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Verkehrsbetriebe Biel (VB); Kantonsbeitrag an die Erweiterung der Trolleybus-Fahrleitungsanlage

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 169/2025 Datum RR-Sitzung: 26. Februar 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.302 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Verkehrsbetriebe Biel (VB); Kantonsbeitrag an die Erweiterung der Trolleybus-Fahrleitungs- anlage

Erwägungen

1. Gegenstand

Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 7 383 000 an den Bau neuer Busfahrlei- tungen im Quartier Bözingen in Biel. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 2 461 000) am Gesamtbeitrag des Kantons.

Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 4 922 000.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung vom 16. Oktober 2024 über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV; SR 745.16) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722); verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»

3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rah- menkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.

4. Massgebende Kreditsumme

4.1 Kostenaufstellung

Grundstücke CHF 99 000

Bauwerke CHF 5 836 000 Umgebungsarbeiten, Reparaturen (nicht aktivierbare Kosten) CHF 313 000

Projektierung und Planung CHF 1 135 000

Gesamtkosten CHF 7 383 000

Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 7 383 000

./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 2 461 000

Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 4 922 000

Der Kanton Bern leistet CHF 7 070 000 an die aktivierbaren Investitionen als bedingt rückzahlbares Darlehen. Die nicht aktivierbaren Kosten in Höhe von CHF 313 000 werden à fonds perdu finan- ziert. Massgebend für die Aktivierungsfähigkeit ist die Verordnung über die Abgeltung und die Rech- nungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV; SR 745.16).

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit ge- mäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 564000000 Bedingt rückzahlbare Investitionsbeiträge öffentliche Unternehmen 2025 CHF 1016 000 2026 CHF 5 979 000 2027 CHF 75 000 363400706 À fonds perdu-Investitionsbeiträge 2025 CHF 2 000 2026 CHF 300 000 2027 CHF 11 000 Total CHF 7 383 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.

6. Stand des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2026»

Ende 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für die Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 140 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 83 832 118 noch offene Kreditsumme (Stand am 15.01.2025) CHF 56 167 882 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 7 383 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 48 784 882

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 7 383 000 7 070 000 313 000

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 4.9 4.9 In der GKIP 2024 eingestellt 4 4

Gegenüber der GKIP 2024 haben sich die Investitionskosten erhöht, weil sich herausgestellt hat, dass nicht nur die Fahrleitung, sondern auch die Stromversorgung ergänzt werden muss. Die feh- lenden Mittel werden innerhalb der GKIP kompensiert.

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen 7 070 000 20 353 500

Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Ab- schreibungsaufwand.

7.4 Weitere Folgekosten

Die aktivierbare Investition generiert Abschreibungen bei der VB, die über die Abgeltungen mitfi- nanziert werden. Eine Erhöhung der Nettoabgeltungen des Kantons zur Deckung der Folgekosten aus der Investition wird im Rahmen der Offertverhandlungen zu beurteilen sein. Dank des bedingt rückzahlbaren Darlehens können die Verkehrsbetriebe Biel Abschreibungsmittel generieren, die der Finanzierung von künftigen Investitionen dienen werden. Das macht das Unternehmen finanzi- ell unabhängiger.

8. Begründung

Die Verkehrsbetriebe Biel wollen ab 2030 sämtliche Stadtlinien elektrisch betreiben. Aus den Un- tersuchungen im Rahmen der Flottenstrategie ging hervor, dass die bestehende Fahrleitungsinfra- struktur die beste Grundlage für die Elektrifizierung der restlichen städtischen Dieselbuslinien ist. Sie kann optimal genutzt und kostenoptimiert erweitert werden.

Für den Betrieb der neuen Fahrzeuge muss das bestehende Fahrleitungsnetz in Biel Bözingen er- weitert werden. Insgesamt handelt es sich um eine Strecke von rund 2.3 km. Zudem ist eine zu- sätzliche Gleichrichterstation erforderlich, um die Netzstabilität gewährleisten zu können. Durch eine Anpassung der Linienführungen der Linien 1 und 2 wird der Investitionsbedarf minimiert. Die heutige Linie 1 ist bereits vollständig ausgerüstet, während die heutige Linie 2 noch kaum über Fahrleitungen verfügt.

Die Elektrifizierung ermöglicht den Einsatz von Batterie-Trolleybussen anstelle der bisherigen Die- selbusse. Damit leistet das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag an die Erreichung der ökologi- schen Ziele des Kantons und der Stadt Biel.

Für die Finanzierung von Anlagen, die ausschliesslich dem öffentlichen Verkehr dienen, ist der Kanton zuständig. Die Stadt Biel beteiligt sich nicht. Die Verkehrsbetriebe Biel ihrerseits finanzie- ren jedoch die Busbeschaffung.

Für das Gesamtprojekt hat der Bund Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm von CHF 1.82 Mio. zugesprochen. Sie wurden vollständig der Fahrzeugbeschaffung zugewiesen. Der Förderbei- trag reduziert die aktivierbaren Kosten der Busse und führt im Bestellverfahren zu tieferen Abgel- tungen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

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