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Tiefbauamt; Produktgruppe Infrastrukturen. Nachkredit 2024

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 98/2025 Datum RR-Sitzung: 12. Februar 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.443 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Tiefbauamt; Produktgruppe Infrastrukturen. Nachkredit 2024

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Sachaufwand und die Abschreibungen überschreiten die Budgetwerte um CHF 3,2 Mio. Auf der Ertragsseite unterschreiten im Transferertrag der Anteil aus den Treibstoffzolleinnahmen des Bundes sowie die Bundesbeiträge an Revitalisierungsmassnahmen und der Globalbeitrag des Bundes an die Schweizerischen Hauptstrassen um CHF 4,2 Mio. Trotz betrieblicher Mehrerträge kann das Tiefbau- amt diese hohen Ertragsausfälle und die Überschreitung im Sachaufwand und den Abschreibungen nicht vollständig kompensieren. Der Nachkredit beträgt schliesslich per Saldo CHF 5,5 Mio.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Ver- kehrsdirektion BVD (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); Art. 9 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 9

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Produktgruppe für die ein Nachkredit beantragt wird

Produktgruppe Infrastrukturen Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 68’960’356

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 74’500’673

Nachkredit 5’540’317

3.2 Produktgruppe, in der die Kompensation vorgesehen ist

Produktgruppe Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 310'796’938

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 281'979’734

Bereits erfolgte Kompensationen 2024 6'667’357

Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 22'149’847

Kompensation gemäss aktuellem Antrag 5’540’317

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2024 nach erfolgter Kompensation 16'609’530

4. Auswirkungen auf die Leistungen

Die Unterschreitung der Erfolgsrechnung des AÖV ist insbesondere auf tiefere Abgeltungen und tie- fere à-fonds-perdu Beiträge zurückzuführen. Der beantragte Nachkredit hat keine Auswirkungen auf die Leistungen.

5. Begründung

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 243 568 329 250 380 040 6 811 711

30 Personalaufwand 70 052 023 70 207 291 155 269

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 60 444 700 62 058 843 1 614 143

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 88 448 110 89 996 843 1 548 733

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0 159 017 159 017

36 Transferaufwand 20 088 596 19 732 792 -355 804

37 Durchlaufende Beiträge 3 000 000 5 462 977 2 462 977

39 Interne Verrechnungen 1 534 900 2 762 277 1 227 377

Betrieblicher Ertrag -175 038 973 -174 525 396 513 577

40 Fiskalertrag 0 0 0

41 Regalien und Konzessionen -1 675 000 -1 706 889 -31 889

42 Entgelte -7 699 600 -9 472 999 -1 773 399

43 Verschiedene Erträge -155 000 -2 406 574 -2 251 574

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung -870 000 0 870 000

46 Transferertrag -160 136 373 -153 685 683 6 689 617

47 Durchlaufende Beiträge -3 000 000 -5 462 977 -2 462 977

49 Interne Verrechnungen -1 503 000 -1 790 275 -287 275

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 68 529 356 75 854 644 7 325 288

34 Finanzaufwand 0 5 149 5 149

44 Finanzertrag -1 069 000 -1 709 820 -640 820

Ergebnis aus Finanzierung -1 069 000 -1 704 671 -635 671

Operatives Ergebnis 67 460 356 74 149 973 6 689 617

38 Ausserordentlicher Aufwand 1 500 000 350 700 -1 149 300

48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0

Ausserordentliches Ergebnis 1 500 000 350 700 -1 149 300

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 68 960 356 74 500 673 5 540 317 (Globalbudget)

Kommentierung:

Im Sachaufwand verursachten Aufräumarbeiten nach Unwettern (Brienz) und Dienstleistungen für die Zustandsuntersuchungen von Kunstbauten sowie höhere Einkaufspreise für Verbrauchsmaterial (Streusalz) den grössten Teil des Mehraufwands. Die ausserplanmässigen Abschreibungen waren aufgrund von Strassenabtretungen in Unterseen (Strassenabschnitt mit zwei Brücken) wesentlich hö- her als budgetiert.

Die Einnahmen des Kantons aus Treibstoffzöllen entwickeln sich proportional zu den Gesamteinnah- men des Bundes, welche stetig abnehmen. Die Einnahmen im Jahr 2024 lagen unter den budgetier- ten Annahmen. Der Globalbeitrag des Bundes an die CH-Hauptstrassen wird periodisch aufgrund ver- schiedener Parameter (z.B. landesweite Strassenlängen für CH-Hauptstrassen) vom Bund angepasst. Das kantonale Budget für die Globalbeiträge an CH-Hauptstrassen basiert auf Annahmen des Bun- des. Auch hier wurde der budgetierte Wert unterschritten. Ebenfalls nicht erreicht wurde die budge- tierten Einnahmen für Bundesbeiträge aus der Programmvereinbarung Revitalisierung, weil aufgrund fehlender Bundesmittel in der Programmvereinbarung 2020-24 Projekte verschoben wurden.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

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