Amt für Wald und Naturgefahren. Rahmenkredit Schutzwaldpflege 2025–2028
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 793/2024 Datum RR-Sitzung: 14. August 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2024.WEU.1111 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Wald und Naturgefahren: Rahmenkredit Schutzwaldpflege 2025 - 2028
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit Beiträgen an die Schutzwaldpflege werden Gemeinden und Anlagebetreiber als sicherheits- verantwortliche Stellen unterstützt, um den Schutz von Siedlungen und Infrastruktur durch in- takte Schutzwälder bedarfsgerecht zu gewährleisten.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Rahmenkredit für Beiträge an die Schutzwaldpflege in den Jahren 2025 bis 2028 im Umfang von CHF 46 Millionen genehmigt. Der Kanton richtet die Beiträge bis zu diesem maximalen Betrag an die Trägerschaften aus, die die Massnahmen durchführen. Der zu beschliessende Rahmenkredit löst den Rahmenkredit Schutzwaldpflege 2022-2024 (RRB 314/2021; 2020.WEU.117) als bewährtes Instrument ab und wird mittels jährli- chen Ausführungsbeschlüssen freigegeben.
Der Kanton beteiligt sich an der Finanzierung voraussichtlich mit netto CHF 12.9 Mio., der Bund mit voraussichtlich CHF 33.1 Mio. im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung Wald. Die Bun- desbeteiligung ist Gegenstand der laufenden Programmverhandlung zwischen Bund und Kan- ton.
Der Rahmenkredit wird brutto beschlossen. Aufwand und Ertrag (Bundesbeiträge) sind entspre- chend in Budget und Aufgaben-/Finanzplanung eingestellt. Falls die Mitfinanzierung des Bun- des via NFA-Programmvereinbarung (PV-NFA) tiefer ausfällt als geplant, werden die im Budget zum Zeitpunkt der jährlichen Ausführungsbeschlüsse eingestellten Mittel massgebend sein (d.h. die Schutzwaldpflegeprogramme würden gekürzt und Massnahmen priorisiert in Schutzwälder mit hoher Wichtigkeit und hoher waldbaulicher Dringlichkeit).
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0); Art. 20, 35, 36 und 37 ‒ Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01); Art. 38 und 40 ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich Schutzwald 2020 - 2024 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1) ‒ Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG 921.11); Art. 9, 28, 32, 35 bis 37 ‒ Kantonale Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (KWaV; BSG 921.111); Art. 13, 43 und 45 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0); Art. 28, 30 Abs. 1, 31, 32 und
‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1); Art. 25, 28 und 36
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
‒ Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27, 30 Abs. 1, 31, 32 und 34 FHG
4. Massgebende Kreditsumme
Der vorliegende Rahmenkredit umfasst die Beiträge für Schutzwaldpflegemassnahmen der Jahre 2025 - 2028, mit massgebendem Aufwand von CHF 46 Mio. Die voraussichtlichen Netto- kosten seitens Kanton von CHF 12.9 Mio. ergeben sich nach Abzug der angestrebten Bundes- beteiligung über die PV-NFA gemäss nachfolgender Herleitung:
Massgebliche Kreditsumme Kantonsbeiträge brutto unter Vorbehalt CHF 46 000 000 der Mitfinanzierung Bund und des kantonalen Budgets
Abzüglich der voraussichtlichen Bundesbeiträge aus der PV-NFA CHF - 33 100 000
Voraussichtliche Kostenbeteiligung Kanton gemäss Finanzplan CHF 12 900 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Der zu genehmigende Verpflichtungskredit (Rahmenkredit) wird voraussichtlich durch folgende Zahlungen abgelöst:
Jahr Bruttokosten Beitrag Bund, Nettokosten in Verhandlung voraussichtlich
2025 CHF 8 150 000 6 200 000 1 950 000
2026 CHF 11 700 000 8 700 000 3 000 000
2027 CHF 12 350 000 9 150 000 3 200 000
2028 CHF 12 500 000 9 050 000 3 450 000
Total CHF 46 000 000 33 100 000 12 900 000
Kontierung: 363200 Beiträge an Gemeinden und Gemeindezweckverbände 363500 Beiträge an private Unternehmungen 463000 Beiträge vom Bund (Erlös Staatsbeiträge) 469010 Beiträge von Institutionen + Organisationen mit Betriebsbeitrags- bzw. Defizitbeitragscharakter Produktgruppe: Wald und Naturgefahren (4435000000) Teilprodukt: Wald (4435010000)
Im Finanzplan 2025 - 2028 sind Staatsbeiträge für die geplante Schutzwaldpflege im Umfang von netto CHF 12.9 Mio. enthalten. Der vorliegende Beschluss führt somit unter Vorbehalt der
entsprechenden voraussichtlichen Bundesbeteiligung zu keinem Nettomehrbedarf für die Jahre 2025 - 2028.
Für das Jahr 2025 fallen die Bruttokosten des vorliegenden Rahmenkredits um ungefähr ein Drittel tiefer aus als in den nachfolgenden Jahren. Grund dafür ist, dass ein Teil der Beiträge aus der Nacherfüllung des vorangehenden Rahmenkredits für die Jahre 2022-2024 gedeckt wird. Bei der Nachfinanzierung handelt es sich um spätere Mittelablösungen aus einem beste- henden Ausführungsbeschluss.
6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Or- gan
Zuständig für die Mittelverwendung im Sinne von Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG ist die Wirtschafts-, Energie-, und Umweltdirektion. Sie entscheidet über die jährlichen Ausführungsbeschlüsse und eine allfällige Verlängerung der Laufzeit des Rahmenkredits.
7. Begründung
Mit dieser Vorlage wird die bewährte Förderung der Schutzwaldpflege fortgeführt. Der Rahmen- kredit legt die Schutzwaldpflegebeiträge für den Zeitraum 2025 - 2028 mit einem Maximalbetrag verbindlich fest. Die Höhe des Rahmenkredits berücksichtigt die Schutzwaldfläche, die gepflegt werden muss, um Siedlungen und Verkehrswege vor Naturgefahren zu schützen und das Risiko zukünftiger Massnahmendefizite bezüglich der Schutzleistung der Berner Wälder zu minimieren.
8. Finanzreferendum
Der Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilagen ‒ Vortrag