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Petition «Chirurgie erhalten – Spital Zweisimmen retten!». Antwort des Regierungsrates

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Herrn Nils Fiechter Grossrat des Kantons Bern Hüpbach 629 3765 Oberwil i. S.

RRB Nr.: 767/2025 13. August 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirek- tion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition «Chirurgie erhalten — Spital Zweisimmen retten!». Antwort des Regierungsrates.

Sehr geehrter Herr Fiechter Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt für die am 23. Juni 2025 eingereichte Petition, mit welcher der Erhalt der chirurgischen Abteilung im Spital Zweisimmen gefordert wird.

Gerne nimmt der Regierungsrat zum Anliegen wie folgt Stellung: Beim Spitalstandort Zweisimmen handelt es sich um einen Spitalstandort der zur Spital STS AG (STS AG) gehört. Die STS AG ist ein Regionales Spitalzentrum (RSZ), geführt als Aktiengesell- schaft nach Obligationenrecht, an dem der Kanton Bern als Alleineigentümer die Aktien hält. Die Betriebsführung der RSZ ist gemäss Artikel 25 des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG)1 al- lerdings eigenverantwortlich.

Die Investitions- und Strukturplanung gehört dabei zu den Aufgaben der Spitalunternehnnen, die für die medizinische und betriebswirtschaftliche Standortentwicklung verantwortlich sind. Die Definition und Umsetzung der Unternehmens-, Angebots- und Standortstrategie liegt damit in der Verantwortung der Spitäler. Es ist die Aufgabe der Verwaltungsräte, zu entscheiden, welche Leistungen an welchen Standorten angeboten werden sollen. Diese unternehmerische Freiheit der Spitäler ist vom Gesetzgeber gewollt. Dies auch aus folgendem Grund: Die Spitalunterneh- men sind in den Regionen verankert. Sie kennen, auch aufgrund der regionalen Vertretung in den Verwaltungsräten, die betrieblichen Verhältnisse und die lokalen Begebenheiten besser als der Kanton.

Der Verwaltungsrat der STS AG entschied, das Betriebskonzept für den Spitalstandort Zweisim- men anzupassen und dabei folgende Neuerungen umzusetzen: Eine Aufhebung des Operati- onsbetriebs am Spitalstandort Zweisimmen und die Durchführung dieser Eingriffe am Standort Thun. Die chirurgische Grundversorgung bleibt am Spital Zweisimmen trotz Verlagerung des Operationsbetriebs jedoch erhalten, insbesondere rund um chirurgische Krankheitsbilder. Für

Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11)

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 04.07.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 3076331 Geschäftsnummer: 2025.STA.1216 1/2

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einfache chirurgische Fälle und konservative Behandlungen sowie für Nachbehandlungen wer- den in Zweisimmen Betten zur Verfügung stehen. Alle chirurgischen Verlegungstransporte wer- den durch die STS AG finanziert — für die Patientinnen und Patienten fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Betreuung vor und nach Operationen bleibt damit bestehen. Darüber hinaus wird die STS AG weiterhin einen 24/7 medizinischen Notfall aufrechterhalten und eine fachärztliche Verfügbarkeit bzw. Verlegung bei medizinischer Notwendigkeit gewährleisten. Die Notfallversor- gung wird zusätzlich gestärkt. Dies mit einer personellen Verstärkung je nach saisonaler Nach- frage, einem tagsüber direkt am Spital stationierten Rettungswagen und räumlichen Optimierun- gen für die Triage im Spitalnotfall.

Der Regierungsrat erachtet diesen Entscheid vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräf- temangels, den hohen Vorhalteleistungen und den tiefen Fallzahlen sowie der sichergestellten Versorgung in der Region als folgerichtig. Auch könnte er die STS AG nicht beauftragen, den Operationsbetrieb im Spital Zweisimmen aufrechtzuerhalten oder sicherzustellen, dass kein Leistungsabbau gegenüber dem Status quo erfolgt.

Darüber hinaus ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, zu betonen, dass er hinter dem Spital- standort Zweisimmen steht und auch den Aufbau des Gesundheitsnetzwerkes — und damit die Integrierte Versorgung in der Region — finanziell mit einem namhaften Betrag unterstützt. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Berner Oberland geleistet. In der Vergangenheit wurden von der STS AG sowie vom Kanton bereits diverse Pro- jekte für den Standort Zweisimmen erfolglos geprüft. Dem Regierungsrat scheint es daher es- senziell, dass der Fokus nun auf die Umsetzung des Betriebskonzepts für den Spitalstandort Zweisimmen der STS AG gelegt wird, damit die Grundversorgung in der Region und die medizi- nische Versorgung entsprechend dem geplanten Angebot für die Wintersaison 2025/2026 si- chergestellt sind.

Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat entschieden, der Petition keine Folge zu leisten und folglich auch den Leistungsauftrag der STS AG für den Spitalstandort Zweisimmen anzupassen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung 04.07.20251 Version' 8 1 Dok.-Nr.: 25168271 Geschäftsnummer: 2025.STA.1216 2/2

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