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Amt für Wald und Naturgefahren: Beiträge des Kantons Bern an das Bildungszentrum Wald Lyss (Stiftung Interkantonale Försterschule Lyss). Objektkredit 2025–2028

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 204/2025 Datum RR-Sitzung: 26. Februar 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2024.WEU.3833 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Amt für Wald und Naturgefahren: Beiträge des Kantons Bern an das Bildungszentrum Wald Lyss (Stiftung Interkantonale Försterschule Lyss); Objektkredit 2025-2028

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Bildungszentrum Wald in Lyss ist eine überkantonale Stiftung, welche 1969 gegründet wurde und zu der heute die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Land- schaft, Aargau, Wallis, Neuenburg, Waadt, Jura sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft gehören. Der Bund verpflichtet die Kantone mit der Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV, SR 921.01) Art. 33 Abs. 1, für die höhere Berufsbildung der Försterinnen und Förster zu sorgen und die dafür notwendigen höheren Fachschulen zu führen.

Am Bildungszentrum Wald werden eidgenössisch diplomierte Förster und Försterinnen HF aus- gebildet, welche u.a. die Führung von Forstrevieren übernehmen. Im Dezember 2024 verfügt der Kanton Bern über 63 Forstreviere.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die jährlichen Beiträge für den Anteil des Kantons Bern an den Betriebskosten der Schule sowie an die beiden Fachstellen für Waldbau und Forstliche Bautechnik für die Jahre 2025-2028 wie folgt bewilligt:

Beiträge des Kantons Bern an das Bildungszentrum und Kreditbeschluss für die beiden Fachstellen pro Jahr die Jahre 2025-2028 Trägerbeitrag an das Bildungszentrum Wald CHF/Jahr 160 000 Beitrag an die Fachstelle Waldbau CHF/Jahr 20 000 Beitrag an die Fachstelle Forstliche Bautechnik CHF/Jahr 10 000 Reserve 10 000 Total 200 000

Die obenstehenden Beiträge basieren auf dem Finanzierungsschlüssel zwischen den Träger- kantonen der Stiftung Interkantonale Försterschule Lyss, genehmigt durch den Stiftungsrat am 21. November 2024. Die Kantone sind als Stifter zur anteilsmässigen Restkostenfinanzierung der Stiftung verpflichtet. Die Beiträge der Trägerkantone mussten nicht erhöht werden. Die Aus- gaben des Kantons Bern entsprechen damit dem Finanzierungsrahmen der Jahre 2021-2024 (vgl. RRB 246/2021). In diesem Zeitraum lagen die tatsächlichen Zahlungen des AWN an das BZW Lyss inkl. der beiden aufgeführten Fachstellen bei insgesamt 181 879.90 Franken.

Im Jahr 2026 findet der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura statt, was sich auf den Finanzierungsschlüssel ab 2026 auswirkt, da der Finanzierungsschlüssel auf Waldflä- che und Bevölkerungszahl basiert. Die finanzielle Auswirkung ist jedoch gering. Zusätzlich wird mit den angekündigten Anschlüssen von Genf und Basel-Stadt (via Basel-Landschaft) gerech- net. Im Finanzierungsschlüssel ist deshalb ab dem Jahr 2025 ein Trägerbeitrag für die Kantone Genf und Basel-Stadt eingerechnet. Im Gegenzug ist ab dem Jahr 2026 zu berücksichtigen, dass der Bundesbeitrag wegfallen könnte. Dieser entspricht in etwa den zu erwartenden höhe- ren Beiträgen der Kantone Genf und Basel-Stadt.

Die Beiträge im Bildungsbereich werden im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 22. März 2012 durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Bildungs- und Kulturdirektion ausgerichtet. Sie betragen für den aktuellen Jahrgang 2024/2025 (27 Studierende, davon fünf aus dem Kanton Bern) 147 000 Franken.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 33, 34 und 44 des Kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG 921.11) ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1) ‒ Stiftungsurkunde Försterschule Lyss vom 28. März 1969 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) Art. 21 ff ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) Art. 21 ff

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

‒ Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredites ‒ Gestützt auf Art. 28 und 30 Abs. 1 FHG handelt es sich um eine neue, wiederkehrende Aus- gabe

4. Massgebende Kreditsumme

Jährlicher Beitrag vom Kanton Bern gemäss festgelegtem Finanzierungsschlüssel zwischen den Trägerkantonen der Stiftung.

Massgebende Kreditsumme CHF 200 000

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Der genehmigte Verpflichtungskredit wird voraussichtlich durch folgende Zahlungen abgelöst: Rechnungsjahr: 2025 – 2028 jährlich CHF 200 000 Konto: 363100000 Beiträge an Kantone + Konkordate Profitcenter: Wald (4435010000) Produktgruppe: Wald (4435010000) Innenauftrag: BZW Lyss (433100109022) Beiträge an Fachstellen (433100109029)

Die Beiträge sind im Budget 2025 und Finanzplan 2026-2028 eingestellt.

6. Begründung

Zweck der Stiftung ist der Betrieb der interkantonalen Försterschule in Lyss, die der Aus- und Weiterbildung von Förstern und weiterem Forstpersonal dient im Verbund mit anderen Kanto- nen. Förster und Försterinnen sind wichtiges Fachpersonal, das die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, Gemeinden und Dritte in den Revieren zu Fragen der Walderhaltung und Waldbewirtschaftung berät, Forstbetriebe leitet oder weitere Funktionen zur Umsetzung der Waldgesetzgebung wahrnimmt. Das Bildungszentrum Wald führt zudem die beiden Fachstellen für Waldbau und für forstliche Bautechnik. Ziel der Fachstellen ist es, in den beiden Themenbereichen die praktische Erfah- rung zu sichern, den Wissenstransfer zu fördern sowie den aktuellen Kenntnisstand weiterzu- entwickeln.

Der Kanton Bern hat als Stiftungsmitglied und Trägerkanton dieser höheren Fachschule den entsprechenden Trägerschaftsbeitrag zu leisten. Es handelt sich um die Fortführung der bisheri- gen Finanzierung mit Beiträgen (vgl. RRB 246/2021).

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilage ‒ Stiftungsurkunde 1969 BZW Lyss ‒ Finanzierungsschlüssel 2025-2028

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