Gemeinde Münchenbuchsee, Revitalisierung, Dorfbach, Chüerain; Kantonsbeiträge. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 530.0468/9)
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 358/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4327 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Münchenbuchsee, Revitalisierung Dorfbach und Mühlebach im Chüerain; Kantonsbeiträge, Verpflichtungskredit (530.0468 und 530.0469)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 669 920 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) sollen die Kantons- beiträge an das Wasserbauprojekt «Revitalisierung Dorfbach Münchenbuchsee» finanziert werden. Der Dorfbach und der Mühlebach werden im Gebiet «Chüerain» auf einer Länge von 385 m ausgedolt und revitalisiert. Zudem wird die Abflusskapazität bei Starkregen erhöht.
Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Gemeinde Münchenbuchsee.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, ‒ Programmvereinbarung von 11. Juni 2025 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ver- treten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programm - ziele im Bereich «Revitalisierungen» 2025–2028 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 36a ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff. ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Projekt CHF 1 240 000 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Anpassung Werkleitungen, Bewilligungen) – CHF 180 000 Beitragsberechtigte Kosten, anteilsmässig aufgeteilt wegen unterschiedlicher Beitragssätze CHF 1 060 000 Mühlebach 40 % CHF 424 000 Dorfbach 60 % CHF 636 000
Kantonsbeitrag Wasserbau 50 % (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) von CHF 1 060 000 CHF 530 000 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds 35 % für ökologische Leistungen am Mühlebach CHF 148 400 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds 45 % für ökologische Leistungen am Dorfbach CHF 286 200 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD CHF 76 320 Total Kantonsbeiträge, max. CHF 1 040 920 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Revitalisierungen» – CHF 371 000 Zu bewilligender Kredit CHF 669 920
zu Lasten Tiefbauamt CHF 159 000 zu Lasten Renaturierungsfonds / Amt für Landwirtschaft CHF 510 920 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 ff. FHaV und CHF 510 920 in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 Bst. a FHG.
Kantonsbeiträge Wasserbau bis CHF 2 Mio. sind gemäss Art. 37a Abs. 4 WBG in der delegierten Ausgabenkompetenz des Regierungsrats.
Neben dem Beitrag gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD an die Restkosten leistet der Kanton einen Beitrag aus dem Renaturierungsfonds für ökologische Leistungen nach den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen. Dieser zusätzliche Beitrag kann vorliegend ausgerichtet werden, weil die Massnahmen von erheblichem öffentlichem Interesse sind und im Renaturierungsfonds genügend Mittel vorhanden sind.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 3. Quartal 2025; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Produktgruppe Kanton Infrastrukturen
Programm und Programmziel Bund Revitalisierungen, PZ 2: Revitalisierungsprojekt, LI 2.1: Grund- beitrag
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget und im Finanzplan eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 363200000 Tiefbauamt, Betriebsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 2026 CHF 482 300 2027 CHF 482 300 15512 363200000 Renaturierungsfonds 2026 CHF 38 160 2027 CHF 38 160 Total CHF 1 040 920
Der Bundesbeitrag von CHF 371 000 wird über das Konto 4960 463000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Betriebsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
Der Beitrag von CHF 434 600 aus dem Renaturierungsfonds für zusätzliche ökologische Leistungen wird zusammen mit dem Kantonsbeitrag Wasserbau durch das TBA ausbezahlt. Dazu erfolgt eine interne Verrechnung (IV) aus dem Renaturierungsfonds über das Konto 15512 363200000 an das Konto 4960 49801000, Übertragung von Spezialfinanzierung an LR.
5. Begründung
Der Dorfbach und der Mühlebach werden im Gebiet «Chüerain» zwischen der Hofwilstrasse und dem Golfpark auf einer Länge von 385 m ausgedolt und revitalisiert. Zwischen dem östlichen Siedlungsrand von Münchenbuchsee und dem Golfpark verläuft der Dorfbach heute als eingedoltes Gewässer. Der Mühlebach seinerseits verläuft nach einem offengelegten Abschnitt durch die angrenzende Mühlebachsiedlung eingedolt weiter. Beide Bäche werden im Chüerain zusammengeführt und münden in den bereits offengelegten Abschnitt auf dem Areal des Golfparks. Die Gemeinde wird zudem in einem separaten Projekt entlang dem freigelegten Bach einen neuen Fussweg erstellen und wird damit eine attraktive Verbindung zum Naherholungsgebiet Golfpark schaffen.
Der Dorfbach entspringt auf dem ehemaligen Gemeindegebiet von Diemerswil und verläuft quer durch das Siedlungsgebiet von Münchenbuchsee. Der Mühlebach hingegen entspringt aus den Zuleitungen der Siedlungsentwässerung. Bei Starkregenereignissen hat die begrenzte Kapazität der bestehenden Leitungssysteme zu Wasserschäden im Bereich der Mühlebachsiedlung geführt. Durch die Offenlegung der beiden Bäche wird die Abflusskapazität erhöht, um weitere Schadensereignisse zu vermeiden.
Abbildung 1: Übersichtsplan (Quelle: Anwohnerinformation der Gemeinde)
Kurz vor der Einmündung des Dorfbachs in den bereits ausgedolten Golfpark wird ein mit Bachwasser gespiesener Amphibienweiher entstehen. Mit einem manuell gesteuerten Zu- und Ablauf kann garantiert werden, dass der Weiher zur Förderung der Kreuzkröte periodisch austrocknet. Die der Nutzen der Massnahmen für Natur und Landschaft wurde für die Massnahmen am Mühlebach als mittel eingestuft, für die Massnahmen am Dorfbach als gross.
Dadurch ergeben sich die folgenden Beitragssätze: ‒ 50 % Grundbeitrag Revitalisierung für beide Abschnitte ‒ 25 % Offenlegung eingedoltes Fliessgewässer LI 2.2a für beide Abschnitte ‒ 10 % für mittleren Nutzen für Natur Landschaft LI 2.3b für den Mühlebach ‒ 20 % für grossen Nutzen für Natur und Landschaft LI 2.3a für den Dorfbach
6. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und ermächtigt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbei- trag Wasserbau an die Gemeinde Münchenbuchsee zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion