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KdK, Positionsbezug zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU», 2. Phase, Konsultation

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2025

1017. Konferenz der Kantonsregierungen, Paket «Stabilisierung

Erwägungen

und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» 2. Phase, Konsultation Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» (Paket Schweiz–EU) eröffnet. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erarbeitet zu dieser Vorlage eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierun- gen und konsultiert die Kantone in einem zweistufigen Verfahren. Die definitive Stellungnahme soll von der Plenarversammlung der KdK an einer ausserordentlichen Sitzung am 24. Oktober 2025 verabschiedet werden. Mit Schreiben vom 8. September 2025 löste das Generalsekretariat der KdK die zweite Phase der Konsultation aus. Der Entwurf der ge- meinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen wurde gemäss den Rückmeldungen der Kantone aus der bereits erfolgten ersten Phase überarbeitet. Ebenfalls stellte das Generalsekretariat der KdK eine Übersichtstabelle aller Anträge der Kantone aus der ersten Phase – je- weils versehen mit Bereinigungsvorschlägen der Generalsekretariate der KdK oder der Direktionskonferenzen – zur Verfügung. Der Regierungsrat äusserte sich mit Beschluss vom 27. August 2025 zum ersten Entwurf der Stellungnahme im Rahmen der ersten Konsul- tationsphase und begrüsste diesen. Insgesamt 23 Kantone unterstützen den ersten Entwurf grundsätzlich, bei einer Enthaltung und zwei aus- stehenden Rückmeldungen. Die in den überarbeiteten Entwurf der Stellungnahme eingebrachten Änderungen sind nicht grundsätzlicher Natur. Wiederkehrend wird der Bund dazu aufgefordert, die Kantone hinsichtlich der Mehrbelastung, die durch das Paket Schweiz–EU entsteht, zu unterstützen. Wie im Beschluss vom 27. August 2025 festgehalten, wird auf eine eigene Stellungnahme des Kantons Zürich zum Paket Schweiz–EU grundsätzlich verzichtet. Findet die Stellungnahme der KdK in der Schlussabstimmung an der Plenarversammlung vom 24. Oktober 2025 keine qualifizierte Mehrheit oder werden die Interessen des Kantons Zürich in der besagten Stellungnahme nicht genügend berücksichtigt, kann am 29. Oktober 2025 Beschluss über eine allfällige Stellungnahme des Kantons Zürich gefasst werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 8. September 2025, mit dem Sie uns zum überarbeiteten Entwurf der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU: Verhandlungsergebnisse und innerstaatliche Umsetzung» konsultieren. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wie bereits in unserem Schreiben vom 27. August 2025 festgehalten, unterstützen wir das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» grundsätzlich. Somit stimmen wir Ihrem Entwurf der Stellungnahme vom 8. September 2025 ebenfalls zu, brin- gen aber folgende Änderungsanträge vor: Antrag 1: RZ 89 bis: Hinsichtlich der aus der Zulassung von EU-Studierenden entstehenden Mehrkosten gibt es bei der gebotenen Gleichbehandlung der Kantone keinen Anlass, das Finanzierungsmodell der besonders be- troffenen Kantone aus der ersten Konsultationsphase zusätzlich zu unter- stützen. Diese werden ihre Finanzierungsmodelle aufgrund der verän- derten Rahmenbedingungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Auf RZ 89bis ist deshalb zu verzichten. Antrag 2: RZ 95: Die inländischen Begleitmassnahmen zur Sicherung des heu- tigen Lohnschutzniveaus enthalten eine Massnahme, die einen verstärk- ten Kündigungsschutz für Mitarbeitende mit Funktionen in der Perso- nalvertretung vorsieht. Dabei handelt es sich um eine Einschränkung des liberalen Arbeitsmarkts, die aber zur Sicherung der politischen Unter- stützung des gesamten Pakets Schweiz–EU akzeptiert werden kann. Der letzte Satz in RZ 95 ist daher nicht ganz korrekt und sollte wie folgt angepasst werden: Gleichzeitig schaffen die Massnahmen keine wesent- lichen neuen Belastungen für Schweizer Firmen und schränken den flexiblen Arbeitsmarkt nicht wesentlich ein. Antrag 3: RZ 183: Um den zusätzlichen Mittelbedarf und die geplanten Auswir- kungen auf die Kantone im Rahmen des Protokolls zur Lebensmittel- sicherheit adäquat zu adressieren, ist der entsprechende Antrag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zu übernehmen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stel- lungnahme der Kantonsregierungen an der Plenarversammlung der KdK vom 24. Oktober 2025 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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