Eurovision Song Contest 2025; Objektkredit; Entscheid SRG und Rückzug des Geschäfts
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 756/2024 14. August 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Eurovision Song Contest 2025; Objektkredit; Entscheid SRG und Rückzug des Geschäfts
Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, sehr geehrte Mitglieder des Büros des Grossen Rats
Der Steuerungsausschuss der SRG entschied am 18. Juli 2024, dass die beiden Städte Ba- sel und Genf in die engere Auswahl für die Austragung des Eurovision Song Contests 2025 kommen, Bern/Biel und Zürich sind damit ausgeschieden. Der Entscheid wurde am 19. Juli 2024 durch die SRG öffentlich kommuniziert und fand eine breites Medienecho.
Im Debriefing der SRG für Bern/Biel, welches ebenfalls am 19. Juli 2024 stattfand, und an dem die Stadtpräsidenten von Bern und Biel, der CEO der Bernexpo AG und der General- sekretär der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern teilnahmen, wurde seitens der SRG betont, dass Bern ein sehr gutes Dossier eingereicht habe. Auch die Präsentation des Dossiers und die Visite vor Ort wurden sehr gelobt. Diesbezüglich hat die SRG keine Punkte genannt, die hätten anders oder besser gemacht werden können, Bern wäre auch aus Sicht der SRG sehr gut in der Lage gewesen, diese Veranstaltung durchzu- führen.
In Bezug auf die Mediendarstellungen zu den Kosten der Planung, Organisation und Durch- führung des Anlasses sowie zur Gewährleistung der Sicherheit, teilten die Vertreter der SRG die Ansicht, dass die mediale Berichterstattung insgesamt unpräzis war und insbesondere nicht berücksichtigte, dass in Bern/Biel im Rahmen einer transparenten Bruttokostenbe- trachtung auch die Einnahmeverzichte für die Kantonspolizei (20 Millionen Franken) und die Eigenleistungen der privaten Veranstalter (knapp 5 Millionen Franken) mitberücksichtigt wur- den. Insgesamt ist an allen Standorten mit Kosten in einer ähnlichen Grössenordnung wie in Bern zu rechnen und dies hält auch einem internationalen Vergleich Stand. Der Staats- haushalt des Kantons Bern wäre unter Einrechnung von Reserven (25% bei der Sicherheit und 15% bei der Planung, Organisation und Durchführung des Anlasses) mit maximal gut 9 Millionen Franken belastet worden und nicht mit 30 Millionen Franken, wie im Zusammen- hang mit den Referendumsdrohungen erwähnt wurde.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.07.2024 I Version: 4 I Dok.-Nr.: 290497 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2386 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Es waren gemäss der SRG vor allem zwei Gründe massgebend, die zum Ausscheiden von Bern/Biel geführt haben. Zum einen wollte die SRG den Eurovision Song Contest nicht als erstes grosses Event in der neuen Festhalle durchführen, sie sah darin ein zu grosses Ri- siko. Zweitens waren die Risiken, dass ein Referendum gegen die Kreditbeschlüsse zu- stande kommen würde, höher als in Basel oder Genf.
Der Regierungsrat zieht aufgrund des Entscheids der SRG das Geschäft «Eurovision Song Contest 2025; Objektkredit» zurück und bittet das Büro, dieses von der Traktandenliste der Herbstsession 2024 zu streichen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass er unter grossem Zeitdruck dank ausgezeichneter Zu- sammenarbeit mit den beiden Städten und der Bernexpo AG ein sehr gutes Bewerbungs- dossier eingereicht und damit den Standort Bern für kommende andere nationale und inter- nationale Veranstaltungen sehr gut positioniert hat.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
/ CÀ.LA.LA. Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Finanzkommission des Grossen Rats - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion — Finanzdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.07.2024 I Version: 6 I Dok.-Nr.: 1173085 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2386 2/2