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Anfrage Claudia Frei-Wyssen, Uster, und Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, betreffend Inklusive Arbeitsplätze in der kantonalen Verwaltung, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 213/2021

Sitzung vom 15. September 2021

1015. Antrag (Inklusive Arbeitsplätze in der kantonalen Verwaltung) Die Kantonsrätinnen Claudia Frei-Wyssen, Uster, und Beatrix Frey, Mei- len, haben am 31. Mai 2021 folgende Anfrage eingereicht: Die Teilnahme am Erwerbsleben hat für Menschen mit kognitiver Be- einträchtigung eine grosse Wichtigkeit. Sie ist sinnstiftend und fördert Menschen mit Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre Selbständigkeit und ihre Fertigkeiten gleichermassen. Tendenziell sind Jobs mit tieferem Anforderungsprofil zurückgegangen. Gleichzeitig sind aber genau Men- schen mit körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigung darauf ange- wiesen. Integrative Arbeitsplätze sind gesucht und eine Bereicherung für alle Beteiligten. Mittlerweile gibt es auch verschiedene Projekte oder Mo- delle, die eine stufenweise Integration von Menschen mit kognitiver Be- einträchtigung in den ersten Arbeitsmarkt vorsehen. Die kantonale Ver- waltung hat auch in diesem Bereich eine gewisse Vorbildfunktion als grosser Arbeitgeber, der mit öffentlichen Geldern finanziert ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um Beantwor- tung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele integrative Arbeitsplätze hat die kantonale Verwaltung ins- gesamt? 2. Wie sind die Erfahrungen damit?

3. Wie ist die Entwicklung der Anzahl integrativer Arbeitsplätze über die letzten fünf Jahre?

4. Was geschieht mit den Menschen und ihren Arbeitsplätzen nach einer gewissen Zeit? Werden sie «normal» angestellt? Oder mussten sie ihre Jobs wieder abgeben? Konnten einige intern wechseln oder wei- tervermittelt werden?

5. Wie stellt sich der Regierungsrat insgesamt zu integrativen Arbeits- plätzen in der kantonalen Verwaltung?

6. Wie schätzt der Regierungsrat das Potenzial für weitere integrative Arbeitsplätze ein?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Claudia Frei-Wyssen, Uster, und Beatrix Frey, Mei- len, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anzahl Integrativer Arbeitsplätze (IAP) ist der Tabelle 1 zu entneh- men. Im Jahr 2020 konnte der Kanton Zürich insgesamt 44 IAP-Anstel- lungen anbieten. Für Mitarbeitende, die beim Kanton beschäftigt sind und während der Anstellung eine Beeinträchtigung erleiden, werden im Sinne der Fürsorgepflicht geeignete Massnahmen ergriffen, um ihnen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Für diese werden jeweils So- zialstellen zur Verfügung gestellt, damit Lösungen ausserhalb des ordent- lichen Stellenplans getroffen werden können. Diese Stellen sind nicht Gegenstand der Tabelle und werden im Sozialstellenplan behandelt (vgl. RRB Nr. 2290/1995). Tabelle 1: Anzahl Integrativer Arbeitsplätze für die Jahre 2016 bis 2020 2016 2017 2018 2019 2020 Durchschnitt 2016–2020 24 26 37 34 44 33

Zu Frage 2: Die Erfahrungen zeigen insgesamt eine grosse Spannweite und reichen von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Übernahme in den Sozialstellenplan bis zur Unterstützung bei der Wiedereingliederung im Ursprungsberuf oder der Integration bzw. der Weiterarbeit an einem Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt. Bei Stellen aus dem Sozialstellenplan kann eine Tagesstruktur bei- behalten und das arbeitssoziale Umfeld erhalten werden. Der Arbeit- geber kann so das vorhandene Fachwissen erhalten. Als aufwendig und intensiv hat sich die Betreuung sowie die Wiederintegration in den ersten Arbeitsmarkt erwiesen. Zu Frage 3: Die Entwicklung der IAP-Anstellungen der Jahre 2016 bis 2020 ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Auf den gesamten Kanton betrachtet, zeigt sich eine steigende Tendenz. Zwischen den einzelnen Leistungsgruppen sind die Stellen jedoch sehr heterogen verteilt. 16 dieser Arbeitsplätze be- finden sich im Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, 7 Stel- len im Strassenverkehrsamt. In den übrigen Leistungsgruppen sind nie mehr als zwei IAP zu finden. Dies deutet darauf hin, dass nur wenige Be- reiche die Möglichkeit haben, ein geeignetes Arbeitsumfeld bzw. geeig- nete Arbeitsinhalte für solche Arbeitsplätze anzubieten.

Zu Frage 4: Der Verlauf der IAP-Anstellungen ist in der Tabelle 2 abgebildet. So- bald die betroffene Person aus der Verwaltung austritt, kann zum wei- teren Verlauf keine Aussage mehr gemacht werden, da keine Weiterver- folgung stattfindet. Ein Wechsel in andere Leistungsgruppen konnte im Berichtszeitraum nicht beobachtet werden, weder an einen anderen IAP noch in eine ordentliche Anstellung. Bei den Daten in der Tabelle handelt sich um die Anstellungen über den ganzen Berichtszeitraum (2016–2020). Tabelle 2: Anzahl Personen, die im bestehenden IAP-Anstellungs- verhältnis blieben, in eine ordentliche Anstellung wechselten oder wie- der austraten (2016–2020) Noch an einem IAP Ordentliche Anstellung Ausgetreten Total 33 19 41 93

Zu Frage 5: Der Kanton Zürich als Arbeitgeber erachtet den eigenen Beitrag, Integrative Arbeitsplätze anzubieten und die Reintegration zu fördern, als wichtig. Die kantonale Verwaltung stellt sich ihrer sozialen Verantwor- tung und übernimmt eine Vorbildfunktion. Der Regierungsrat unter- stützt daher die Anstellung von Menschen mit Behinderung nach Mög- lichkeit. Zu Frage 6: Der Regierungsrat sieht zurzeit keine Möglichkeit für einen flächen- deckenden Ausbau der IAP. Die Erfahrung zeigt, dass diese betreuungs- intensiv sind und nur mit zusätzlichen Mitteln (Stellenausbau) bewäl- tigt werden können. Der Regierungsrat ist aber daran interessiert, die Anstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das Potenzial für Inklusionsarbeitsplätze in der kantonalen Verwal- tung ist im Einzelfall durchaus gegeben, weshalb jeweils zu prüfen ist, wo Mitarbeitende mit Behinderungen sinnvollerweise eingesetzt werden können. Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantonalen So- zialamtes unterstützt dabei die Verwaltung. Im Übrigen ist auch auf den Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (SR 0.109) im Kanton Zürich hinzuweisen, der gegenwärtig in Erarbei- tung ist. Mit dem Sozialstellenplan kann insbesondere Mitarbeitenden, die beim Kanton beschäftigt sind und die Aufgaben und das Umfeld bereits kennen, nach einer Erkrankung oder einem Unfall in einem ihnen be- kannten Umfeld weiterhin ein Arbeitsplatz angeboten werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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