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Standesinitiative zum Verbot der Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat, Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020

1010. Standesinitiative zum Verbot der Anwendung

Erwägungen

des Wirkstoffes Glyphosat Am 31. August 2020 beschloss der Kantonsrat mit 88 Ja- zu 76 Nein-Stim- men, bei null Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 340/ 2017 betreffend Standesinitiative zum Verbot der Anwendung des Wirk- stoffes Glyphosat zuzustimmen und folgende Standesinitiative einzurei- chen: «Der Bund wird eingeladen, das Bundesgesetz über den Umwelt- schutz (USG) im 2. Titel 2. Kapitel: Umweltgefährdende Stoffe so zu er- gänzen, dass die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat in der Schweiz verboten wird.» Die Standesinitiative ist somit einzureichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidge- nossenschaft: Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am 31. August 2020 beschlos- sen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative im Sinne von Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung (SR 101) einzureichen. Die Stan- desinitiative hat folgenden Wortlaut: «Der Bund wird eingeladen, das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) im 2. Titel 2. Kapitel: Umweltgefährdende Stoffe so zu ergänzen, dass die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat in der Schweiz verboten wird.» Gestützt auf den nach Art. 59 Abs. 1 lit. b der Kantonsverfassung (LS 101) ergangenen Beschluss des Kantonsrates reichen wir hiermit diese Standesinitiative ein.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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