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Vernehmlassung des Bundes: Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch wvvw.be.che

Frau Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern

ep27@efv.admin.ch

RRB Nr.: 336/2025 2. April 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspa- ket 2027. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen.

Mit dem Entlastungspaket 27 (EP 27) plant der Bundesrat, den Bundeshaushalt ab dem Jahr 2027 um CHF 2,7 bis CHF 3,6 Milliarden zu entlasten und wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Gemäss dem erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens hat von den 59 Massnahmen mehr als die Hälfte keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Kantone. Je nach Massnahme können die Auswirkungen auf die Kantone sehr unterschiedlich sein. Ins- gesamt umfasst das EP 27 gemäss den Angaben des Bundesrats Massnahmen in der Grössen- ordnung von CHF 1 Milliarde (2027), die sich auf die Kantone auswirken können; nur ein Teil davon belaste die Kantone jedoch unmittelbar. Bei vielen Massnahmen bestehe auch für die Kantone ein Handlungsspielraum.

Der Regierungsrat hat diese Ausführungen zur Kenntnis genommen. Er hat die durch den Bun- desrat im Rahmen des EP 27 zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen sorgfältig geprüft (vgl. dazu die Beilage). Dabei hat sich gezeigt, dass der Kanton Bern — wie auch alle anderen Kantone — von der Mehrzahl der geplanten Entlastungsmassnahmen — sei dies nun direkt oder indirekt — betroffen ist.

Angesichts des erst gerade im Sommer 2024 zwischen dem Bundesrat und den Kantonen ge- meinsam in Aussicht genommenen Projektes «Entflechtung 2027» ist der Regierungsrat er- staunt über die drohenden Lastenverschiebungen zu Ungunsten der Kantone und die damit ver- bundene Vorgehensweise des Bundesrates im Rahmen des EP 27.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.03.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr 302429 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.52 1/3

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat teilt denn auch die kritischen Einschätzungen der durch die Plenarversamm- lung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 14. März 2025 verabschiedeten Stellung- nahme zum EP 27 des Bundes.

Hinsichtlich der Lastenverschiebungen ist zudem festzuhalten, dass viele Kantone faktisch über keine Handlungsspielräume verfügen und die aufgrund der Entlastungsmassnahmen des EP 27 entstehenden Finanzierungslücken dementsprechend wieder schliessen müssten. Dies dürfte gerade den ressourcenschwachen Kantonen vielfach schwerfallen. Zieht sich der Bund aus der Finanzierung eines Aufgabenbereichs zurück oder reduziert er seine Beiträge bzw. seinen Fi- nanzierungsanteil, so erhöht dies unweigerlich die Disparitäten zwischen den Kantonen. Dies ist aus einer übergeordneten staatspolitischen Sicht keine gute Entwicklung für unser Land.

Unabhängig davon erkennt der Regierungsrat den steigenden finanziellen Druck auf den Bun- dehaushalt in den kommenden Jahren. Es liegt im Interesse der gesamten Schweiz, namentlich auch des Kantons Bern, dass der Bund über stabile, ausgeglichene und solide Finanzen ver- fügt. In dieser Hinsicht stellt die Schuldenbremse des Bundes — wie auch die beiden Schulden- bremsen des Kantons Bern — ein wirksames Mittel dar, das zur Stabilität beiträgt und hilft, struk- turelle Defizite zu vermeiden.

Allerdings können die Entlastungsmassnahmen des Bundes nur dann eine positive Wirkung entfalten, wenn sich dadurch die öffentlichen Finanzen der Schweiz generell erheblich verbes- sern. Die Sanierung der Bundesfinanzen darf nicht einfach auf Kosten der Kantone gehen.

In diesem Zusammenhang gilt es nach Auffassung des Regierungsrates zu berücksichtigen, dass die Jahresrechnung 2024 des Bundes deutlich besser als erwartet abgeschlossen hat. So erzielte der Bund erstmals seit 2019 wieder ein fast ausgeglichenes Rechnungsergebnis.

Mit Blick auf diese Ausgangslage beantragt der Regierungsrat dem Bundesrat hinsichtlich dem EP 2027 ein zweistufiges Vorgehen:

  • In einem ersten Schritt sind durch den Bund nur diejenigen Entlastungsmassnahmen umzu- setzen, welche die Kantone nicht direkt oder höchstens indirekt betreffen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang nach Auffassung des Regierungsrates zudem eine deutliche Erhö- hung der Massnahmen im Eigenbereich des Bundes (gemäss dem erläuternden Bericht re- sultiert für die betroffenen Bereiche bislang eine Kürzung «U.] von bis zu 2,7 Prozent.»).
  • In einem zweiten Schritt sind — wie von der KdK gefordert — im Sinne der langfristigen Ent- wicklung des Föderalismus und nachhaltiger Entlastungen allfällige Lastenverschiebungen und Entlastungsmassnahmen im Rahmen des gemeinsamen strategischen Projektes «Ent- flechtung 27» zu diskutieren.

Das zeitlich gestaffelte Vorgehen ermöglicht zum einen die Suche nach Kompromisslösungen mit den Kantonen und zum anderen kann eine allfällige weitere Verbesserung der finanzpoliti- schen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, ohne dass durch zu restriktiv getroffene fi- nanzpolitische Entscheide in einzelnen Politikbereichen nachhaltig Schaden entsteht.

Sollten sich in der Zwischenzeit die finanzpolitischen Rahmenbedingungen erheblich ver- schlechtern, so besteht — wie durch die KdK in ihrer Stellungnahme in Ziffer 2 in Aussicht ge- stellt — weiterhin die Möglichkeit, gemeinsam mit den Kantonen zeitnah und gemeinsam Entlas- tungsmassnahmen zu entwickeln.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.03.2025 I Version: 11 I Dok.-Nr.: 99111817 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.52 2/3

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Beilage — Fragebogen zur Vernehmlassungsvorlage — Antworten des Kantons Bern

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 14.0320251 Version: 111 Dok.-Nr.: 99111817 1 Geschäftsnummer: 2025.FINGS.52 3/3

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