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Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement des Innern

Per E-Mail an: vernehmlassungen@blv.admin.ch

RRB Ni.: 708/2025 2. Juli 2025 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Tierseuchengesetzes Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das befristete Inver- kehrbringen von nicht zugelassenen Impfstoffen im Tierseuchenfall. Die vorgeschlagenen Ände- rungen des Tierseuchengesetzes erachten wir grundsätzlich als zielführend. Folgende Bemer- kungen haben wir dazu:

— Pharmakovigilanz: Die vorgesehene freiwillige Meldung schwerwiegender oder neuartiger Nebenwirkungen (Art. 28a Abs. 2) stellt eine Schwächung der Überwachung dar. Die Melde- pflicht von unerwünschten Arzneimittelwirkungen sollte auch für diese Kategorie von Arznei- mitteln gelten. Gerade bei solchen Arzneimitteln können die Meldungen eine wichtige Rolle sowohl für eine mögliche Verlängerung einer Bewilligung als auch im Rahmen eines Zulas- sungsverfahrens spielen. — Einbindung der Humanmedizin: Die Vorlage berücksichtigt den One-Health-Gedanken im- plizit, es fehlt jedoch eine formalisierte Einbindung der humanmedizinischen Akteure (z. B. BAG, kantonale Gesundheitsbehörden) bei relevanten Risikoentscheidungen, insbesondere bei Impfstoffen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder bei Krankheiten mit zoonotischem Potenzial.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung. 20.06.2025 I Version' 2 I Dok.-Nr.: 306732 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.2470 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 20.06.2025 I Version: 13 I Dok.-Nr.: 1393789 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.2470 2/2

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