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Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem, Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024

1004. Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes,

Erwägungen

nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 unterbreitete das Eidgenössische De- partement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Entwurf für die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) zur Vernehmlassung. Die Vorlage umfasst die Grund- lage für den Aufbau und den Betrieb eines nationalen mobilen Sicher- heitskommunikationssystems (MSK). Polizei, Feuerwehr, Sanität, weitere Organisationen des Bevölkerungs- schutzes sowie Betreibende kritischer Infrastrukturen sind für die Erfül- lung ihres Auftrags darauf angewiesen, jederzeit grössere Mengen an Daten mobil austauschen zu können. Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit bedienen sich heute im Alltag und in Katas- trophensituationen des sicheren Polycom-Sprachfunksystems sowie zu- sätzlich handelsüblicher Smartphones und Tablets für die breitbandige Datenkommunikation auf den kommerziellen Mobilfunknetzen. Diese Mobilfunknetzsysteme verfügen bei grossem Nutzungsaufkommen nur über begrenzte Kapazitäten für die Datenübertragung, sind gegen Strom- ausfälle nicht (ausreichend) geschützt oder genügen den Anforderungen an den Informationsschutz nicht. Das Polycomsystem wird zudem 2035 das Nutzungsende erreichen und muss spätestens dann unterbruchsfrei abgelöst werden. Mit der Vorlage Änderung des BZG soll die Grundlage für den Auf- bau und den Betrieb eines MSK geschaffen werden, welches das abzu- lösende Polycom ersetzt und den mobilen Austausch grösserer Daten- mengen und die gesicherte Kommunikation zwischen Behörden, Einsatz- kräften und Betreibenden kritischer Infrastrukturen in allen Lagen und jederzeit ermöglichen soll. Das MSK soll vom Bund und von den Kantonen gemeinsam entwickelt und betrieben werden. Finanziert werden soll das Projekt ebenfalls durch Bund und Kantone gemeinsam, wobei sich auch Dritte (Betreibende von kritischen Infrastrukturen) und das Fürstentum Liechtenstein an den Kosten beteiligen sollen. Die Gesamtausgaben umfassen Investitionen und wiederkehrende Kosten und belaufen sich auf rund 2,9 Mrd. Franken für den Zeitraum 2026–2046. Gemäss Vorlage beteiligen sich der Bund zu 30% und die Kantone zu 70% an den ihnen übertragenen Kosten. Der Gesamtkostenanteil der Kantone wird proportional zur Einwohnerzahl

aufgeteilt. Auf den Bund entfallen so 880,8 Mio. Franken und auf die Kantone 2055,2 Mio. Franken. Der Anteil des Kantons Zürich beträgt aufgrund dieser Kostenaufschlüsselung rund 368 Mio. Franken (138 Mio. Franken für Investitionen, 230 Mio. Franken für Betrieb/Unterhalt) im Zeitraum 2026–2046. In den vom Bund veranschlagten Ausgaben der Kantone nicht ent- halten sind Kosten für die Anbindung der kantonalen Leitstellen an das MSK-Netz, Anpassungen der Inhouse-Versorgungen in Gebäuden und Räumlichkeiten kantonaler Infrastrukturen sowie für Endgeräte, deren Zubehör und Abonnemente. Über die Höhe dieser Kosten besteht noch keine Schätzung. Ein Teil dieser Aufwendungen fällt indessen bereits heute in anderer Form beim abzulösenden Polycomsystem an. Ein dem Kanton allenfalls erwachsender personeller Mehraufwand ist zum heuti- gen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht bezifferbar. In jedem Fall sind jedoch die Gesamtkosten viel zu hoch und müssen deutlich gesenkt werden. Die Notwendigkeit des Ersatzes des Sprachfunksystems Polycom durch den Aufbau eines geschützten breitbandigen Sicherheitskommunikations- systems zur Datenübertragung und Kommunikation ist unbestritten. Mit dem MSK wird der mobile Datenaustausch bzw. die Konnektivität zwi- schen und unter den Sicherheitsorganisationen von Bund, Kantonen und Betreibenden kritischer Infrastrukturen sichergestellt. Im Ereignisfall können Einsatz- und Führungsorganisationen jederzeit breitbandige In- formationen und Daten austauschen und ausfallsicher kommunizieren. Trotz hoher und teilweise noch nicht bezifferbarer Kosten ist deshalb da- von auszugehen, dass das MSK für Behörden und Bevölkerung gegenüber dem heutigen Polycom einen Zusatznutzen bringen wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an recht@babs.admin.ch): Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 haben Sie uns zur Vernehmlassung zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) hinsichtlich der Einführung eines nationalen mobilen Sicherheitskom- munikationssystems (MSK) eingeladen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen den Aufbau und den Betrieb eines nationalen MSK, das einerseits das abzulösende Polycom ersetzt und anderseits den mo- bilen Austausch grösserer Datenmengen und die gesicherte Kommuni- kation zwischen Behörden, Einsatzkräften und Betreibern kritischer

Infrastrukturen in allen Lagen ermöglichen soll. Die Notwendigkeit eines jederzeit geschützten und ausfallsicheren Kommunikationssystems für die Einsatz- und Führungsorganisationen ist unbestritten. Die veranschlagten Gesamtkosten für das MSK betragen rund 2,9 Mrd. Franken für den Zeitraum 2026–2046. Der Kostenanteil für den Kanton Zürich würde sich auf rund 368 Mio. Franken belaufen. Sowohl die Höhe der Kosten für die Investitionen und der wiederkehrenden Kosten von Betrieb und Unterhalt als auch der vorgeschlagene Kostenschlüssel zwi- schen Bund und Kantonen werden im erläuternden Bericht wenig nach- vollziehbar begründet. Eine abschliessende Stellungnahme zur Finan- zierung des Projekts ist deshalb nicht möglich. Hierzu wären transpa- rente und nachvollziehbare Begründungen und Belege erforderlich. Das Polycom-Funksystem wird sein Nutzungsende 2035 erreichen. Die fristgerechte und erfolgreiche Einführung des MSK bedarf einer Pro- jektorganisation mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Die Vielzahl an betroffenen Parteien von Bund und Kantonen verlangt nach einer Organisation, welche die Interessen aller Beteiligten angemes- sen und gemäss der Kostenauferlegung berücksichtigt. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass das MSK innerhalb der gesetzten Ziele hinsichtlich der Kosten, Qualität, Termine und Risiken verwirklicht wird. Die im erläuternden Bericht für Schlüsselrollen vorgesehenen Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie Polizeitechnik und -informatik Schweiz kön- nen diesen Anforderungen aufgrund der Grösse und der Komplexität des Vorhabens nicht gerecht werden. Zielführender wäre unseres Erachtens ein Besteller-Ersteller-Modell. Als Besteller würden Bund und Kantone ihre Interessen durch ein Gremium aus Vertretungen ihrer involvierten Stellen wahrnehmen können. Ersteller wäre eine zu gründende Gesell- schaft, die mit der Umsetzung des Projekts beauftragt würde. Ein solches Modell vermochte seine Vorteile etwa bei der Realisierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale unter Beweis stellen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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