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Verein Politforum Thun: Wahl des Kantonsvertreters in den Vereinsvorstand für die Amtsdauer 2027–2030

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 577/2026 Datum RR-Sitzung: 27. Mai 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2026.DIJ.7511 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Verein Politforum Thun: Wahl des Kantonsvertreters in den Vereinsvorstand für die Amtsdauer 2027 – 2030

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Verein Politforum Thun bezweckt die Durchführung von Veranstaltungen zu gemeinderele- vanten Themen einschliesslich des jährlich in Thun stattfindenden «Politforums Thun». Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nimmt für den Kanton Bern im Vorstand des Vereins Politforum Thun Einsitz. Mit RRB 580 vom 5. Juni 2024 wählte der Regierungsrat für die Amts- dauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 Daniel Wachter, Vorsteher AGR, als Kan- tonsvertreter in den Vorstand des Vereins Politforum Thun. Anders als in den vorangehenden vierjährigen Wahlperioden wurde Daniel Wachter wegen Erreichens des Pensionsalters Ende 2026 für eine verkürzte Periode von zwei Jahren gewählt.

Da Daniel Wachter schon Mitte 2026 aus dem Kantonsdienst ausscheidet, soll die Nachfolge schon auf diesen Zeitpunkt hin, aber bis 2030 gewählt werden, d.h. leicht länger als vier Jahre.

Die Nachfolgeregelung per Mitte 2026 drängt sich auch auf, weil die Aktivitäten des Politforums Thun hauptsächlich um die jeweils im März stattfindende Veranstaltung «Politforum Thun» krei- sen. Die Vorbereitungen dafür beginnen schon weit im Vorjahr. Mit einer Wahl auf die Jahres- mitte 2026 kann die neue Kantonsvertretung die Veranstaltung 2027 bereits massgeblich mit- prägen.

2. Wahl Kantonsvertreter

Als Vertreter des Kantons Bern in den Vorstand des Vereins Politforum Thun für die Amtsdauer vom 1. August 2026 bis am 31. Dezember 2030 wird Herr Rolf Widmer, stv. Amtsleiter und Vor- steher der Abteilung Gemeinden des AGR, gewählt.

3. Rechtsgrundlagen

  • Gesetz vom 20.6.1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Or- ganisationsgesetz, OrG; BSG 152.01), Art. 48
  • Verordnung vom 18.10.1995 über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inne- res und Justiz (OrV DIJ; BSG 152.221.131), Art. 12 Abs. 1 Bst. a
  • Personalgesetz vom 16.9.2005 (PG; BSG 153.01), Art. 52a
  • Verordnung vom 24.8.1994 über die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter (BSG 153.15)

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Beilagen ‒ Der Gewählte

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