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Nutzungsrecht an der Software Agricola, Vertragsverlängerung bis Ende 2025, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2022

1024. Nutzungsrecht an der Software Agricola (Vertragsverlängerung; Zusammenarbeitsvereinbarung zur interkantonalen Submission)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss Art. 178 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Land- wirtschaft (SR 910.1) und Art. 3 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71) sind die Kantone für den Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung und die entsprechende Beschaffung der Daten zuständig. Das Amt für Land- schaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, vollzieht das eidgenössische Landwirtschaftsrecht im Bereich der Direktzahlungen mit der IT-Lösung «Agricola» der GEOINFO Applications AG, Herisau (GEOINFO, ehe- mals Labcom AG). Die Software «Agricola» wird für die Erfassung und Verwaltung der Daten zur Berechnung der Direktzahlungen für Landwirtschaftsbe- triebe eingesetzt. Anhand der erhobenen Daten und Kontrollen werden im Kanton Zürich jährliche Beitragszahlungen von rund 160 Mio. Fran- ken ausgelöst. Auch das Veterinäramt der Gesundheitsdirektion, der Be- reich Gewässerschutz (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) und die Fachstelle Naturschutz (Amt für Landschaft und Natur) nutzen die Soft- ware «Agricola» zum Vollzug ihrer bundes- sowie kantonsrechtlichen Aufgaben. «Agricola» wird von den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Tessin, Uri und Zürich (Agricola-Kantone) verwendet. Deshalb haben sich die Agricola-Kantone 2016 zum «Agricola-Poolplus» zusammengeschlossen. Zweck dieser Kooperation ist es, ein kostengüns- tiges, effizientes und bedienungsfreundliches Agrarinformationssys- tem zur Verfügung zu stellen und die einheitliche Beschaffung von IT-Lösungen bzw. IT-Dienstleistungen untereinander sicherzustellen. Die Zusammenarbeit und Koordination der zwölf Kantone wird durch eine gemeinsame Geschäftsstelle (angesiedelt beim Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur) und einer gemeinsamen Betriebsstruktur sichergestellt. Die Kosten werden gemäss einem vereinbarten Verteil- schlüssel auf die Agricola-Kantone aufgeteilt. Der Kanton Zürich hat einen Anteil von 4 /33. Mit RRB Nrn. 1017/2016 und 651/2019 wurde für

das Nutzungsrecht und die Weiterentwicklung an der Software «Agri- cola» eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 788 968 bewilligt. Diese Ausgabe bezieht sich auf eine Vertragsdauer von sechs Jahren bis Ende 2022. Aufgrund des anstehenden Vertragsendes beschloss die Vollversamm- lung der Agricola-Kantone am 18. November 2020, Vertragsverhand- lungen mit der GEOINFO für die Vertragserneuerung aufzunehmen. Die stillschweigende Verlängerung des bestehenden Vertrages um wei- tere drei Jahre (bis Ende 2025) war keine Option, denn die Agricola-Kan- tone und die GEOINFO sind mit dem bestehenden Vertragswerk unzu- frieden. Ausserdem hatte GEOINFO den Vertrag vorsorglich und frist- gerecht auf den 31. Dezember 2022 gekündigt. Während der Vertragsverhandlungen zeigte sich, dass für die Beschaf- fung einer neuen Lösung aufgrund der Höhe des Auftragsvolumens eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden muss. Um den Betrieb bis zur abgeschlossenen Ausschreibung und Einführung eines neuen Pro- duktes sicherzustellen, soll der Vertrag mit der GEOINFO befristet wei- tergeführt werden.

B. Vertragsverlängerung mit gebundener Ausgabe und Vergabe Für die Vertragsverlängerung, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2025 gelten soll, wird mit folgenden Kosten gerechnet: Leistung Betrag in Franken Basisprodukte 225 847 Optionale Produkte 15 849 Zusatzprodukte 23 166 Variable Kosten 181 092 Jahresgesamttotal 445 954 Gesamttotal für die Vertragsdauer von drei Jahren 1 337 862 (einschliesslich MWSt) Es handelt sich um eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe, da diese für den gesetzlichen Vollzug nach Bundesgesetz notwendig ist. Folge- aufwendungen gemäss § 33 Abs. 1 lit. e der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) sind nicht vorhanden. Die Beträge sind im Budget 2022 ent- halten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn die Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprüng-

lichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Aus- tauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist. Die laufend steigenden Anforderungen an die Soft- ware und die Migration der Software in eine neue Produktgeneration stellen für die Kantone ein immer höheres Risiko dar. Das überarbei- tete Vertragswerk bringt den Kantonen mehr Sicherheit in der Zusam- menarbeit mit der GEOINFO und für die Weiterentwicklung der Soft- ware, mehr Transparenz und mehr Führungsmöglichkeiten durch die Agricola-Kantone. Dieser Mehrwert aus der Vertragserneuerung bringt eine neue Kostenstruktur mit sich. Für diese Vertragsverlängerung kam nur die GEOINFO infrage, da nur so die reibungslose Weiterführung der Auszahlungen bis zur neuen Submission gewährleistet ist. Deshalb ist der Auftrag für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Software Agri- cola gemäss dem erneuerten Agricola-Basisvertrag zu Fr. 1 337 862 an die GEOINFO Applications AG, Herisau, zu vergeben.

C. Vereinbarung der Kantone zur gemeinsamen Beschaffung An der Vollversammlung der Agricola-Kantone vom 19. August 2021 wurde bestätigt, dass die neue IT-Lösung öffentlich ausgeschrieben wer- den muss. Ausserdem soll auch die Trägerschaft des Agricola-Poolplus überprüft werden. Diese Ziele sollen wie folgt erreicht werden: Die Be- schaffung der IT-Lösung soll für alle zwölf Agricola-Kantone zentral durch den Kanton Schwyz erfolgen. Da das interkantonale Submissions- verfahren bisher nicht Bestandteil in den bisherigen Regierungsratsbe- schlüssen und Vereinbarungen war, soll die Submission in einer interkan- tonalen Vereinbarung geregelt werden. Dieser Vereinbarung sollen alle Agricola-Kantone beitreten. Die Vereinbarung ergänzt die Zusammen- arbeitsvereinbarung Agricola-Poolplus vom 15. März 2016. Weiter wird die Gründung einer Trägerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit der Agricola-Kantone in einem eigenständigen Projekt geprüft. Die Vereinbarung sieht vor, dass ein Projektteam, begleitet von exter- nen Fachpersonen, unter der Leitung des Kantons Schwyz die Submis- sionsunterlagen vorbereitet. Die Vereinbarung umfasst die Beschaffung der IT-Produkte, die Bereiche des eidgenössischen Landwirtschafts- rechts (Direktzahlungen) und weiterer eidgenössischer und kantonaler Rechtsgebiete (Naturschutz, Veterinärwesen, Umwelt- und Gewässer- schutz) vollziehen. Der Kanton Schwyz ist verpflichtet, vor dem Zuschlag die Zustimmung sämtlicher Vereinbarungskantone einzuholen. Das Projekt der gemeinsamen Beschaffung der IT-Lösung soll mit produktivem Start ab Anfang 2026 umgesetzt werden. Die Vereinbarung der Kantone zur gemeinsamen Beschaffung dauert bis zum Abschluss des Submissionsverfahrens oder bis zum 31. Dezember 2028.

Der Kanton Zürich verpflichtet sich, die aufgrund der interkantonalen Submission durch den Kanton Schwyz ausgearbeiteten Verträge abzu- schliessen und umzusetzen. Es wird dabei mit Ausgaben gerechnet, die in die Zuständigkeit des Regierungsrates fallen. Die Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, ist zu ermächtigen, die interkantonale Verein- barung über die gemeinsame Beschaffung einer IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung der Agricola-Kantone zu unterzeichnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das auf drei Jahre befristete Nutzungsrecht an der Software Agricola wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 337 862 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, bewilligt.

II. Der Auftrag für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Soft- ware Agricola wird gemäss dem erneuerten Agricola-Basisvertrag zu Fr. 1 337 862 an die GEOINFO Applications AG, Herisau, vergeben.

III. Die Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, wird ermäch- tigt, die Vereinbarung der Agricola-Kantone über die gemeinsame Be- schaffung einer IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung zu unterzeichnen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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