I 056-2024 Patzen (Bern, GRÜNE) Pflegeplätze für Asylsuchende. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 056-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.77
Eingereicht am: 12.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Patzen (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Steiner (Boll, EVP) Weitere Unterschriften: 5
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 626/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Pflegeplätze für Asylsuchende
Für Menschen, die in der Schweiz Schutz suchen und Bedarf an Pflege haben, bestehen heute praktisch keine Angebote. Plätze in Pflegeheimen sind oft nicht so kurzfristig verfügbar , und die unsichere Situation erschwert die Suche nach einem passenden Angebot zusätzlich. Es braucht deshalb Unterkünfte, die für Menschen mit Pflegebedarf eingerichtet sind. Auch sind die Unter- künfte oft nicht hindernisfrei.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Angebote für betagte oder gesundheitlich angeschlagene, geflüchtete Menschen gibt es aktuell?
2. Wie viele und welche Unterkünfte sind aktuell hindernisfrei?
3. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es für Geflüchtete mit Pflegebedarf heute zu wenig Angebote gibt und die Unterbringung in den Kollektivunterkünften nicht geeignet ist?
4. Plant der Regierungsrat in der neuen Kollektivunterkunft im ehemaligen Tiefenauspital die Einrichtung einer Pflegestation für Geflüchtete? Sind hindernisfreie Unterkünfte geplant? Wenn nein: Sind andere Angebote in dem Bereich geplant?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat nimmt folgendermassen Stellung:
1. Welche Angebote für betagte oder gesundheitlich angeschlagene, geflüchtete Menschen gibt es aktuell? Alle Flüchtlinge und Asylsuchende unterstehen der Versicherungspflicht und sind im Erst- versorgermodell kollektiv versichert. Sie haben, wie die restliche Bevölkerung in der Schweiz, Anspruch auf die medizinischen (und psychiatrischen) Leistungen gemäss der ob- ligatorischen Krankenpflegeversicherung. Benötigt bspw. eine betagte Person Pflege, so können diese Leistungen von einer Spitex-Organisation vor Ort in der Kollektivunterkunft er- bracht werden. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut werden; die bestehenden Versorgungsstrukturen haben Vorrang. Zeigt sich beispielsweise, dass eine Person aufgrund ihres Alters und/oder Gesundheitszustands in einer Kollektivunterkunft nicht angemessen versorgt werden kann, sucht der zuständige regionale Partner nach ei- nem passenden Platz in einer dem Bedarf entsprechenden Institution, wie z. B. einem Pfle- geheim. Auch ist der Aufenthalt in einer Kollektivunterkunft zeitlich begrenzt. In der Zuständigkeit der regionalen Partner befinden sich aktuell rund 16 220 Personen, da- von leben knapp 3330 Personen in Kollektivunterkünften und rund 20 Personen sind in ei- nem Alters- und Pflegeheim untergebracht (Stand April 2024).
2. Wie viele und welche Unterkünfte sind aktuell hindernisfrei?
Aktuell (Stand April 2024) sind in den Kollektivunterkünften im Kanton Bern 125 hindernis- freie Zimmer verfügbar. Oft sind diese aufgrund der Grösse und der Stockbetten mit einer einzigen, in ihrer Mobilität eingeschränkten Person belegt (mit Ausnahme von Ehepartnerin- nen und -partnern sowie Familien). Teilweise befinden sich die Nasszellen ausserhalb der Zimmer. Auch gibt es Kollektivunterkünfte, in denen nur eine hindernisfreie Nasszelle vor- handen ist. Hindernisfreie Zimmer gibt es im französischsprachigen Kantonsteil in den Kollektivunter- künften in Sornetan, Prêles und Reconvilier, im deutschsprachigen Raum in Beatenberg, Muri, Oberhofen, Steffisburg, Sumiswald, Wilderswil, Worb und Zollikofen. Mit der Inbetrieb- nahme des ehemaligen Tiefenauspitals als Kollektivunterkunft werden ab Ende 2024 viele weitere hindernisfreie Zimmer mit einer guten Infrastruktur zur Verfügung stehen.
3. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es für Geflüchtete mit Pflegebedarf heute zu wenig Angebote gibt und die Unterbringung in den Kollektivunterkünften nicht geeignet ist? Nein, der Regierungsrat teilt diese Einschätzung nicht und verweist auf die Antwort zur ers- ten Frage: Ist die medizinische/pflegerische Versorgung einer Person in einer Kollektivunter- kunft nicht (mehr) möglich, so wird die betroffene Person in einer dem Bedarf entsprechen- den Institution untergebracht.
4. Plant der Regierungsrat in der neuen Kollektivunterkunft im ehemaligen Tiefenauspital die Einrichtung einer Pflegestation für Geflüchtete? Sind hindernisfreie Unterkünfte geplant? Wenn nein: Sind andere Angebote in dem Bereich geplant? Nein, der Aufbau einer Pflegestation im Tiefenauspital sowie von anderen Angeboten im Pflegebereich sind nicht geplant. Die bestehenden Versorgungsstrukturen werden als aus- reichend erachtet, um den Bedarf zu decken. Die im ehemaligen Spital Tiefenau geplante Kollektivunterkunft wird hindernisfrei sein und sich auch für Personen eignen, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt mobil sind.
Verteiler ‒ Grosser Rat