Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Ni.: 708/2025 2. Juli 2025 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Tierseuchengesetzes Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das befristete Inver- kehrbringen von nicht zugelassenen Impfstoffen im Tierseuchenfall. Die vorgeschlagenen Ände- rungen des Tierseuchengesetzes erachten wir grundsätzlich als zielführend. Folgende Bemer- kungen haben wir dazu:
— Pharmakovigilanz: Die vorgesehene freiwillige Meldung schwerwiegender oder neuartiger Nebenwirkungen (Art. 28a Abs. 2) stellt eine Schwächung der Überwachung dar. Die Melde- pflicht von unerwünschten Arzneimittelwirkungen sollte auch für diese Kategorie von Arznei- mitteln gelten. Gerade bei solchen Arzneimitteln können die Meldungen eine wichtige Rolle sowohl für eine mögliche Verlängerung einer Bewilligung als auch im Rahmen eines Zulas- sungsverfahrens spielen. — Einbindung der Humanmedizin: Die Vorlage berücksichtigt den One-Health-Gedanken im- plizit, es fehlt jedoch eine formalisierte Einbindung der humanmedizinischen Akteure (z. B. BAG, kantonale Gesundheitsbehörden) bei relevanten Risikoentscheidungen, insbesondere bei Impfstoffen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder bei Krankheiten mit zoonotischem Potenzial.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung. 20.06.2025 I Version' 2 I Dok.-Nr.: 306732 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.2470 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 20.06.2025 I Version: 13 I Dok.-Nr.: 1393789 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.2470 2/2