Anfrage Thomas Ziegler, Elgg, und Kurt Leuch, Oberengstringen, betreffend Ausbildung von Kindergärtnerinnen und Lehrkräften für die Grund- oder Basisstufe, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 120/2009
Sitzung vom 24. Juni 2009
1014. Anfrage (Ausbildung von Kindergärtnerinnen und Lehrkräften für die Grund- oder Basisstufe) Die Kantonsräte Thomas Ziegler, Elgg, und Kurt Leuch, Oberengstrin- gen, haben am 6. April 2009 folgende Anfrage eingereicht: Nachdem von der Bildungsdirektion mehrfach kommuniziert wurde, dass die laufenden Grundstufenversuche mengenmässig nicht erweitert werden, wird neu, parallel zur üblichen Kindergärtnerinnenausbildung, an der PHZH ein Lehrgang für Grundstufenlehrerinnen angeboten, um «den Versuch überhaupt durchführen zu können». Nachdem bisher alle Kindergärtnerinnen, die sich für den Versuch interessiert haben, berufs- begleitend ausgebildet worden sind, stellen sich für uns einige Fragen:
Erwägungen
1. Ist die berufsbegleitende Ausbildung an der PHZH ungenügend oder zu wenig attraktiv, dass ein spezieller Lehrgang angeboten werden muss, bevor der Entscheid über die allfällige Einführung der Grund- stufe gefallen ist?
2. Anscheinend werden auch ausserkantonale Grundstufenlehrerinnen angestellt; geschieht dies, weil sich zu wenige amtierende Kindergärt- nerinnen für die Versuche melden oder zu viele wieder aussteigen? Gibt es dazu Zahlen?
3. Könnten die im neuen Lehrgang Ausgebildeten auch als Kindergärt- nerinnen nach dem alten System (oder als Unterstufenlehrerinnen) eingesetzt werden, sofern die Grundstufe doch nicht kommt? Oder ist der Entscheid intern schon gefallen?
4. Ist der Zutritt zum neuen Ausbildungslehrgang an gewisse Kriterien gebunden? Ist er zahlenmässig beschränkt oder werden alle Interes- sentinnen aufgenommen?
5. Werden weiterhin Kindergärtnerinnen gemäss bisherigem Lehrgang ausgebildet, und wenn ja, wie viele (in %)? Wie können diese dereinst eingesetzt werden, wenn die Grund- oder Basisstufe beschlossen werden sollte?
6. Wieviele Abteilungen werden ab nächstem Schuljahr voraussichtlich als Grundstufe geführt, wie viele als Kindergartenklassen (1. und 2. Schuljahr nach neuer Zählung) und wie viele als 1. Primarklasse (nach alter Zählung)?
7. Wann ist damit zu rechnen, dass in der Frage Grundstufe / Basisstufe / Kindergarten ein Entscheid fällt? Wie wird sicher gestellt, dass dieser nicht durch Sachzwänge (wie eben z. B. durch die Zahl der zur Verfü- gung stehenden, adäquat ausgebildeten Lehrpersonen) in der einen oder anderen Richtung präjudiziert wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Ziegler, Elgg, und Kurt Leuch, Oberengstrin- gen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die berufsbegleitende Weiterbildung für Kindergarten- oder Primar- lehrpersonen umfasst zwei Angebote, die für die Arbeit auf der Grund- oder Basisstufe vorbereiten: – Die Weiterbildung Grundstufe umfasst 24 Weiterbildungstage und neun Transfernachmittage zur Praxisreflexion. Sie wird von Lehrper- sonen besucht, die bereits in einer Grundstufe arbeiten. Für diese Lehrpersonen ist der Besuch obligatorisch. Die Weiterbildung findet in der unterrichtsfreien Zeit statt und wird durch den Kanton finan- ziert. – Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) bietet interessierten Lehrpersonen seit April 2009 die Weiterbildung «Zusatzqualifikation 4 bis 8» an, die auf die Arbeit in einer Grund- oder Basisstufe vorbe- reitet. Die Teilnehmenden besuchen diese Weiterbildung freiwillig und sind auch für deren Finanzierung verantwortlich. Diese Zusatz- qualifikation steht auch Lehrpersonen aus anderen Kantonen offen. Zurzeit besuchen 44 Teilnehmende dieses Weiterbildungsangebot. Es besteht somit ein breites Weiterbildungsangebot, das auch befrie- digend nachgefragt wird. Der neue Studiengang Kindergarten/Unterstufe ist kein Weiterbil- dungsangebot, sondern eine Vollzeitausbildung. Bei der Neubesetzung von Stellen für die Grundstufenklassen werden auch Lehrpersonen aus anderen Kantonen berücksichtigt, da die Pädagogischen Hochschulen der Kantone Bern, St. Gallen sowie der Zentral- und Nordwestschweiz bereits Studiengänge für die Kindergarten- und Unterstufe führen (vgl. die Beantwortung der Frage 2). Mit dem neuen Studiengang erhalten die Zürcher Studierenden die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten wie in andern Kantonen.
Zu Frage 2: Die Mehrheit der an der Grundstufe tätigen Lehrpersonen kommt aus dem Kanton Zürich. Vor dem Hintergrund des immer noch ange- spannten Stellenmarkts werden auch Lehrpersonen, die in anderen Kantonen bereits eine Ausbildung für die Kindergarten- und die Unter- stufe absolviert haben, angestellt. Die personellen Wechsel an der Grundstufe sind nicht höher als auf den andern Stufen der Volksschule. Im Schulversuch zur Erprobung der Grundstufe sind nur vereinzelt Lehrpersonen auf die Kindergarten- oder die Primarstufe zurückgekehrt. Zu Frage 3: Studierende mit dem neuen Abschluss Kindergarten/Unterstufe sind flexibel einsetzbar. Sie können in einem Kindergarten oder auf einer Unterstufe (1.–3. Klasse Primarstufe) unterrichten. Das gibt auch den Gemeinden mehr Handlungsspielraum. Es ist noch kein Entscheid über Einführung der Grundstufe gefallen. Es bedarf dazu einer Änderung des Volksschulgesetzes. Zu Frage 4: Für den Studiengang Kindergarten/Unterstufe gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen wie für den Studiengang Primarstufe (Ma- turität oder bestandene Aufnahmeprüfung der PHZH). Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden aufgenommen; es besteht keine Zulassungsbeschränkung. Zu Frage 5: Die Anmeldefrist für die im Herbst 2009 beginnenden Studiengänge ist noch nicht abgelaufen. Zurzeit haben sich rund 60% der Studienan- wärterinnen und Studienanwärter für die bisherige Ausbildung als Kin- dergärtnerin und rund 40% für den neuen Studiengang Kindergar- ten/Unterstufe eingeschrieben. Für die Kindergartenlehrkräfte wird im Falle einer Einführung der Grund- oder Basisstufe ein Weiterbildungsangebot zur Verfügung ge- stellt. Ein Konzept für diese Weiterbildung liegt noch nicht vor. Zu Frage 6: Im Schuljahr 2009/10 beteiligen sich voraussichtlich 86 Grundstufen- klassen am Schulversuch. Diesen stehen rund 1250 reguläre Kindergar- tenklassen und 650 Primarklassen (einschliesslich der gemischten Pri- marklassen 1. und 2. Primarklasse oder 1., 2. und 3. Primarklasse) gegen- über.
Zu Frage 7: Der Schlussbericht zum Schulversuch zur Erprobung der Grundstufe wird voraussichtlich Mitte Jahr 2010 veröffentlicht. Er dient als Grund- lage für die Entscheidungsfindung von Regierungsrat und Kantonsrat. Sollte sich der Gesetzgeber für eine Gesetzesänderung zur Einführung der Grund- oder Basisstufe oder einer anderen Form der Eingangsstu- fe entscheiden, wäre die Einführung zu staffeln, damit die amtierenden Lehrkräfte, die noch nicht entsprechend qualifiziert sind, berufsbeglei- tend weitergebildet werden könnten. Es ergeben sich deshalb keine Sachzwänge aufgrund der Ausbildung der Lehrpersonen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi