Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung oberes Glattal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. August 2011
1032. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die politischen Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Greifensee, Schwerzenbach, Uster und Volketswil bilden seit 1973 unter der Be- zeichnung «Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal» einen Zweck- verband für den Bau und Betrieb gemeinsamer Wasserversorgungs- anlagen. Die letzte Statutenrevision erfolgte 1998 (RRB Nr. 2020/1998). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 13. September und dem 13. Dezember 2010 haben die Stimm- berechtigten bzw. Gemeindeparlamente der Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Uster hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Kom- petenzen und Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten neu gegliedert und redaktionell überarbeitet. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Obe- res Glattal werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal, Zentralstrasse 20b, 8604 Volketswil, die Politischen Gemeinden Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, Grei- fensee, Im Städtli 62, Postfach 78, 8606 Greifensee, Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, und Volketswil, Zentral- strasse 5, 8604 Volketswil, die Stadträte der Städte Dübendorf, Stadt- haus, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, und Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi