Grossratswahlen vom 29. März 2026. Nachrücken von Herrn Reto Schertenleib in den Grossen Rat
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 366/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2026.STA.455 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Grossratswahlen vom 29. März 2026. Nachrücken von Herrn Reto Schertenleib in den Grossen Rat
Aufgrund seiner Wahl in den Regierungsrat verzichtet Herr Raphael Lanz, Thun, auf das am 29. März 2026 erlangte Grossratsmandat.
Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (Art. 90 Abs. 2 PRG) er- klärt der Regierungsrat
Herrn Reto Schertenleib, 1979, Thun, auf der Liste 11: «Schweizerische Volkspartei Thun Stadt» im Wahlkreis Thun,
per 1. Juni 2026 als in den Grossen Rat gewählt.
Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber