurden Zahlen zur Sozialhilfe quantitativ ausgewertet und unter dem Titel «Berichterstattung Wirtschaftliche Hilfe» publiziert. Eine umfassendere Be- richterstattung zum Thema Armut soll gemäss Antwort des Regierungsrates auf die Motion 040- 2019 «Es braucht einen neuen Sozialbericht zur Bekämpfung der Armut!» von Grossrat Gullotti erst nach der SHG-Revision erfolgen. Diese ist gemäss Geschäftsplanung Grosser Rat in den Jahren 2025/2026 vorgesehen, also mehr als zehn Jahre nach dem letzten Armuts- und Sozial- bericht.

In der Zwischenzeit hat die Schweiz die Corona-Pandemie durchlebt. Die Teuerung, die stei- genden Mietzinse sowie die Krankenkassenprämien belasten die privaten Haushaltsbudgets zu- nehmend.

Laut Caritas Schweiz steigt seit 2014 die Armut in der Schweiz kontinuierlich. Wo befindet sich der Kanton Bern und auf welche Fakten stützt er sich in seinem Handeln und dessen Zielset- zung?

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat immer noch der Ansicht, dass ein nächster Armuts- und Sozialbericht erst nach der SHG-Revision in Auftrag gegeben werden soll? Falls ja, auf welche wissen- schaftlichen Grundlagen stützt er sich dabei?

Neukomm, Sarah (2023): Sozial- und Armutsberichterstattung in den Kantonen. Synthesebericht. Im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen. Zürich: Neukomm Impacts.

2. Werden sich zukünftige Berichte zur Armut im Kanton Bern auf die Studie der BFH in Zu- sammenarbeit mit Caritas (2020) «Armutsmonitoring für die Schweiz: Modellvorhaben am Beispiel des Kantons Bern» stützen? Falls nein, warum nicht?

3. Hat der Regierungsrat Kenntnis von den «BKSE-Positionspapieren zu sozialpolitischen Themen»? Falls ja, inwieweit sind ihm die Positionspapiere bei der Erarbeitung der SHG- Revision dienlich?

4. Die soziale Integration ist in der Sozialhilfe eine wichtige Voraussetzung für die berufliche Integration. Wie wird sichergestellt, dass in der Entwicklung der BIAS-Angebote die vorbe- reitenden Massnahmen (soziale Integration, Training von Schlüsselqualifikationen usw.) zur beruflichen Integration in ausreichendem Mass zu Verfügung stehen?

5. Die GSI beabsichtigt, für das Fallrevisorat neue Mindestanforderungen an die Sozialdienste zu stellen, und in den vergangenen Jahren haben die administrativen Aufgabenbereiche zugenommen. Der Umfang der Abgeltung der Fallarbeit (Fallpauschalen) wurde jedoch nicht angepasst. Welche Arbeitsinhalte in welcher Qualität sind mit den Fallpauschalen ab- gedeckt, und wie werden die gewachsenen Arbeitsinhalte und Mindestanforderungen in die Berechnung der Fallpauschalen einbezogen?

6. Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich und unverschuldet von Armut betroffen. Wie wird in der künftigen Armutspolitik sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst in das System Sozialhilfe geraten (Familienergänzungsleistungen, frühe Förde- rung, Bildung…)?

7. Wie soll die SHG-Revision genutzt werden, um gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse Armut im Kanton Bern zu bekämpfen?

Antwort des Regierungsrates

Die Interpellation nimmt Bezug auf die laufende Totalrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG), deren Inkrafttreten per 1. Oktober 2026 vorgesehen ist. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrati- onsdirektion (GSI) hat einen Entwurf der Gesetzesinhalte erarbeitet. Ein erstes Mitberichtsver- fahren hat im Frühling 2024 stattgefunden.

Zu den Fragen 1 und 2:

1. Ist der Regierungsrat immer noch der Ansicht, dass ein nächster Armuts- und Sozialbericht erst nach der SHG-Revision in Auftrag gegeben werden soll? Falls ja, auf welche wissen- schaftlichen Grundlagen stützt er sich dabei?

2. Werden sich zukünftige Berichte zur Armut im Kanton Bern auf die Studie der BFH in Zu- sammenarbeit mit Caritas (2020) «Armutsmonitoring für die Schweiz: Modellvorhaben am Beispiel des Kantons Bern» stützen? Falls nein, warum nicht? Der Grosse Rat hat in der Frühlingssession 2024 die Ziffern 1 und 2 der Motion 208-2023, Ruch (Bern, Grüne), Armut im Kanton Bern erfassen und bekämpfen, als Postulat angenom- men. Demzufolge wird die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) nun prüfen, ob alle zwei Jahre ein Armutsmonitoring im Sinn des von der Berner Fachhochschule erar- beiteten Modells erstellt und publiziert werden soll.

3. Hat der Regierungsrat Kenntnis von den «BKSE-Positionspapieren zu sozialpolitischen The- men»? Falls ja, inwieweit sind ihm die Positionspapiere bei der Erarbeitung der SHG-Revi- sion dienlich?

Die Positionspapiere der BKSE sind dem Regierungsrat bekannt. Sie haben allerdings nicht überall Berührungspunkte mit den Themen der SHG-Revision. Die Positionspapiere sind ohne Mitwirkung der GSI entstanden. Die inhaltlichen Positionen der BKSE und der GSI un- terscheiden sich teilweise. Der Fokus des Regierungsrats liegt klar auf der Wirkungsorien- tierung der Massnahmen im Sozialbereich. Die neuen Bestimmungen im SHG sollen die Qualität und die Einheitlichkeit des Sozialhilfevollzugs weiter verbessern, indem die Steue- rung und Aufsicht neu gedacht werden. Zudem wird mit der Einführung des Selbstbehalts- modells ein Anreizelement im Lastenausgleich Sozialhilfe geschaffen. Damit erfüllt die GSI unter anderem Forderungen aus diversen überwiesenen parlamentarischen Vorstössen. Diese strategische Ausrichtung entspricht somit einer Mehrheitsposition im Grossen Rat.

4. Die soziale Integration ist in der Sozialhilfe eine wichtige Voraussetzung für die berufliche Integration. Wie wird sichergestellt, dass in der Entwicklung der BIAS-Angebote die vorbe- reitenden Massnahmen (soziale Integration, Training von Schlüsselqualifikationen usw.) zur beruflichen Integration in ausreichendem Mass zu Verfügung stehen? Soziale Integration ist aus Sicht des Regierungsrats nicht die primäre Voraussetzung für das Gelingen der beruflichen Integration. Es ist umgekehrt: Ebenfalls sozial integriert ist, wer am Erwerbsleben teilnimmt. Die finanziellen Ressourcen des Kantons Bern sind begrenzt. Sie sollen deshalb schwerpunktmässig zur Förderung der Erwerbsintegration eingesetzt wer- den. Massnahmen zur sozialen Integration sind nur in gewissen Fällen und besonderen Le- benssituationen im Sinne einer Initialisierung nötig. Prioritäres Ziel muss die Erwerbsin- tegration sein.

5. Die GSI beabsichtigt, für das Fallrevisorat neue Mindestanforderungen an die Sozialdienste zu stellen, und in den vergangenen Jahren haben die administrativen Aufgabenbereiche zu- genommen. Der Umfang der Abgeltung der Fallarbeit (Fallpauschalen) wurde jedoch nicht angepasst. Welche Arbeitsinhalte in welcher Qualität sind mit den Fallpauschalen abge- deckt, und wie werden die gewachsenen Arbeitsinhalte und Mindestanforderungen in die Berechnung der Fallpauschalen einbezogen? Es handelt sich um Mindestanforderungen, die nicht neu sind. Die meisten Sozialdienste er- füllen diese schon heute. Die GSI strebt lediglich einen einheitlichen Vollzug an. Das Sozial- revisorat führt nicht zu Mehraufwand für die Sozialdienste. Finanziell wird es sogar tenden- ziell zu einer Entlastung kommen, da gewisse Kosten, beispielsweise für externe Revisio- nen, nicht mehr anfallen. Eine Erhöhung der Fallpauschale aufgrund der unveränderten Mindestanforderungen ist aus Sicht des Regierungsrats nicht angezeigt.

6. Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich und unverschuldet von Armut betroffen. Wie wird in der künftigen Armutspolitik sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst in das System Sozialhilfe geraten (Familienergänzungsleistungen, frühe Förderung, Bil- dung…)? Wachsen Kinder in Armut auf, vergrössert sich das Risiko, dass sie später selbst arm wer- den. Kinder benötigen deshalb ein Umfeld, das ihnen einen guten und gesunden Start ins Leben ermöglicht. Der Kanton Bern erbringt zahlreiche familienpolitische Leistungen in un- terschiedlichen Bereichen. Diese sind zentral, stehen jedoch stets unter dem Motto «Hilfe zur Selbsthilfe»2:  Finanzielle Leistungen: Sozialhilfe, Prämienverbilligung, Familienzulagen, Mutterschafts- entschädigung, Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, Stipendien, steuerliche Kin- derabzüge

Quelle: Familienbericht 2021 - Laufende Massnahmen und geplante Weiterentwicklung der Familienpolitik des Kantons Bern

 Rahmenbedingungen: Familienergänzende Kinderbetreuung / Betreuungsgutscheine,  Chancengleichheit – Bildung und Beratung: Frühe Förderung (Mütter-/Väterberatung, niederschwellige Elternbildung, Hausbesuchsprogramme, Familienportal etc.), Ehe- und Familienberatung, Offene Kinder- und Jugendarbeit (Förderung sozialer Partizipation und Integration), Erziehungs- und Berufsberatung  Prävention/Intervention: Gesundheitsförderung/Suchtprävention, Kindesschutzmassnah- men, besondere Förder- und Schutzleistungen, Interventionsstelle gegen häusliche Ge- walt, Frauenhäuser Die Einführung von Familienergänzungsleistungen wurde im Kanton Bern – aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten - mehrmals verworfen. Aufgrund der fehlenden Erwerbs- anreize ist zudem davon auszugehen, dass Familienergänzungsleistungen nur bedingt als sinnvolles Mittel anzusehen sind. 3

7. Wie soll die SHG-Revision genutzt werden, um gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse Armut im Kanton Bern zu bekämpfen? Ein Ziel der laufenden Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) ist die Modernisierung und wirkungsvollere Ausgestaltung der Sozialhilfe. Dies soll Ressourcen für die Intensivierung der Integrationsbemühungen der Sozialdienste freispielen. Die neuen Daten werden uns helfen, zielgerichtet Armut zu bekämpfen bzw. zu eruieren, wo allenfalls Handlungsbedarf besteht. Armutsbekämpfung muss aber breiter gefasst werden. Die Sozialhilfegesetzgebung greift nur für Personen, die bereits in Armut sind oder im Rahmen von präventiven Beratun- gen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Quelle: Familienbericht 2021 - Laufende Massnahmen und geplante Weiterentwicklung der Familienpolitik des Kantons Bern

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