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Anfrage Roland Scheck, Zürich, und Jakob Schneebeli, Affoltern a.A., betreffend künstliche Staubildung auf der Birmensdorferstrasse, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 172/2013

Sitzung vom 18. September 2013

1015. Anfrage (Künstliche Staubildung auf der Birmensdorferstrasse) Die Kantonsräte Roland Scheck, Zürich, und Jakob Schneebeli, Affoltern a. A., haben am 3. Juni 2013 folgende Anfrage eingereicht: Mit der Eröffnung der Westumfahrung wurde die Birmensdorferstrasse zwischen Uitikon Waldegg und Zürich Schmiede Wiedikon markant ent- lastet. Insbesondere floss der Verkehr auch während den Spitzenzeiten annähernd störungsfrei. Dieser auch für die Anwohner vorteilhafte Zu- stand hielt jedoch nur bis zur Realisierung der ersten Etappen der Flan- kierenden Massnahmen zur Westumfahrung an der Birmensdorferstrasse an. Diese beinhalten im Wesentlichen eine Spurreduktion für den Mo- torisierten Individualverkehr, was schon nach den ersten Etappen zu einer massiven Einschränkung der Verkehrskapazität führte. Ausserdem wurden innerhalb des Triemli-Kreisels (trotz funktionierenden Fussgän- ger-Unterführungen) gefährliche Fussgängerstreifen angebracht, welche dem Knoten zusätzlich Kapazität entziehen. Die ersten realisierten Etappen der Flankierenden Massnahmen ha- ben nun dazu geführt, dass der Rückstau auf der Birmensdorferstrasse – trotz wesentlich geringerer Verkehrsmenge – ein grösseres Ausmass an- genommen hat, als dies noch vor der Eröffnung der Westumfahrung der Fall war. Jeden Morgen stauen sich die Fahrzeuge zwischen Triemli und Waldegg, oft gar bis Birmensdorf. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beant- wortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat den täglichen kilometerlangen Rück- stau auf der Birmensdorferstrasse?

2. War dem Regierungsrat bei der Genehmigung der Flankierenden Massnahmen bewusst, dass die noch verbleibende Kapazität der Bir- mensdorferstrasse weit unter der zu erwartenden Verkehrsmenge nach der Eröffnung der Westumfahrung liegt?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass innerhalb des Triemli-Kreisels mittels Fussgängerstreifen – und damit mit Menschen – der Verkehrsfluss künstlich behindert wird? Wie schätzt der Regie- rungsrat diese Massnahme in Bezug auf die Verkehrssicherheit ein? Kann sich der Regierungsrat vorstellen, eine unabhängige Verkehrs- sicherheitsprüfung (z. B. durch die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung [bfu]) des Triemli-Knotenregimes durchzuführen?

4. War dem Regierungsrat bei der Genehmigung der Flankierenden Mass- nahmen Birmensdorferstrasse bewusst, dass die Stadt beim Knoten Triemli einen systembeschränkenden Verkehrspfropfen projektierte und damit u. a. den vorgesehenen Pförtner auf der Waldegg obsolet machte?

5. Wie viele monatliche Staustunden werden durchschnittlich seit der Realisierung des Strassenbauprojekts Birmensdorferstrasse Abschnitt Triemli–Waldegg auf der Birmensdorferstrasse produziert? Wie hoch schätzt der Regierungsrat den durch den künstlich erzeugten Stau verursachten volkswirtschaftlichen Schaden?

6. Wie schätzt der Regierungsrat die Belastung der betroffenen Anwoh- ner in Zürich und Uitikon Waldegg durch die künstlich hervorgeru- fene Staubildung ein?

7. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zu Kapazitätsreduk- tionsmassnahmen der Stadt Zürich auf Ein- und Ausfallsachsen, welche täglichen Rückstau bis weit in das Kantonsgebiet verursachen?

8. Welche Schritte und Massnahmen plant der Regierungsrat zur Wieder- herstellung der erforderlichen Verkehrskapazität auf der Birmensdor- ferstrasse und zur Entschärfung der durch die Fussgängerstreifen her- vorgerufenen Sicherheitsprobleme beim Triemli? Plant der Regierungs- rat ausserdem eine kurzfristige Massnahme zur Entschärfung der temporären Situation bis Ende Oktober im Zusammenhang mit der Strassensanierung Albisrieden (z. B. Öffnung einer einspurigen Ver- kehrsführung anstatt der momentanen Vollsprerrung)?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roland Scheck, Zürich, und Jakob Schneebeli, Affol- tern a. A., wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der festgestellte Rückstau auf der Birmensdorferstrasse ist hauptsäch- lich auf die seit April 2013 andauernde sanierungsbedingte Sperrung der Albisriederstrasse zurückzuführen. Ein weiterer Grund für den Mehr- verkehr auf der Birmensdorferstrasse ist die Verkehrssituation auf dem West- und dem Nordring. Die Überlastung der Autobahn und die feh- lende dritte Röhre am Gubrist führen zu Ausweichverkehr durch die umliegenden Ortschaften und die Stadt Zürich.

Zu Frage 2: Die Verkehrsmenge auf der Birmensdorferstrasse beträgt auf der Waldegg rund 13 000 Fahrzeuge pro Tag und steigt in Richtung Stadt- zentrum im Abschnitt zwischen Triemli und Schmiede Wiedikon auf rund 20 000 Fahrzeuge pro Tag an. Die Birmensdorferstrasse führt zu- dem mehrere Tram-, Bus- und Postautolinien. Auch nach der Inbetrieb- nahme der Westumfahrung Zürich und der Umsetzung der flankieren- den Massnahmen zur Westumfahrung bleibt die Birmensdorferstrasse eine wichtige Verkehrsachse. Deshalb ist sie im kantonalen Verkehrs- richtplan als Hauptverkehrsstrasse festgelegt. Das von Kanton und Stadt entwickelte Konzept für flankierende Massnahmen zur Westum- fahrung enthält als eine der Hauptmassnahmen die «durchgehend zwei- streifige Birmensdorferstrasse mit separater Busspur in jeder Richtung sowie separatem Radstreifen». Die heutige Birmensdorferstrasse ent- spricht in Bezug auf Gestaltung und Betrieb diesem Konzept. Die nach der Eröffnung der Westumfahrung eingetretene Verkehrsabnahme übertraf zu Beginn sogar die Prognose und hat sich nun bei rund 20% eingestellt. Die Kapazität ist abgestimmt auf die Verkehrsmenge, wel- che die Innenstadt aufnehmen kann. Zu Fragen 3 und 4: Der Triemli-Kreisel ist ein leistungsfähiges Kreiselsystem ohne Licht- signalanlagen und somit kein leistungsbestimmender Knoten. Da die Fuss- gängerinnen und Fussgänger oberirdische Verbindungen gegenüber den bestehenden Unterführungen bevorzugen, wurde die Leistungsfähigkeit für den Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr in der Vergan- genheit durch die unkontrollierten Fussgängerströme stark eingeschränkt. Dies führte zudem zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die in der Folge unter Einbezug der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei erstellten Fussgängerübergänge mit Schutzinseln, guter Beleuchtung und einem geschützten Warteraum gewähren bestmöglichen Schutz der zu Fuss Gehenden. Von einer künstlichen Behinderung des Strassenverkehrs durch diese Fussgängerübergänge kann nicht gespro- chen werden. Der Triemli-Kreisel ist so angelegt, dass die massgebende Verkehrsmenge bewältigt werden kann. Die geforderte Überprüfung ist daher nicht geboten. Zu Frage 5: Dem Regierungsrat sind keine entsprechenden Erhebungen bekannt. Zu Frage 6: Die Birmensdorferstrasse war vor der Umsetzung der flankierenden Massnahmen ebenfalls staubelastet. Infolge der Verkehrsabnahme hat sich eine gewisse Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner ergeben.

Zu Frage 7: Die Hauptverkehrsstrassen im ganzen Kanton dienen der Bündelung des Verkehrs. Dies gilt auch für die Strassen von überkommunaler Be- deutung in den Städten Zürich und Winterthur. Sie bilden das Haupt- netz für die Strassenerschliessung der Städte und ihrer Umgebung. Die Leistungsfähigkeit dieser Strassen beizubehalten ist unabdingbar. Dem stehen unter Umständen die Anstrengungen der Stadt Zürich zum Schutz ihrer Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs ent- gegen. Die zuständigen kantonalen Stellen stehen mit den Behörden der Stadt Zürich in Kontakt, um projektbezogen einen angemessenen Aus- gleich zwischen den verschiedenen Interessen sicherzustellen. Im Fall der Birmensdorferstrasse entsprechen die umgesetzten Massnahmen indessen dem gemeinsam erarbeiteten Konzept. Gemäss § 28 der Kan- tonalen Signalisationsverordnung (KSigV, LS 741.2) holen die städtischen Behörden die Zustimmung der Sicherheitsdirektion ein, bevor Verkehrs- anordnungen verfügt werden, die den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes beeinflussen können. Zu Frage 8: Aufgrund dieser Ausführungen erübrigen sich Massnahmen zur Ände- rung der heutigen Situation.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, sowie an die Volkswirtschafts- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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