Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge an ausserkantonale pädagogische Hochschulen für Berner Studierende. Objektkredit 2026
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 314/2026 Datum RR-Sitzung: 1. April 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.7021 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge an ausserkantonale pädagogische Hochschulen für Berner Studierende; Objektkredit 2026
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen pädagogi- schen Hochschulen (Fachhochschulen). Die einzelnen Beiträge belaufen sich für das Jahr 2026 voraussichtlich auf insgesamt rund CHF 6 200 000.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Grossratsbeschluss vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Inter- kantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21) ‒ Art. 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25, 27, 30 und 32 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene Ausgabe (Art. 30 Abs. 2 FHG). Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Gross- ratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantona- len Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
4. Massgebende Kreditsumme
Prognostizierte FHV-Ausgaben 2026 CHF 6 120 000 Reserveposition CHF 80 000 Total Kreditsumme (gerundet) inkl. Reserve CHF 6 200 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Objektkredit. Rechnungsjahr: 2026 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000 (Beiträge FHV PH)
Im Budget 2026 sind CHF 6 100 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich inner- halb der Produktgruppe Hochschulbildung vollständig kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausserkantonale Pädagogische Hochschulen sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhal- ten innerhalb der Produktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüber- schreitung für die Produktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspielraum.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber