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Hochschulbildung; Interkantonale Universitätsvereinbarung; Beiträge an ausserkantonale Universitäten für Berner Studierende. Objektkredit 2026

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 372/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.3024 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Hochschulbildung; Interkantonale Universitätsvereinbarung; Beiträge an ausserkantonale Universitäten für Berner Studierende; Objektkredit 2026

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) verpflichtet sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für Berner Studierende an ausserkantonale Universitäten.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Interkantonale Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV; BSG 439.20-1); ‒ Regierungsratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (BSG 439.20); ‒ Artikel 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); ‒ Artikel 25, 27 und 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1).

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende und gebundene Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG).

4. Massgebende Kreditsumme

Prognostizierte IUV-Ausgaben 2026 CHF 37 300 000 Reserveposition von ca. 1% der Ausgaben CHF 380 000 Total Kreditsumme inklusive Reserve (gerundet) CHF 37 700 000

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Objektkredit für das Rechnungsjahr 2026 und ist dem Amt für Hoch- schulen wie folgt zu belasten:

Rechnungsjahr: 2026 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000 (Beiträge IUV)

Im Budget 2026 sind CHF 37 000 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich inner- halb der Produktgruppe Hochschulbildung kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tat- sächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausser- kantonale Universitäten sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhalten innerhalb der Pro- duktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüberschreitung für die Pro- duktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspiel- raum.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

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